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blehhan
05.05.2026 17:38:27 blehhan hat ein Thema kommentiert Sommer-Gewinnspiel bei www.die-frau.ch: Ich nutze Kartenlegen günstig inzwischen fast täglich, vor allem morgens, um einen kleinen Impuls für den Tag zu bekommen. Die Lenormand Tageskarte ist schnell gezogen und die Deutung ist klar formuliert, ohne komplizierte Begriffe. Mir gefällt besonders, dass alles so niedrigschwellig ist – kein Account, keine Verpflichtungen. Es ist einfach ein kurzer Moment für sich selbst, der oft überraschend viel bringt. Kartenlegen günstig hat sich für mich als praktische und angenehme Möglichkeit erwiesen, den Tag bewusster zu starten.
daleko
04.05.2026 20:46:45 daleko hat ein Thema kommentiert Kind oder Karriere?: Seit ein paar Wochen nutze ich regelmäßig Kartenlegen günstig und bin ehrlich gesagt begeistert, wie unkompliziert alles funktioniert. Die Lenormand Tageskarte ist schnell gezogen und die Deutung hilft mir oft, meine Gedanken zu sortieren. Ich mag besonders, dass es kostenlos ist und man keine persönlichen Daten angeben muss. Das Ganze wirkt sehr entspannt und ohne Druck. Für mich ist Kartenlegen günstig inzwischen ein kleiner täglicher Begleiter geworden, der mir immer wieder interessante Perspektiven zeigt.
cloudia90
27.04.2026 09:35:39 cloudia90 hat ein Thema kommentiert Was mache wenn man/frau älter wird:  Ich versuche Sport zu machen und mich gesund zu ernähren. Gerade bin ich auch dabei eine Diät zu machen da ich ein wenig zugelegt habe. Ich habe da ja schon einiges probiert aber davon bin ich sehr begeistert www.layenberger.com/collections/diet5 Da gibt es Diät Suppen die auch wirklich gut schmecken. Für mich ist das wirklich eine tolle Sache.
georgejohn
06.04.2026 06:55:02 georgejohn hat ein Thema kommentiert Was mache wenn man/frau älter wird:  Ich war auf der Suche nach einem Casino, das eine gute mobile Lösung hat, weil ich meistens unterwegs spiele. Und bei HugoBets casino habe ich genau das gefunden. Die mobile Version der Website ist vollständig optimiert, man kann sich registrieren, ein- und auszahlen, Boni aktivieren und alle Spiele starten, genau wie am PC. Aber das Beste ist die native App, die man über die Website laden kann. Die App braucht kaum Speicherplatz, ist blitzschnell und hat coole Features wie Push-Benachrichtigungen für neue Aktionen und Schnell-Login per Fingerabdruck. Ich spiele jetzt seit einem Monat fast ausschließlich über die App, und es gab nie einen Absturz oder Ruckler. Die Auswahl der Spiele ist in der App genauso groß wie auf der Website, über 4000 Slots und Live-Spiele. Ich spiele gerne Flock Me, das ist ein lustiger Slot mit vielen Features. Die Einzahlungen über die App gehen sofort, ich nutze meistens Bitcoin, und die Auszahlungen sind auch schnell. Letzte Woche habe ich eine Auszahlung beantragt, und das Geld war nach drei Stunden auf meinem Wallet. Der Support ist auch über die App erreichbar, per Chat, und die Mitarbeiter sind kompetent. Was mir auch gefällt, sind die regelmäßigen Turniere, die in der App extra hervorgehoben werden. Ich habe an einem Slot-Rennen teilgenommen und einen der Preise gewonnen. Die Lizenz aus Curacao gibt einem Sicherheit, und die 256-bit Verschlüsselung schützt die Daten. Also wer viel unterwegs ist und ein zuverlässiges Casino sucht, sollte sich HugoBets casino unbedingt anschauen.
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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20.09.2025  |  Kommentare: 0

Kann ich es mir leisten mein Recht durchzusetzen?

Kann ich es mir leisten mein Recht durchzusetzen?
Gerichtsgebühren dürfen nicht die Haupthürde bei der Überlegung der Durchsetzung des eigenen Rechtes sein.

Das österreichische Justizwesen ist einzigartig in Europa, dies nicht unbedingt im positiven Sinne: zu hohe Gerichtsgebühren, überlange Verfahrensdauer, keine oder unzureichende Anleitung einer unvertretenen Person trotz einer gesetzlich geregelten Anleitungspflicht, überkompliziertes Verfahrenshilfeverfahren u.a.m..  
 
VfGH-Präsident DDr Christoph Grabenwarter äußerte seine Meinung zum Thema Gerichtsgebühren im Artikel der „Presse“ vom 2.6.2022 unter dem Titel „VfGH-Präsident: Gerichtsverfahren oft zu teuer“: 
 
…. die Gerichtsgebühren in Zivilverfahren, die – ein Unikum in Europa – dem Staat mehr Einnahmen bescheren, als das gesamte Justizwesen kostet.“ 
 
(Hervorhebungen durch den Artikelverfasser)
 
Blickt man in die Gerichtspraxis, so scheint die im Artikel in der „Presse“ vom VfGH-Präsidenten DDr. Christoph Grabenwarter geäußerte Rechtsmeinung dort keine lösungsorientierte Implementierung gefunden zu haben. 
 
Ein Beispiel: für eine Besitzstörungsklage, mit welcher der Schutz des Besitzes erreicht werden soll, beträgt die Gerichtsgebühr EUR 107,00. Man könnte glauben, der Betrag sei lächerlich. 
 
Wehrt man sich gegen mehrere Besitzstörer, erreicht man schnell eine fünfstellige Summe.
 
Da wird sich manch ein „Normalsterblicher“ den fünfstelligen Betrag auf eine Schale und den Besitz auf die andere Schale der Waage legen, dass man in einem solchen Fall für den Besitz entscheidet, ist eher eine Ausnahme.
 
Entscheidet man sich trotz der hohen Gerichtsgebühren für den Besitz, ist man dazu gezwungen jede einzelne Besitzstörungsklage einzubringen, um keinem der ausgelassenen Besitzstörer die Möglichkeit zu bieten den ruhigen Besitz behaupten zu können. 
 
Wird man bei der Entscheidung über die Einbringlichmachung einer Klage nicht nur von inhaltlichen Überlegungen, sondern auch von finanziellen Überlegungen geleitet, weil man sich die Gerichtsgebühren nicht leisten kann, ist das Gerichtsgebührensystem verfassungs-, EMRK- und EU-GRCha-widrig.
 
Denn der EGMR hat ausgesprochen (Entscheidung Urbanek gegen Österreich vom 9.12.2010, 35123/05), dass die Gerichtsgebühren nur dann gem. der österreichischen Verfassung, der EMRK und der EU-GRCha rechtmäßig sind, wenn der Rechtsunterworfene einen Verfahrenshilfeantrag und einen Antrag gem. § 9 GEG stellen kann. 
 
Ein Verfahrenshilfeantrag und Antrag gem. § 9 GEG wird durch die Verpflichtung der Anwälte zur Angabe eines Einzugskontos konterkariert. Durch die Angabe eines Einzugskontos durch den Anwalt wird die Gerichtsgebühr beglichen und damit ein Antrag gem. § 9 GEG und/oder ein Verfahrenshilfeantrag nicht mehr möglich. 
 
Gibt der Rechtsvertreter kein Einzugskonto an, wird dieser disziplinarrechtlich verfolgt. Auch wenn dieser dabei im Sinne seiner Mandantschaft handelt, welche auf die Möglichkeit eines Antrages gem. § 9 GEG und einer Verfahrenshilfeantragstellung besteht. 
 
 
Die Kämpfer für ihr Recht als Störenfriede
 
Jeder, der vom gewöhnlichen Prozedere abweicht, aber sich im gesetzlichen Rahmen bewegt, wird vom Gerichtssystem als Störenfriede gesehen und es werden gegen ihn „gesetzliche“ Methoden angewandt, um diesen „zur Vernunft“ zu bringen.
 
So im nachfolgenden beispielhaften Fall.
 
Eine GmbH hat sich 2019 dafür entschieden ihre Liegenschaften für die Nutzung durch die Öffentlichkeit durch eine watschen einfache Bedienung mittels SMS anzubieten. 
 
Da diese Vorgehensweise den Plänen der Gemeinde nicht ins Bild passte, vereitelte sie die Nutzung der Liegenschaften durch zahlreiche listige Handlungen, u.a. durch Provozieren zahlreicher unberechtigter Nutzungen.
 
Die GmbH war in der Folge dazu gezwungen zahlreiche Besitzstörungsklagen (über 400) einzubringen, um ihr Besitz zu schützen. 
 
Da die schädigenden Handlungen zur Schädigung der GmbH, darunter der Kredit- und Rufschädigung, der Kontosperre, etc. führten, konnte sich die GmbH die Übernahme der Gerichtsgebühren nicht leisten und stellt daher Verfahrenshilfeanträge, Stundungsanträge sowie erhob sie gegen die Zahlungsaufforderungen/Mandatsbescheide Vorstellungen und anschließend Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht. 
 
Alles gesetzliche Maßnahmen, welche genau für solche Fälle vorgesehen worden sind.
 
Es handelte sich dabei um 410 Besitzstörungsklagen. 
 
Der Gerichtsgebührenbetrag hat EUR 43.870,00 betragen, was kein geringer, sondern ein sehr hoher Betrag ist.
 
Obwohl all die von der GmbH gesetzten Rechtshandlungen gesetzlich vorgesehen sind und ausgerechnet für solche Fälle gedacht sind, wurden über die GmbH Mutwillens Strafen verhängt, weil die GmbH gegen jeden Zahlungsauftrag und gegen jeden Bescheid (über 500) Rechtsmittel eingebracht hat. 
 
Das Problem der Mutwillensstrafe ist, dass deren Verhängung den Zweck hat, denjenigen, gegen den sie gerichtet ist, von einer Handlung abzuhalten. 
 
Nämlich davon, dass er Rechtsmittel, welche er zu ergreifen gezwungen ist, zu ergreifen unterlässt. 
 
Nämlich nicht das Rechtsmittel gegen die Zahlungsbescheide, sondern das Einbringen der Besitzstörungsklagen, was unweigerlich zur „freiwilligen“ Aufgabe des eigenen Besitzes führt. 
 
Dabei schreibt die Rechtsprechung vor (zuletzt mit dem Beschluss des LG Leoben zu 26 Cg 97/23t), dass man zu Schadensminderungszwecken dazu verpflichtet ist Verfahrenshilfeanträge und Anträge gem. § 9 GEG zu stellen. 
 
 
Erfordernis der Einführung eines pauschalierten Gerichtsgebührenbetrages
 
In den USA gilt für das Einreichen einer Klage bei der ersten Instanz der pauschalierte Betrag von 350 Dollar (EUR 297,95). (Gerichts- und Anwaltskosten im US-Zivilprozess | Rechtsbericht | USA | Prozessrecht)
 
In Österreich zahlt man für eine Klage mit einem Streitwert iHv EUR 1.000.000,00 Gerichtsgebühren im Umfang von ca. EUR 30.000,00.
 
Dass dann bei einem Streitwert von EUR 1.000.000,00 die Überlegung für oder gegen eine Klage gegen die Klage fällt, weil man sich die Gerichtsgebühren von ca. EUR 30.000,00 nicht leisten kann, kann eine wirtschaftlich vernichtende Entscheidung sein. 
 

 
Solche Schicksalsschläge können und sollten durch die Einführung einer pauschalierten Gerichtsgebühr wie dies in den USA ein usus ist, vermieden werden. 
 
Der positive Aspekt einer Einführung einer pauschalierten Gerichtsgebühr könnte sein, dass die Anzahl der Insolvenzen sich rasant verringern würde. Zum Unwohl der Insolvenzverwalter, welche sich eine andere lukrative Tätigkeit suchen müssten. 

vs
 
 
 
 
 


 

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