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georgejohn
06.04.2026 06:55:02 georgejohn hat ein Thema kommentiert Was mache wenn man/frau älter wird:  Ich war auf der Suche nach einem Casino, das eine gute mobile Lösung hat, weil ich meistens unterwegs spiele. Und bei HugoBets casino habe ich genau das gefunden. Die mobile Version der Website ist vollständig optimiert, man kann sich registrieren, ein- und auszahlen, Boni aktivieren und alle Spiele starten, genau wie am PC. Aber das Beste ist die native App, die man über die Website laden kann. Die App braucht kaum Speicherplatz, ist blitzschnell und hat coole Features wie Push-Benachrichtigungen für neue Aktionen und Schnell-Login per Fingerabdruck. Ich spiele jetzt seit einem Monat fast ausschließlich über die App, und es gab nie einen Absturz oder Ruckler. Die Auswahl der Spiele ist in der App genauso groß wie auf der Website, über 4000 Slots und Live-Spiele. Ich spiele gerne Flock Me, das ist ein lustiger Slot mit vielen Features. Die Einzahlungen über die App gehen sofort, ich nutze meistens Bitcoin, und die Auszahlungen sind auch schnell. Letzte Woche habe ich eine Auszahlung beantragt, und das Geld war nach drei Stunden auf meinem Wallet. Der Support ist auch über die App erreichbar, per Chat, und die Mitarbeiter sind kompetent. Was mir auch gefällt, sind die regelmäßigen Turniere, die in der App extra hervorgehoben werden. Ich habe an einem Slot-Rennen teilgenommen und einen der Preise gewonnen. Die Lizenz aus Curacao gibt einem Sicherheit, und die 256-bit Verschlüsselung schützt die Daten. Also wer viel unterwegs ist und ein zuverlässiges Casino sucht, sollte sich HugoBets casino unbedingt anschauen.
lavendel
31.03.2026 18:10:32 lavendel hat ein Thema kommentiert Fensterbank Gestaltung?:   Hey, ich habe vor Kurzem nach einer etwas anderen Wanddeko gesucht und bin dabei auf Weltkarten aus Kork gestoßen – fand ich eine richtig schöne Idee, weil es nicht nur gut aussieht, sondern auch praktisch ist. Man kann Orte markieren, Reisen planen oder einfach Erinnerungen festhalten. Ich habe mir dann eine bei https://canvascale.de bestellt und bin echt happy damit. Sieht hochwertig aus, lässt sich gut anbringen und macht an der Wand richtig was her. Wenn ihr Ihrem Zuhause das gewisse Etwas verliehen möchten, kann ich euch diesen Anbieter nur weiterempfehlen :)
georgejohn
19.03.2026 06:11:38 georgejohn hat ein Thema kommentiert Geocaching- Moderne Schatzsuche:  Ich habe neulich mal wieder meine ganzen Bestände an Kursmünzen durchgeschaut und wollte wissen, ob da vielleicht die eine oder andere Besonderheit dabei ist, die ich bisher übersehen habe, und bin dabei über https://coinstrail.com/de/catalog/germany gestolpert, was mir in der Folge echt geholfen hat. Alles rund um die Münzen der deutschen von 1871 bis 2001 wird dort so verständlich aufgeschlüsselt, dass man sich innerhalb von Minuten einen kompletten Überblick verschaffen kann, was für mich die Freude am Hobby nur noch steigert, weil ich jetzt weiß, worauf ich bei künftigen Käufen oder Tauschgeschäften achten muss. Es ist wirklich eine Bereicherung für die deutschsprachige Community, dass solche Angebote existieren, die den Zugang zur Münzkunde so einfach und transparent gestalten, ohne dass man sich durch komplizierte Menüführungen oder nervige Werbung klicken muss.
georgejohn
10.03.2026 06:25:35 georgejohn hat ein Thema kommentiert Reisen wie früher:  Als russische Musiklehrerin in einer kleinen Schweizer Stadt vermisse ich oft den Austausch mit meiner Heimat. Besonders schmerzhaft war der Kontaktabbruch zu meinem alten Konservatorium in Sankt Petersburg, wo ich studiert habe. Ich wollte an einem Online-Seminar teilnehmen, aber die Anmeldung erforderte eine russische Telefonnummer zur Bestätigung. Verzweifelt suchte ich im Internet nach einer Möglichkeit und fand in einem Forum für russische Expatriates einen goldenen Tipp. Auf der Webseite https://didvirtualnumbers.com/de/virtual-number-of-russia/ konnte ich mir sofort eine Nummer besorgen, mit der ich mich erfolgreich registrierte. Jetzt nehme ich regelmäßig an Meisterkursen teil, kann mich mit alten Professoren austauschen und fühle mich meiner kulturellen Heimat wieder viel näher, obwohl ich physisch weit weg bin.
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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28.10.2015  |  Kommentare: 0

Die Nebenintervention im Besitzstörungsverfahren

Die Nebenintervention im Besitzstörungsverfahren
   
Eine Rechtsfrage und eine Kostenrisikofrage

Besitzstörung ist von großem öffentlichen Interesse, nicht zuletzt wegen der Firmen/Geschäftsparkflächen.

Nebenintervenienten, also juristische und natürliche Personen, die in dieses Verfahren hereingezogen werden können dies einerseits wesentlich verteuern andererseits wesentlich verzögern.

Sachverhalt:
Es ist ein Besitzstörungsverfahren anhängig. Der Beklagte hat dem 1/3 Eigentümer der Liegenschaft (Ort der Besitzstörung) den Streit verkündet, und dem Gericht den Beitritt  als Nebenintervenient auf Seiten der beklagten Partei angekündigt. Der Nebenintervenient begründet sein rechtliches Interesse wie folgt:
Mit Streitverkündung behauptet die beklagte Partei, dass der Nebenintervenient ihr mitunter gestattet habe dessen Fahrrad im Innenhof abzustellen und stellt hierdurch eine Einwilligung des Nebenintervenienten in den Raum. Sollte sich nunmehr herausstellen, dass die beklagte Partei eine Besitzstörungshandlung gesetzt habe, so würde sich die beklagte Partei hinsichtlich der Kosten dieses gegenständlichen Verfahrens an den Nebenintervenienten regressieren.
Da der Nebenintervenient im Falle eines Prozessverlustes der beklagten Partei im hier genannten Rechtsstreit, mit Schadenersatzansprüchen der beklagten Partei gegen seine Person zu rechnen hat, ist das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten evident.

Das Bezirksgericht und das Landesgericht als Rekursgericht haben bereits in mindestens 3 bei der anhängigen Besitzstörungsverfahren einen Nebenintervenienten als zulässig angesehen und auch dessen rechtliches Interesse am Verfahren bejaht.
Auch hat das Gericht in allen 3 Entscheidungen bezüglich des rechtlichen Interesses der Nebenintervenienten gleich argumentiert. Und zwar hat es seinen Beschluss darauf gestützt, dass ein rechtliches Interesse eines Nebenintervenienten in einem Besitzstörungsverfahren bereits gegeben sei, sobald die beklagte Partei (sprich der Besitzstörer) dem Nebenintervenienten androhe Regress- und Schadenersatzansprüche im Falle eines Prozessverlustes gegen ihn geltend zu machen.
Demnach legt das Gericht bei der Beurteilung des rechtlichen Interesses des Nebenintervenienten einen sehr weiten Maßstab an.

Jedoch handelt es sich beim Besitzstörungsverfahren um ein vereinfachtes Verfahren. Denn die §§ 454ff ZPO normieren besondere Verfahrensbestimmungen bezüglich des Besitzstörungsverfahrens, welche zu einer Beschleunigung und somit auch zu einer Vereinfachung des Verfahrens führen sollen. Das ist die Intention des Gesetzgebers.

Aufgrund dieser Tatsache, nämlich, dass es sich beim Besitzstörungsverfahren um ein sehr schnelles und einfaches Verfahren handelt, muss auch das Gericht beim Nachweis eines etwaigen rechtlichen Interesses eines Nebenintervenienten, einen weitaus strengeren Maßstab anlegen, als bei anderen Verfahren.

Demnach würde keinesfalls ein rechtliches Interesse bloß auf Grund einer Regress- und Schadenersatzandrohung nachgewiesen werden können. In diesem Fall würde es sich hier um ein rein wirtschaftliches Interesse der Nebenintervenienten handeln und somit wären die Voraussetzungen für eine Prozessbeteiligung eines Nebenintervenienten im hier genannten Fall nicht gegeben.


„-------- Originalnachricht --------
Betreff: AW: Streitverkündung im Besitzstörungsverfahren (136151)
Datum: 2015-02-11 15:20
Von: "Kodek, Georg" <Georg.Kodek@wu.ac.at>
An: "frau@die-frau.at" <frau@die-frau.at>

Sehr geehrte Frau Wukounig,

da die ZPO vollumfänglich anwendbar ist, ist auch dieStreitverkünd(ig)ung grundsätzlich möglich. Wegen des beschränkterenVerfahrensgegenstands wird die Dartuung des rechtlichen Interesses
allenfalls schwieriger sein als sonst. Zu einem Spezialproblem (§ 22
ZPO, laudatio auctoris) s Besitzstörung s 399 ff.

Viele Grüße

Georg Kodek
Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (Northwestern University School of Law)
WU - Wirtschaftsuniversität Wien
Vienna University of Economics and Business
Institut für Zivil- und Unternehmensrecht
www.wu.ac.at/privatrecht

VON: frau@die-frau.at [mailto:frau@die-frau.at]
 GESENDET: Mittwoch, 11. Februar 2015 14:14
 AN: Kodek, Georg
 BETREFF: Streitverkündung im Besitzstörungsverfahren (136151)

Sehr geehrter Herr Univ. Prof. Hofrat Dr. Kodek,

Wir ersuchen Sie, und entschuldigen uns für die Belästigung, um
Mitteilung, wo wir was zu Streitverkündigung im
Besitzstörungsverfahren finden können.

Wir wissen weder, ob diese unzulässig noch ob diese zulässig ist. Wir
haben Ihr Buch ebenso studiert, wie die Kommentare zu § 21 ZPO, wurden
aber nirgendst fündig.

Besitzstörung ist von großem öffentlichen Interesse, nicht zuletzt
wegen der Firmen/Geschäftsparkflächen.

Wir wären Ihnen für ein Kurzinformation wie wir weiterkommen könnten
sehr dankbar.

Mit herzlichen Grüßen

Bernadette Wukounig

die-frau.at Redaktion Bernadette Wukounig“

Bernadette Wukounig


Fotocredits
von Sasha Kargaltsev (http://www.flickr.com/photos/kargaltsev/5015121301) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons
von Alsurur Surur (Flickr: Alsurur239) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons
von SuicideGirls from Los Angeles, CA, USA (Flickr) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons
Bundesarchiv, Bild 183-1989-0517-034 / Grimm, Peer / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
von Stinkie Pinkie (Flickr: Nudes-a-Poppin 2012 . Hot Oil Wresting) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons



 

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