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blehhan
05.09.2025 15:50:03 blehhan hat ein Thema kommentiert Schade um das Forum: Für mich ist Astrologen24 inzwischen eine unverzichtbare Anlaufstelle, wenn es um Orientierung im Alltag oder persönliche Fragen geht. Die Vielfalt der angebotenen Beratungen – von Tarot über Hellsehen bis hin zu Channeling – ist beeindruckend, und man merkt, dass die Berater großen Wert auf individuelle Betreuung legen. Ich habe schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass Tipps und Hinweise aus der Beratung mir geholfen haben, schwierige Situationen zu meistern oder Chancen zu erkennen, die ich sonst übersehen hätte. Die Preise sind transparent, die Beratung diskret, und man fühlt sich wirklich ernst genommen. Es ist eine großartige Plattform für alle, die spirituelle Begleitung oder konkrete Orientierung suchen.
blehhan
23.08.2025 12:22:01 blehhan hat ein Thema kommentiert Nehmen Sie Platz - auf den Treppen! Wieso sind die Hörsäle überlastet?: Neulich hatte ich das Gefühl, dass mir im Alltag ein klarer Impuls fehlt, um die richtige Richtung einzuschlagen. Aus Neugier habe ich die Funktion Tarot Tageskarte auf astrologen24 ausprobiert und war positiv überrascht, wie treffend die Botschaft für meinen Tag war. Es war kein starres „so wird es sein“, sondern vielmehr ein Hinweis auf die Energien, die mich begleiten könnten, und genau das hat mir geholfen, meine Entscheidungen mit mehr Ruhe und Klarheit zu treffen. Besonders gut finde ich, dass man mit nur einem Klick seine Karte ziehen kann, ohne lange zu suchen oder komplizierte Erklärungen lesen zu müssen. Für mich war es ein kleiner Moment der Inspiration, der mich tatsächlich gestärkt hat, und ich finde, dass astrologen24 eine sehr angenehme Möglichkeit bietet, solche Impulse unkompliziert in den Alltag zu integrieren.
blehhan
23.08.2025 12:18:37 blehhan hat ein Thema kommentiert Kinder im Internet schützen: Ich habe schon öfter gehört, dass Menschen mit spirituellen Karten wie Engelkarten arbeiten, aber erst vor kurzem habe ich mich selbst darauf eingelassen. Über astrologen24 habe ich die Möglichkeit entdeckt, mit nur wenigen Klicks eine Engelkarte ziehen zu können. Für mich war das eine ganz besondere Erfahrung, denn die Botschaft der Karte hat mich sehr berührt und mir Mut gemacht, einer schwierigen Situation mit mehr Vertrauen zu begegnen. Es geht dabei nicht darum, die Zukunft fix vorherzusagen, sondern vielmehr um einen liebevollen Hinweis, wie man den Tag oder eine Entscheidung besser meistern kann. Ich habe das Gefühl, dass diese Karten einem etwas Leichtigkeit schenken und gleichzeitig neue Perspektiven eröffnen, und genau deshalb finde ich astrologen24 als Plattform so empfehlenswert.
harald563
15.08.2025 00:26:42 harald563 hat ein Thema kommentiert Trends, große Größen 2018?: Hallo zusammen, was für eine lustige und interessante Diskussion! Ich musste total schmunzeln, als ich Leonies Kommentar über den Schmuck der 70er gelesen habe. Das ist so wahr – damals war mehr definitiv mehr! Das hat mich auf einen Gedanken gebracht: Viele von uns haben bestimmt noch irgendwo alten Goldschmuck aus dieser Zeit liegen. Erbstücke von der Oma, alte Ringe oder Ketten, die heute vielleicht nicht mehr so zum eigenen Stil passen. Diese Schätze verstauben oft in einer Schublade, obwohl sie einen beachtlichen Wert haben. Wäre es nicht eine geniale Idee, diesen ungenutzten Wert zu aktivieren, um sich die neuen Modetrends oder ein paar schöne neue Accessoires zu finanzieren? Ich habe mich kürzlich mal damit beschäftigt, wie man am besten vorgeht, wenn man sicher und fair Gold verkaufen in Köln möchte. Dabei bin ich auf einen super Tipp von Atilla Kavak gestoßen, dem Geschäftsführer von Goldankauf4u. Er sagt: „Das Wichtigste für einen fairen Goldankauf ist absolute Transparenz. Kunden sollten den gesamten Prozess, vom Wiegen bis zur Analyse, direkt mitverfolgen können. Der Ankaufspreis muss sich dabei immer am tagesaktuellen Börsenkurs orientieren.“ Das fand ich einen entscheidenden Punkt, um seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden. Für alle im Raum Köln, die also vielleicht auch ungenutzte Schätze haben und überlegen, diese zu Geld zu machen, ist ein transparenter Goldankauf in Köln das A und O. Anbieter wie goldankauf4u.de, die genau diesen transparenten Ansatz verfolgen, sind da sicher eine verlässliche Anlaufstelle. So kann man aus den ungetragenen Schmuckstücken von gestern die neuen Lieblingsteile von heute finanzieren. ;) Liebe Grüße
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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26.02.2025  |  Kommentare: 0

Darf ein Laie in der Gerichtsbarkeit sein?

Darf ein Laie in der Gerichtsbarkeit sein?
Selber schuld, wenn man sich keinen Anwalt zur Verteidigung nimmt.

Nicht in jedem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gilt eine absolute Anwaltspflicht.

Dies bedeutet, dass in gewissen gesetzlich geregelten Fällen eine Partei sich selbst vertreten kann.

Theoretisch.

Aber ist dies auch praktisch durchführbar?
Wird man als Laie ausreichend mit Informationen versorgt, wie man zum eigenen Recht kommt?
Folgende Situation stellt sich dar: man entscheidet sich, aus welchen Beweggründen auch immer, in einem Verfahren, wo für eine solche Vorgehensweise auch entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben ist, sich selbst zu vertreten.

Man hat keine Ahnung vom Ablauf eines Verfahrens, keine Ahnung, wo, wie und welche Informationen man sich beschaffen muss und schließlich, wie man es erreicht, dass man Recht zugesprochen bekommt.

Gibt es dazu gesetzlich vorgesehene Grundlagen?

Theoretisch ja.

Sowohl in den Verfahren ohne absolute Anwaltspflicht als auch in den Verfahren mit absoluter Anwaltspflicht besteht eine Manuduktionspflicht (Anleitungspflicht). Die Manuduktionspflicht bedeutet, dass der Richter im Rahmen eines Prozesses die Parteien durch Befragen und Belehren dazu zu bringen hat, dass diese ihre Angaben vollständig macht.

Die erste Hürde ist die Gesetzesumdeutung. Nämlich, was darunter zu verstehen ist, dass durch das Belehren die Vollständigkeit der Angaben erreicht wird. So sehr man sich wünscht als Laie die bestmögliche Wegweisung eines zum-eigenen-Recht-Kommens zu erhalten, so oft scheitert man an der tristen Gerichtsrealität.

Richter halten sich gerne an den gebetsmühlenartig wiederholten Satz: „ich muss neutral bleiben.“

Wo diese Neutralität jedoch endet und wo diese beginnt, ist keinesfalls eindeutig. Alleine schon die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Bestimmungen über die Ausmaße der Anleitungspflicht machen dies eindeutig.

Während ZPO überwiegend auf gesetzliche Vorgaben und sehr abstrakt auf „die zur Vornahme ihrer Processhandlungen nöthige Anleitung“ (§ 432 ZPO) hinweist, enthält § 39 Abs. 2 Satz 1 ASGG konkrete Angaben, wie eine solche richterliche Anleitung zu erfolgen hat. Die Anleitung gem. ASGG hat zum Inhalt die zweckentsprechende Rechtsverfolgung durch die unvertretene Partei und Anleitung über die konkreten Prozesshandlungen.

Im Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren werden etliche Bemühungen darauf gerichtet (zumindest gesetzliche), eine Waffengleichheit herzustellen und der unvertretenen Partei das Wissen über die Verfahrensverläufe, über welche sie aufgrund der fehlenden juristischen Kenntnisse nicht verfügt und denkunmöglich verfügen kann, verleiht und ihr damit die Möglichkeit verschaffen wird zweckentsprechende Rechtsverfolgung zu betreiben. Im Gegensatz dazu scheint gem. ZPO dieses Ungleichgewicht der falschen Entscheidungsfindung der unvertretenen Partei (nämlich keinen Anwalt zur Vertretung zu bestellen) zugeschrieben zu werden.

Die Folge:

Eine unvertretene Person verliert ein Rechtsmittel, weil sie den formalistischen Vorgaben nicht gewachsen ist.

Dabei handelt es sich zumeist bei diesen formalistischen Vorgaben um ungeschriebene Gesetze.

Ein Beispiel:

Ein Antrag einer unvertretenen Partei auf Fortführung eines Ermittlungsverfahrens wird zurückgewiesen, weil die formalen Vorgaben nicht erfüllt wurden. Nachfolgend die wortwörtliche Begründung:
 
 
Wer nichts aus dem zitierten Absatz verstanden hat, darf sich stolz ein Laie nennen.

Die nachfolgende Begründung wird schon etwas klarer:

„Die Fortführungswerberin tätigte keine Angaben zu ihrer jeweiligen Opferstellung hinsichtlich jedes einzelnen Beschuldigten bzw. belangten Verbandes unter Beachtung der geltend gemachten Tatbestände, um damit ihre Antragslegitimation darzulegen. Es erschloss sich auch nicht, durch welche Tathandlung welches Beschuldigten bzw. welches belangten Verbandes welcher Schaden bei der Fortführungswerberin eintrat oder eintreten sollte; samt Benennung der gesetzlichen, zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen.“

Die von der Fortführungswerberin nicht getätigte Angaben sind ungeschriebene Gesetze.

Dazu, wo man diese findet und man diese als ein Laie erfüllen kann, gibt es keine Anleitung. Dies auch nach zahlreichen Ausführungen, man sei ein Laie und mehrfachen Ersuchen um Anleitung.

Statt einer Anleitung erhält man als Antwort: „dass die gegenständliche Behörde keine Rechtsberatung bietet“.

Dazu ein Verweis auf die „Erste Anwaltliche Auskunft“.

Die entsprechende Homepage (https://www.oerak.at/buergerservice/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft/) gibt Auskunft über die „Erste Anwaltliche Auskunft“:

Fragen wie zB. Welche Ansprüche kann ich durchsetzen und gegen wen? Wie stehen meine Chancen? Macht eine Klage überhaupt Sinn? Wie verschaffe ich mir Recht? Welche Möglichkeiten stehen mir offen? usw. können in diesem ersten Gespräch geklärt werden.

Der Anwalt gibt Ihnen eine erste Hilfestellung, die ihnen helfen soll zu entscheiden, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.


Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass man bei dem „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ die Formalerfordernisse eines Fortführungsantrages erklärt bekommt.

Aber auch wenn, ersetzt diese Auskunft keinesfalls die gerichtliche Manuduktionspflicht, auf welche sogar die anwaltlich vertretenen Prozessparteien einen Anspruch haben.

Alles führt im Endeffekt dazu: will man den Prozess gewinnen, so greift man tief in die Tasche oder stellt das eigene Glück auf die Probe, ob man sich selbst erfolgreich verteidigen kann.

Entspricht dies unserer demokratischen Wunschvorstellung an die Justiz?

vs


 

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