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blehhan
05.05.2026 17:38:27 blehhan hat ein Thema kommentiert Sommer-Gewinnspiel bei www.die-frau.ch: Ich nutze Kartenlegen günstig inzwischen fast täglich, vor allem morgens, um einen kleinen Impuls für den Tag zu bekommen. Die Lenormand Tageskarte ist schnell gezogen und die Deutung ist klar formuliert, ohne komplizierte Begriffe. Mir gefällt besonders, dass alles so niedrigschwellig ist – kein Account, keine Verpflichtungen. Es ist einfach ein kurzer Moment für sich selbst, der oft überraschend viel bringt. Kartenlegen günstig hat sich für mich als praktische und angenehme Möglichkeit erwiesen, den Tag bewusster zu starten.
daleko
04.05.2026 20:46:45 daleko hat ein Thema kommentiert Kind oder Karriere?: Seit ein paar Wochen nutze ich regelmäßig Kartenlegen günstig und bin ehrlich gesagt begeistert, wie unkompliziert alles funktioniert. Die Lenormand Tageskarte ist schnell gezogen und die Deutung hilft mir oft, meine Gedanken zu sortieren. Ich mag besonders, dass es kostenlos ist und man keine persönlichen Daten angeben muss. Das Ganze wirkt sehr entspannt und ohne Druck. Für mich ist Kartenlegen günstig inzwischen ein kleiner täglicher Begleiter geworden, der mir immer wieder interessante Perspektiven zeigt.
cloudia90
27.04.2026 09:35:39 cloudia90 hat ein Thema kommentiert Was mache wenn man/frau älter wird:  Ich versuche Sport zu machen und mich gesund zu ernähren. Gerade bin ich auch dabei eine Diät zu machen da ich ein wenig zugelegt habe. Ich habe da ja schon einiges probiert aber davon bin ich sehr begeistert www.layenberger.com/collections/diet5 Da gibt es Diät Suppen die auch wirklich gut schmecken. Für mich ist das wirklich eine tolle Sache.
georgejohn
06.04.2026 06:55:02 georgejohn hat ein Thema kommentiert Was mache wenn man/frau älter wird:  Ich war auf der Suche nach einem Casino, das eine gute mobile Lösung hat, weil ich meistens unterwegs spiele. Und bei HugoBets casino habe ich genau das gefunden. Die mobile Version der Website ist vollständig optimiert, man kann sich registrieren, ein- und auszahlen, Boni aktivieren und alle Spiele starten, genau wie am PC. Aber das Beste ist die native App, die man über die Website laden kann. Die App braucht kaum Speicherplatz, ist blitzschnell und hat coole Features wie Push-Benachrichtigungen für neue Aktionen und Schnell-Login per Fingerabdruck. Ich spiele jetzt seit einem Monat fast ausschließlich über die App, und es gab nie einen Absturz oder Ruckler. Die Auswahl der Spiele ist in der App genauso groß wie auf der Website, über 4000 Slots und Live-Spiele. Ich spiele gerne Flock Me, das ist ein lustiger Slot mit vielen Features. Die Einzahlungen über die App gehen sofort, ich nutze meistens Bitcoin, und die Auszahlungen sind auch schnell. Letzte Woche habe ich eine Auszahlung beantragt, und das Geld war nach drei Stunden auf meinem Wallet. Der Support ist auch über die App erreichbar, per Chat, und die Mitarbeiter sind kompetent. Was mir auch gefällt, sind die regelmäßigen Turniere, die in der App extra hervorgehoben werden. Ich habe an einem Slot-Rennen teilgenommen und einen der Preise gewonnen. Die Lizenz aus Curacao gibt einem Sicherheit, und die 256-bit Verschlüsselung schützt die Daten. Also wer viel unterwegs ist und ein zuverlässiges Casino sucht, sollte sich HugoBets casino unbedingt anschauen.
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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30.01.2016  |  Kommentare: 0

Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz: Mag. Anton Primschitz ist ein Prozessbetrüger

Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz: Mag. Anton Primschitz ist ein Prozessbetrüger
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Riha hat an diesem Prozessbetrug seines Freundes und Klienten mitgewirkt

"Dem stehen die Angaben des Erstbeklagten gegenüber, der davon sprach, im Vorfeld bereits mit Mag. Reinprecht über den Erwerb der Liegenschaft gesprochen zu haben.

Diese Angaben des Erstbeklagten scheinen wohl im diesbezüglichen Beklagtenstandpunkt begründet zu sein, wonach Mag. Reinprecht und der Erstbeklagte direkt (also nicht treuhändig) die Liegenschaft zur Hälfte erwerben wollten und auch erworben haben.

Offenbar wollte der Erstbeklagte damit seinen Standpunkt untermauern.

Aus den oben dargelegten Gründen war hier der in Summe glaubwürdigeren Mag. Reinprecht zu folgen, die insbesondere angab, mit dem Erstbeklagten weder über die Versteigerung gesprochen noch von dieser Kenntnis gehabt zu haben.

Es ist nicht verständlich, warum Mag. Reinprecht in diesem Punkt die Unwahrheit sagen sollte.

Im Übrigen ist auch nicht erklärbar, dass Mag. Reinprecht und der Erstbeklagte zwar über die gemeinsame Ersteigerung nach den Angaben des Erstbeklagten gesprochen haben sollen, aber nicht über einen Betrag, bis zu dem  man sich an  der Ersteigerung beteiligen sollte.

Ein bloßes Vertrauen auf die geschäftlichen Fähigkeiten des Erstbeklagten erscheint vor diesem Hintergrund bei einer derartigen Anschaffung doch eher naiv, was vor dem Hintergrund, dass der Erstbeklagte Mag. Primschitz als erfahrene Geschäftsfrau schilderte, wenig glaubwürdig erscheint."

wörtlich aus dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz, Richter Mag. Thomas Hayn, Aktenzahl 35 Cg 86/14 p, Ordnungsnummer 51 zugestellt den Parteien am 29. 1. 2016 mit Rechtswirksamkeit der Zustellung am 30. 1. 2016. Die Erhebung einer Berufung ist innerhalb von 4 Wochen möglich.
Da das Urteil somit nicht rechtskräftig ist gilt die gesetzliche Unschuldsvermutung für Mag. Anton Primschitz sowie Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Riha und Genossen.

Der erkennende Richter hält damit in seinem  Urteil zweifelsfrei fest, dass die Aussage des Mag. Primschitz prozessbetrügerisch war, weil er ausdrücklich ausführt, dass die falsche Behauptung des Mag. Primschitz erfolgte, um seinen Prozessstandpunkt zu untermauern. Damit stellt das Gericht auch das Motiv und die subjektive Tatseite des Mag. Anton Primschitz eindeutig fest.

Daran ändert nichts, dass der erkennende Richter in seinem Urteil übersieht, dass die prozessbetrügerische Aussage des Mag. Primschitz keinerlei Prozesserheblichkeit hinsichtlich der von Mag. Primschitz behaupteten Hälfte- Hälfte – statt 1/3 1/3 1/3 Eigentümerschaft hat. Herrn Mag. Primschitz kann es für den Prozesstandpunkt  der Hälfte-Hälfte völlig egal sein, ob Mag. Eva Reinprecht Treuhänderin war oder nicht, nur  für seinen Prozesstandpunkt, selbst nicht  zu einem  1/6 Treuhänder ebenfalls zu sein,  und damit nicht 1/2 : 1/2 sondern 1/3:1/3:1/3 Eigentümerschaft,  ist diese prozessbetrügerische Behauptung von Bedeutung.

Wenn sich aus dem Urteil ergäbe, Mag. Primschitz wäre über die Vollmacht der Mag. Eva Reinprecht getäuscht worden, dann steht das im unlösbaren Widerspruch  zur vom Gericht festgestellten prozesbetrügerischen Behauptung des Mag. Primschitz, er habe die Vereinbarungen mit Mag. Eva Reinprecht persönlich getroffen. Dasselbe gilt  für die Ausführungen des erkennenden Richters über mündliche Vereinbarungen, die für Mag. Primschitz nicht gelten, und anderseits dessen Bestehen auf schriftlichen Vereinbarungen dieses Treuhandverhältnisses. Darüber macht der Richter keinerlei Urteilsfeststellung,  warum ein Geschäftsmann, wie Mag. Primschitz eine Liegenschaft mit 50:50 erwerben soll, ohne eine Begleitvereinbarung, wie bei der, nach der Version Primschitz  und des Urteiles  sich zwingend ergebenden Patt-Stellung, die ordentliche Verwaltung der Liegenschaft stattfinden soll.



Maria Stieger


 

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