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blehhan
14.04.2025 08:17:53 blehhan hat ein Thema kommentiert Filmbewertungen: Ich bin kein Technikexperte, deshalb war es mir wichtig, dass ein  Beste IPTV-Anbieter leicht verständlich ist und einfach funktioniert – und genau das habe ich bei tivimateiptv.nl gefunden. Die Einrichtung war total unkompliziert: Zugangsdaten erhalten, App installiert, kurz eingerichtet und zack – ich konnte direkt fernsehen, ohne mich durch komplizierte Menüs zu kämpfen. Die Benutzeroberfläche ist übersichtlich, die Programme sind nach Kategorien sortiert, und selbst die elektronische Programmübersicht ist kinderleicht zu bedienen. Ich war wirklich überrascht, wie angenehm das Ganze ist – und vor allem, wie gut die Qualität ist. Fernsehen, wie es sein sollte: entspannt, schnell und ohne technischen Schnickschnack.
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14.04.2025 08:14:15 blehhan hat ein Thema kommentiert Welche TV Serien schaut ihr?: Ich finde es super, dass ich mit IBO Player IPTV von iboplayerpro.nl so flexibel bin, was meine Unterhaltung angeht. Ich kann jederzeit die neuesten Blockbuster schauen, mein Lieblingssportevent live verfolgen oder mich in eine spannende Serie vertiefen. Die Auswahl an Inhalten ist riesig – und das alles in Top-Qualität. Was mich besonders überzeugt hat, ist die einfache Bedienbarkeit. Die App ist übersichtlich, die Sendungen sind nach Kategorien sortiert, und die Benutzeroberfläche ist super intuitiv. So macht Fernsehen wirklich Spaß!
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13.04.2025 19:02:06 blehhan hat ein Thema kommentiert Fernsehen macht keinen Spaß mehr: Ich habe schon ewig nach einer guten und zuverlässigen IPTV-Lösung gesucht, die nicht nur deutsche oder niederländische Sender bietet, sondern wirklich ein komplettes internationales Angebot – und genau das habe ich mit IPTV Diamond gefunden. Das Angebot ist riesig: über 22.500 Live-TV-Kanäle aus aller Welt, darunter auch Premium-Sender aus Deutschland, Großbritannien, Spanien, der Türkei, Indien und vielen anderen Ländern. Dazu kommt eine riesige Auswahl an mehr als 80.000 Filmen und Serien, die jederzeit abrufbar sind – alles in kristallklarer Qualität bis hin zu 4K und sogar 8K. Ich war anfangs skeptisch, aber die Qualität ist wirklich top und alles läuft stabil, ohne Ruckeln oder Aussetzer. Die Bestellung ist super einfach, der Kundenservice antwortet schnell und kompetent, und das Beste: Du kannst einfach per WhatsApp Hilfe bekommen. Für mich war es die beste Entscheidung, zu IPTV Abonement zu wechseln – endlich grenzenloses Entertainment zum fairen Preis!
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04.03.2025 09:24:53 blehhan hat ein Thema kommentiert Fernsehen macht keinen Spaß mehr: Ich liebe es, zu lesen, besonders wenn es um Themen geht, die mich inspirieren oder zum Nachdenken anregen. Ob aktuelle Nachrichten, spannende Artikel über Persönlichkeitsentwicklung oder einfach unterhaltsame Kolumnen – ich entdecke gerne neue Perspektiven. Zu meinen Lieblingsseiten gehören Plattformen mit gut recherchierten Inhalten und verständlich geschriebenen Horoskop heute. Ich mag es, wenn Artikel leicht zugänglich und prägnant formuliert sind, ohne dass ich mich erst registrieren oder lange suchen muss. Besonders schätze ich Seiten, die mir täglich neue Impulse geben, sei es für den Alltag oder einfach nur zur Unterhaltung. Ein gutes Leseerlebnis sollte informativ, inspirierend und angenehm gestaltet sein – und genau solche Seiten besuche ich am liebsten!
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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26.02.2025  |  Kommentare: 0

Darf ein Laie in der Gerichtsbarkeit sein?

Darf ein Laie in der Gerichtsbarkeit sein?
Selber schuld, wenn man sich keinen Anwalt zur Verteidigung nimmt.

Nicht in jedem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gilt eine absolute Anwaltspflicht.

Dies bedeutet, dass in gewissen gesetzlich geregelten Fällen eine Partei sich selbst vertreten kann.

Theoretisch.

Aber ist dies auch praktisch durchführbar?
Wird man als Laie ausreichend mit Informationen versorgt, wie man zum eigenen Recht kommt?
Folgende Situation stellt sich dar: man entscheidet sich, aus welchen Beweggründen auch immer, in einem Verfahren, wo für eine solche Vorgehensweise auch entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben ist, sich selbst zu vertreten.

Man hat keine Ahnung vom Ablauf eines Verfahrens, keine Ahnung, wo, wie und welche Informationen man sich beschaffen muss und schließlich, wie man es erreicht, dass man Recht zugesprochen bekommt.

Gibt es dazu gesetzlich vorgesehene Grundlagen?

Theoretisch ja.

Sowohl in den Verfahren ohne absolute Anwaltspflicht als auch in den Verfahren mit absoluter Anwaltspflicht besteht eine Manuduktionspflicht (Anleitungspflicht). Die Manuduktionspflicht bedeutet, dass der Richter im Rahmen eines Prozesses die Parteien durch Befragen und Belehren dazu zu bringen hat, dass diese ihre Angaben vollständig macht.

Die erste Hürde ist die Gesetzesumdeutung. Nämlich, was darunter zu verstehen ist, dass durch das Belehren die Vollständigkeit der Angaben erreicht wird. So sehr man sich wünscht als Laie die bestmögliche Wegweisung eines zum-eigenen-Recht-Kommens zu erhalten, so oft scheitert man an der tristen Gerichtsrealität.

Richter halten sich gerne an den gebetsmühlenartig wiederholten Satz: „ich muss neutral bleiben.“

Wo diese Neutralität jedoch endet und wo diese beginnt, ist keinesfalls eindeutig. Alleine schon die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Bestimmungen über die Ausmaße der Anleitungspflicht machen dies eindeutig.

Während ZPO überwiegend auf gesetzliche Vorgaben und sehr abstrakt auf „die zur Vornahme ihrer Processhandlungen nöthige Anleitung“ (§ 432 ZPO) hinweist, enthält § 39 Abs. 2 Satz 1 ASGG konkrete Angaben, wie eine solche richterliche Anleitung zu erfolgen hat. Die Anleitung gem. ASGG hat zum Inhalt die zweckentsprechende Rechtsverfolgung durch die unvertretene Partei und Anleitung über die konkreten Prozesshandlungen.

Im Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren werden etliche Bemühungen darauf gerichtet (zumindest gesetzliche), eine Waffengleichheit herzustellen und der unvertretenen Partei das Wissen über die Verfahrensverläufe, über welche sie aufgrund der fehlenden juristischen Kenntnisse nicht verfügt und denkunmöglich verfügen kann, verleiht und ihr damit die Möglichkeit verschaffen wird zweckentsprechende Rechtsverfolgung zu betreiben. Im Gegensatz dazu scheint gem. ZPO dieses Ungleichgewicht der falschen Entscheidungsfindung der unvertretenen Partei (nämlich keinen Anwalt zur Vertretung zu bestellen) zugeschrieben zu werden.

Die Folge:

Eine unvertretene Person verliert ein Rechtsmittel, weil sie den formalistischen Vorgaben nicht gewachsen ist.

Dabei handelt es sich zumeist bei diesen formalistischen Vorgaben um ungeschriebene Gesetze.

Ein Beispiel:

Ein Antrag einer unvertretenen Partei auf Fortführung eines Ermittlungsverfahrens wird zurückgewiesen, weil die formalen Vorgaben nicht erfüllt wurden. Nachfolgend die wortwörtliche Begründung:
 
 
Wer nichts aus dem zitierten Absatz verstanden hat, darf sich stolz ein Laie nennen.

Die nachfolgende Begründung wird schon etwas klarer:

„Die Fortführungswerberin tätigte keine Angaben zu ihrer jeweiligen Opferstellung hinsichtlich jedes einzelnen Beschuldigten bzw. belangten Verbandes unter Beachtung der geltend gemachten Tatbestände, um damit ihre Antragslegitimation darzulegen. Es erschloss sich auch nicht, durch welche Tathandlung welches Beschuldigten bzw. welches belangten Verbandes welcher Schaden bei der Fortführungswerberin eintrat oder eintreten sollte; samt Benennung der gesetzlichen, zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen.“

Die von der Fortführungswerberin nicht getätigte Angaben sind ungeschriebene Gesetze.

Dazu, wo man diese findet und man diese als ein Laie erfüllen kann, gibt es keine Anleitung. Dies auch nach zahlreichen Ausführungen, man sei ein Laie und mehrfachen Ersuchen um Anleitung.

Statt einer Anleitung erhält man als Antwort: „dass die gegenständliche Behörde keine Rechtsberatung bietet“.

Dazu ein Verweis auf die „Erste Anwaltliche Auskunft“.

Die entsprechende Homepage (https://www.oerak.at/buergerservice/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft/) gibt Auskunft über die „Erste Anwaltliche Auskunft“:

Fragen wie zB. Welche Ansprüche kann ich durchsetzen und gegen wen? Wie stehen meine Chancen? Macht eine Klage überhaupt Sinn? Wie verschaffe ich mir Recht? Welche Möglichkeiten stehen mir offen? usw. können in diesem ersten Gespräch geklärt werden.

Der Anwalt gibt Ihnen eine erste Hilfestellung, die ihnen helfen soll zu entscheiden, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.


Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass man bei dem „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ die Formalerfordernisse eines Fortführungsantrages erklärt bekommt.

Aber auch wenn, ersetzt diese Auskunft keinesfalls die gerichtliche Manuduktionspflicht, auf welche sogar die anwaltlich vertretenen Prozessparteien einen Anspruch haben.

Alles führt im Endeffekt dazu: will man den Prozess gewinnen, so greift man tief in die Tasche oder stellt das eigene Glück auf die Probe, ob man sich selbst erfolgreich verteidigen kann.

Entspricht dies unserer demokratischen Wunschvorstellung an die Justiz?

vs


 

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