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12.03.2010 17:45:28anonym
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung, Entlassung, vorzeitigem Austritt und einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses?
 

Antwort der Experten

Kündigung: Kann vom Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist grundlos erfolgen. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Abfertigung, Urlaubsentgeld, Überstunden etc.

Entlassung: Ist die sofortige Auflösung eines Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber, bei triftigem Grund.

Vorzeitiger Austritt: Kann vom Arbeitnehmer aus triftigem Grund (z.B.: Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung) erfolgen (Arbeitsplatz, Arbeitgeber, etc.).

Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses: Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich auf die Auflösung des Dienstverhältnisses. Fristen, Abfertigung, Entgelt, etc. wird in beidseitigem Einverständnis geklärt.


RA Dr. Johannes Eltz

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14.04.2015 13:46:35 svobo  |  Anzahl Postings: 6  |  offline
Auch interessant, wie es in anderen Ländern wie Österreich gehandhabt wird: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Einvernehmliche_Aufloesung.html
 

14.04.2015 13:43:04 svobo  |  Anzahl Postings: 6  |  offline
Auch interessant, wie es in anderen Ländern wie Österreich gehandhabt wird: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Einvernehmliche_Aufloesung.html