Startseite

Forum

Ratgeber

Gruppen

Gemeinschaft

Rezepte

Kolumne

harald563
15.08.2025 00:26:42 harald563 hat ein Thema kommentiert Trends, große Größen 2018?: Hallo zusammen, was für eine lustige und interessante Diskussion! Ich musste total schmunzeln, als ich Leonies Kommentar über den Schmuck der 70er gelesen habe. Das ist so wahr – damals war mehr definitiv mehr! Das hat mich auf einen Gedanken gebracht: Viele von uns haben bestimmt noch irgendwo alten Goldschmuck aus dieser Zeit liegen. Erbstücke von der Oma, alte Ringe oder Ketten, die heute vielleicht nicht mehr so zum eigenen Stil passen. Diese Schätze verstauben oft in einer Schublade, obwohl sie einen beachtlichen Wert haben. Wäre es nicht eine geniale Idee, diesen ungenutzten Wert zu aktivieren, um sich die neuen Modetrends oder ein paar schöne neue Accessoires zu finanzieren? Ich habe mich kürzlich mal damit beschäftigt, wie man am besten vorgeht, wenn man sicher und fair Gold verkaufen in Köln möchte. Dabei bin ich auf einen super Tipp von Atilla Kavak gestoßen, dem Geschäftsführer von Goldankauf4u. Er sagt: „Das Wichtigste für einen fairen Goldankauf ist absolute Transparenz. Kunden sollten den gesamten Prozess, vom Wiegen bis zur Analyse, direkt mitverfolgen können. Der Ankaufspreis muss sich dabei immer am tagesaktuellen Börsenkurs orientieren.“ Das fand ich einen entscheidenden Punkt, um seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden. Für alle im Raum Köln, die also vielleicht auch ungenutzte Schätze haben und überlegen, diese zu Geld zu machen, ist ein transparenter Goldankauf in Köln das A und O. Anbieter wie goldankauf4u.de, die genau diesen transparenten Ansatz verfolgen, sind da sicher eine verlässliche Anlaufstelle. So kann man aus den ungetragenen Schmuckstücken von gestern die neuen Lieblingsteile von heute finanzieren. ;) Liebe Grüße
blehhan
31.07.2025 10:50:54 blehhan hat ein Thema kommentiert Stress macht krank: Für alle, die ein wenig Inspiration oder einen sanften Impuls für ihren Tag suchen, ist Online Engelkarte ziehen eine wunderbare Möglichkeit. Ich habe angefangen, morgens beim Kaffee eine Karte zu ziehen, und es ist erstaunlich, wie oft mich die Botschaft zum Nachdenken bringt oder mir neue Kraft gibt. Die Seite ist sehr benutzerfreundlich, alles geht schnell und unkompliziert, und doch steckt so viel Tiefe in den gezogenen Karten. Ich empfinde es als einen schönen Start in den Tag, der mich motiviert und mir eine liebevolle Erinnerung schenkt, positiv zu bleiben, egal wie herausfordernd die Aufgaben des Tages auch sein mögen.
blehhan
23.05.2025 09:44:40 blehhan hat ein Thema kommentiert Trends, große Größen 2018?: Als jemand, der gerne stilvoll, aber nicht überteuert einkauft, war ich positiv überrascht, wie einfach ich über das Branchenbuch www.business-branchenbuch.de/Kategorie/Herrenmoden-393714.html eine Vielzahl hochwertiger Anbieter für Herrenmode gefunden habe. Statt mich durch unzählige Webseiten zu klicken, habe ich auf der Seite business-branchenbuch.de alle Informationen gebündelt gefunden – inklusive Bewertungen, Produktinfos und direkter Kontaktmöglichkeiten. Besonders angenehm fand ich, dass ich gezielt nach Kategorien filtern konnte und so nicht nur Mainstream-Marken, sondern auch kleinere, spezialisierte Labels entdeckt habe, die meinen persönlichen Stil perfekt treffen. Für Männer, die Wert auf Qualität, Passform und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis legen, ist dieses Branchenbuch eine echte Fundgrube.
blehhan
02.05.2025 09:00:25 blehhan hat ein Thema kommentiert Aller "Mannfang" schwer: Niemand möchte sich wirklich allein fühlen – und manchmal reicht schon ein kleiner Moment, um sich wieder verbunden zu fühlen. Für mich sind es die Engelkarten, die mir in solchen Augenblicken Trost spenden. Wenn ich das Gefühl habe, innerlich leer zu sein oder niemanden zum Reden zu haben, ziehe ich eine Karte auf engelkarte-ziehen.de/.Die liebevollen Botschaften wirken oft wie ein Gespräch mit einer guten Seele – ehrlich, sanft und stärkend. Man braucht nichts weiter zu tun, als kurz innezuhalten, auf „Karte ziehen“ zu klicken – und schon fühlt man sich nicht mehr ganz so allein. Ein kleiner Impuls, der überraschend viel bewirken kann.
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
Musiker
Für alle die Musik in all ihren Facetten lieben
All around the world
Wenn für dich Reisen, Entdecken neuer Länder und deren Kulturen, Besuchen atemberaubender Sehenswürdigkeiten, neue Leute kennenlernen und einfach etwas von der Welt zu sehen, das größte ist, bist du hier genau richtig...
News Update
Für alle, die gerne unterwegs sind!
Buchclub
Für alle Literaturfans
 
 
28.10.2015  |  Kommentare: 0

Die Nebenintervention im Besitzstörungsverfahren

Die Nebenintervention im Besitzstörungsverfahren
   
Eine Rechtsfrage und eine Kostenrisikofrage

Besitzstörung ist von großem öffentlichen Interesse, nicht zuletzt wegen der Firmen/Geschäftsparkflächen.

Nebenintervenienten, also juristische und natürliche Personen, die in dieses Verfahren hereingezogen werden können dies einerseits wesentlich verteuern andererseits wesentlich verzögern.

Sachverhalt:
Es ist ein Besitzstörungsverfahren anhängig. Der Beklagte hat dem 1/3 Eigentümer der Liegenschaft (Ort der Besitzstörung) den Streit verkündet, und dem Gericht den Beitritt  als Nebenintervenient auf Seiten der beklagten Partei angekündigt. Der Nebenintervenient begründet sein rechtliches Interesse wie folgt:
Mit Streitverkündung behauptet die beklagte Partei, dass der Nebenintervenient ihr mitunter gestattet habe dessen Fahrrad im Innenhof abzustellen und stellt hierdurch eine Einwilligung des Nebenintervenienten in den Raum. Sollte sich nunmehr herausstellen, dass die beklagte Partei eine Besitzstörungshandlung gesetzt habe, so würde sich die beklagte Partei hinsichtlich der Kosten dieses gegenständlichen Verfahrens an den Nebenintervenienten regressieren.
Da der Nebenintervenient im Falle eines Prozessverlustes der beklagten Partei im hier genannten Rechtsstreit, mit Schadenersatzansprüchen der beklagten Partei gegen seine Person zu rechnen hat, ist das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten evident.

Das Bezirksgericht und das Landesgericht als Rekursgericht haben bereits in mindestens 3 bei der anhängigen Besitzstörungsverfahren einen Nebenintervenienten als zulässig angesehen und auch dessen rechtliches Interesse am Verfahren bejaht.
Auch hat das Gericht in allen 3 Entscheidungen bezüglich des rechtlichen Interesses der Nebenintervenienten gleich argumentiert. Und zwar hat es seinen Beschluss darauf gestützt, dass ein rechtliches Interesse eines Nebenintervenienten in einem Besitzstörungsverfahren bereits gegeben sei, sobald die beklagte Partei (sprich der Besitzstörer) dem Nebenintervenienten androhe Regress- und Schadenersatzansprüche im Falle eines Prozessverlustes gegen ihn geltend zu machen.
Demnach legt das Gericht bei der Beurteilung des rechtlichen Interesses des Nebenintervenienten einen sehr weiten Maßstab an.

Jedoch handelt es sich beim Besitzstörungsverfahren um ein vereinfachtes Verfahren. Denn die §§ 454ff ZPO normieren besondere Verfahrensbestimmungen bezüglich des Besitzstörungsverfahrens, welche zu einer Beschleunigung und somit auch zu einer Vereinfachung des Verfahrens führen sollen. Das ist die Intention des Gesetzgebers.

Aufgrund dieser Tatsache, nämlich, dass es sich beim Besitzstörungsverfahren um ein sehr schnelles und einfaches Verfahren handelt, muss auch das Gericht beim Nachweis eines etwaigen rechtlichen Interesses eines Nebenintervenienten, einen weitaus strengeren Maßstab anlegen, als bei anderen Verfahren.

Demnach würde keinesfalls ein rechtliches Interesse bloß auf Grund einer Regress- und Schadenersatzandrohung nachgewiesen werden können. In diesem Fall würde es sich hier um ein rein wirtschaftliches Interesse der Nebenintervenienten handeln und somit wären die Voraussetzungen für eine Prozessbeteiligung eines Nebenintervenienten im hier genannten Fall nicht gegeben.


„-------- Originalnachricht --------
Betreff: AW: Streitverkündung im Besitzstörungsverfahren (136151)
Datum: 2015-02-11 15:20
Von: "Kodek, Georg" <Georg.Kodek@wu.ac.at>
An: "frau@die-frau.at" <frau@die-frau.at>

Sehr geehrte Frau Wukounig,

da die ZPO vollumfänglich anwendbar ist, ist auch dieStreitverkünd(ig)ung grundsätzlich möglich. Wegen des beschränkterenVerfahrensgegenstands wird die Dartuung des rechtlichen Interesses
allenfalls schwieriger sein als sonst. Zu einem Spezialproblem (§ 22
ZPO, laudatio auctoris) s Besitzstörung s 399 ff.

Viele Grüße

Georg Kodek
Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (Northwestern University School of Law)
WU - Wirtschaftsuniversität Wien
Vienna University of Economics and Business
Institut für Zivil- und Unternehmensrecht
www.wu.ac.at/privatrecht

VON: frau@die-frau.at [mailto:frau@die-frau.at]
 GESENDET: Mittwoch, 11. Februar 2015 14:14
 AN: Kodek, Georg
 BETREFF: Streitverkündung im Besitzstörungsverfahren (136151)

Sehr geehrter Herr Univ. Prof. Hofrat Dr. Kodek,

Wir ersuchen Sie, und entschuldigen uns für die Belästigung, um
Mitteilung, wo wir was zu Streitverkündigung im
Besitzstörungsverfahren finden können.

Wir wissen weder, ob diese unzulässig noch ob diese zulässig ist. Wir
haben Ihr Buch ebenso studiert, wie die Kommentare zu § 21 ZPO, wurden
aber nirgendst fündig.

Besitzstörung ist von großem öffentlichen Interesse, nicht zuletzt
wegen der Firmen/Geschäftsparkflächen.

Wir wären Ihnen für ein Kurzinformation wie wir weiterkommen könnten
sehr dankbar.

Mit herzlichen Grüßen

Bernadette Wukounig

die-frau.at Redaktion Bernadette Wukounig“

Bernadette Wukounig


Fotocredits
von Sasha Kargaltsev (http://www.flickr.com/photos/kargaltsev/5015121301) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons
von Alsurur Surur (Flickr: Alsurur239) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons
von SuicideGirls from Los Angeles, CA, USA (Flickr) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons
Bundesarchiv, Bild 183-1989-0517-034 / Grimm, Peer / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
von Stinkie Pinkie (Flickr: Nudes-a-Poppin 2012 . Hot Oil Wresting) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons



 

Kommentare

Facebook automatisch im meinem Facebook-Profil anzeigen
Twitter automatisch im meinem Twitter-Profil anzeigen 

die-frau.ch
Forum der Rubrik Weiter nach alle

Der Mann des Tages


 

Rezept der Woche

Zitronenmarmelade

Kolumne  
Marvel(lous)!

On Thursdays, we're Teddybear doctors

Marvel(lous)!

Umfrage Weiter nach alle

Ich kaufe mir Kleidung...