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lavendel
30.11.2024 11:45:44 lavendel hat ein Thema kommentiert Das bisschen Haushalt....:   Hallo zusammen, wenn man eine neue Wohnung einrichten möchte, sollte man auch auf eine stilvolle Wanddeko setzen. Aus meiner Erfahrung kann ich euch exklusive Weltkarten aus Kork empfehlen, die als Pinnwand dienen können. Mein Karte als Pinnwand aus Kork habe ich im Online-Shop https://canvascale.de gekauft. Den Online-Shop kann ich euch mit reinem Gewissen empfehlen, da es gibt dort die Möglichkeit, eine Pinnwand in verschiedenen Größen und Farbvarianten auszuwählen. Überzeugt euch selbst, dass ihr eurem Wohnzimmer mit einer dekorativen Weltkarte an der Wand das gewisse Etwas verleihen können!
lavendel
30.11.2024 11:31:24 lavendel hat ein Thema kommentiert Garten?:   Nicht nur den Garten, sondern auch seine Terrasse kann man so gestalten, dass sie eine tolle Wohlfühloase wird. Vor kurzem habe ich mir einen Epoxidharz Tisch bei der Firma Malita gekauft. Der Tisch sieht ausgezeichnet aus – er ist ein echter Hingucker auf meiner Terrasse. Ich glaube, kann man sich für Tische dieser Art in zahlreichen Farben und verschiedenen Formen entscheiden. Daher ist es möglich, das richtige Möbelstück für jede Terrasse zu finden. Im späten Herbst, wenn es kalt ist und man nicht mehr seine Freizeit auf der Terrasse verbringt, kann man mit einem dekorativen Epoxidharz Tisch sein Wohnzimmer verschönern :)
jeanette
29.10.2024 11:09:12 jeanette hat ein Thema kommentiert Wie kann ich mein Kleinunternehmen verkaufen?:  Bevor ich verkaufen würde, würde ich alles versuchen, um das Unternehmen zu retten. Dazu gehört auch ein Leadership Coaching. Sicherlich nicht billig, aber ich würde mir nicht vorwerfen lassen, nicht alles verzucht zu haben
melanieso
27.10.2024 13:16:40 melanieso hat ein Thema kommentiert Wie kann ich mein Kleinunternehmen verkaufen?:  nichts mehr zu retten? oder gibt es einen anderen Grund warum Du aufgeben willst?
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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15.06.2021  |  Kommentare: 0

Ein Richter außer Kontrolle

Ein Richter außer Kontrolle
Was tun, wenn sich ein Richter nicht korrekt verhält?

Die Schriftverfasserin möchte vorausschicken, dass nachstehend zwar allgemein über Ablehnungssachen informiert wird, jedoch der gegenständliche Artikel aus gegebenem Anlass und bezogenen auf einen konkreten Richter (welcher nachstehend nicht namentlich erwähnt wird) verfasst wurde, weshalb bewusst und der Einfachheit halber auf das Binnen-I verzichtet wird.


Gemäß § 22 JN (Jurisdiktionsnorm) kann ein Richter aufgrund von Befangenheit „abgelehnt“ werden.

Der 4. Absatz dieser § 22 JN besagt, dass die von der Partei behaupteten Ausschließungsgründe stets amtswegig festzustellen sind. Das bedeutet, dass es Aufgabe des Amts, also des Gerichtes (am besten des erkennenden Richters selbst) ist, sich darum zu kümmern, dass das Amt frei von Zweifeln an der Unbefangenheit ist. Dies bedeutet wiederum, dass KEINERLEI Zweifel – aus Sicht der demokratischen Öffentlichkeit – bestehen dürfen, dass ein Richter unbefangen ist.

Im Idealfall würde dies bedeuten, dass sich ein Richter selbst als befangen erklärt und die Sache einem Organ frei von Zweifeln an der Unbefangenheit zugewiesen wird.

Der 1. Absatz der § 21 JN besagt, dass auch eine Partei Zweifel an der Unbefangenheit eines Richters darlegen kann. Die Partei muss dann die Umstände bekannt geben, die die Ablehnung begründen.

§ 21 (1) JN: „Das Ablehnungsrecht kann von jeder Partei ausgeübt werden, gleichviel ob nach Beschaffenheit der Verhältnisse die ablehnende Partei oder deren Gegner gefährdet erscheint.“

Laut § 21 Abs. 21 JN muss die Partei Befangenheitsgründe sofort kundtun; man darf also nicht zuwarten.

Im Normalfall erklären sich Richter nur dann befangen, wenn ein Naheverhältnis zu einer Person besteht, die in diesem gegenständlichen Verfahren auf der einen oder der anderen Seite steht.

Wenn es also andere Gründe gibt, dass ein Richter befangen ist, muss die Partei detailliert darlegen, WARUM der erkennende Richter nicht frei von Zweifeln an der Unbefangenheit ist.

Gemäß § 22 Abs. 2 JN hat sich der abgelehnte Richter über diesen Ablehnungsantrag zu äußern.

Darauffolgend muss die Partei gem. § 22 Abs. 3 JN die vom Richter in dessen Stellungnahme bestrittenen Ablehnungsgründe glaubhaft zu machen.

Die Stellungnahme sieht normalerweise so aus, dass der Richter nur kurz und schmerzlos angibt: "Ich fühle mich nicht befangen.".

Was für einen Unterschied macht es, ob sich ein Richter befangen fühlt oder nicht? Ist nicht das Wesen der Befangenheit, dass dies alles unbewusst abläuft? Fühlt man sich automatisch unbefangen? Ist das nicht menschlich?

Der Ablauf ist also – Ablehnungsantrag der Partei – Stellungnahme des Richters  - Glaubhaftmachung der Partei – Entscheidung über die Ablehnung durch die dem Richter übergeordnete Stelle. Über den Ablehnungsantrag der Partei entscheidet der Gerichtsvorsteher – also ein Richterkollege.

Man kann sich schon denken, was mit einem derartigen Ablehnungsantrag einer Partei geschieht – er wird natürlich abgewiesen.

Würden Sie über einen Kollegen negativ entscheiden, wenn ein Außenstehender angibt, der Kollege wäre unparteiisch?

Es entstehen durch dieses Ablehnungsverfahren in dem Moment, in dem die Partei einen Ablehnungsantrag stellt, sofort zwei Seiten – die des Richters und dessen Kollegenschaft – und die der Partei im Verfahren, in welchem der abgelehnte Richter entscheidet.

Es stellt sich notgedrungen die Frage, ob spätestens mit dem Stellen eines solchen Ablehnungsantrags automatisch beim Richter Umstände entstehen, die Zweifel an dessen Unbefangenheit begründen. Wären Sie nicht auch automatisch – wenn auch unbewusst – unparteiisch, würden Ihnen jemand unparteiisches Verhalten vorwerfen?

Und stellen Sie sich dann noch vor, über diese Angelegenheit würde ein Kollege von Ihnen entscheiden – jemand, mit dem Sie tagtäglich zusammenarbeiten oder den Sie zumindest jeden Tag sehen und ein kollegiales Verhältnis pflegen.

Es ist menschlich, dass man sich selbst als objektiven Beobachter sehen möchte und nicht zugeben möchte, dass man – unbewusst – Präferenzen hat und diese in Entscheidungen einfließen lässt.

Als Partei hat man die Wahl – stillschweigend den unparteiischen Richter walten zu lassen, obwohl man weiß, dass dessen Entscheidungen von dessen Befangenheit geprägt sind, oder die Befangenheitsgründe darlegen und wie Don Quixote gegen Windmühlen kämpfen – denn machen Sie sich nichts vor: Eine Partei, die einen Richter im Verfahren ablehnt, kommt nie zum Ziel.

Der abgelehnte Richter sieht sich als Opfer, der Vorgesetzte (der Richterkollege, der über den Ablehnungsantrag ex lege entscheidet) hält seine schützende Hand über den Richter und die Partei, die als Querulant gilt, der sich ja nur nicht mit der Entscheidung des Gerichtes zufriedengeben möchte, kann zum Salzamt gehen.

Da kann man als Bürger eigentlich nur noch den Hut draufhauen.

Wen wundert es noch, dass Menschen wie Pilnacek und Kurz an der Macht sind, wenn die Beamtenschaft nur noch sich selbst beschützt?

Die Beamten, und dazu zählen auch Richter, haben längst vergessen, dass sie der Bevölkerung dienen – nicht umgekehrt.



Titelbild: Symbolfoto. Verfassungsgerichtshof und BA-CA Kunstforum, ehem. Österr. Creditanstalt für Handel und Gewerbe (wikimedia commons), 10.8.2014, Haeferl (Autor).


 

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