Die Reinprecht Beteiligungs OG hat die Medien aufgefordert nachstehenden Gastartikel, für den ausschließlich Reinprecht Beteiligungs OG die Verantwortung trägt, zu veröffentlichen.
Mag. Anton Primschitz wurde informiert und ihm angeboten seine Sichtweise ebenfalls hier an dieser Stelle zu veröffentlichen. Es gilt für alle die gesetzliche Unschuldsvermutung.
Die Reinprecht Beteiligungs OG wirft Mag. Prinmschitz vor mit Betrugshandlungen sie zu schädigen und daher ein Betrüger zu sein. Dies erfolgt insbesondere in Gerichtsverhandlungen und gegenüber Geschäftspartnern. Dieser Betrugsvorwurf erfolgt jedes Mal unter Anführung einzelner Tathandlungen mit dem Vorwurf, dass es darüber hinaus eine Vielzahl von Betrugshandlungen des Mag. Anton Primschitz gibt.
Eine Richterin des Bezirksgerichtes Graz-Ost, eine weitere hat zu Protokoll gegeben dies ebenfalls zu tun, hat daraus folgend Anzeige an die Staatsanwaltschaft Graz erstattet und den Standpunkt vorgebracht entweder sind Mag. Primschitz, sein Anwalt und Genossen Betrüger oder die Reinprecht Beteiligungs OG haben diesen verleumdet.
Die Staatsanwaltschaft hat dazu erklärt, dass Sie mangels Anfangsverdachtes gegen Mag. Primschitz und Genossen, trotz Anzeige wegen Verdachtes von strafbaren Handlungen durch eine Richterin, "mangels Anfangsverdachtes" den Tathergang nicht ermittelt. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft, um nicht deswegen den Tathergang ermitteln zu müssen, erklärt bei der Reinprecht Beteiligungs OG sei auch der Anfangsverdacht der Verleumdung nicht gegeben, da diese berechtigt ist anzunehmen und zu äußern, dass Mag. Primschitz ein Betrüger ist.
Für die Betrugshandlungen des Mag. Anton Primschitz wird exemplarisch vorgebracht, dass Reinhard E., ein von Mag. Primschitz instrumentalisierte Hausverwaltungsunternehmer, nachfolgenden Sachverhalt, der unmittelbar ihn betrifft, nicht nachvollziehen und daraus erforderliche Schlüsse ziehen kann, und daher außer Stande ist entsprechend durch Aufklärung zu reagieren.
Am 4.7.2012 übersandte Mag. Anton Primschitz per Email die Kaspar Harnisch GmbH Rechnung vom 29.6.2012, Nr. 121444 über Euro 13.200,- an den damaligen, mittlerweile bankrottösen, Anwalt Dr. Klaus Weber, für Mag. Eva Reinprecht, zur Information.
Am 5.7.2012 antwortete Dr. Klaus Weber per Mail, dass
- Mag. Eva Reinprecht lediglich Treuhänderin ist und
- Dr. Klaus Weber daher die Rechnung nicht anerkennen kann, was eine Zustimmung zur Begleichung der Rechnung ausschließt.
Aufgrund der fehlenden Zustimmung durch Dr. Klaus Weber überwies Mag. Anton Primschitz die Rechnung nicht, wie bisher alle Rechnungen über mehr als Euro 1.000,-, direkt vom Eigentümerkonto, sondern übermittelte sie am 5.7.2012 an Reinhard E. zur Zahlung aus Hausgeldern und verheimlichte das Mail von Dr. Klaus Weber.
Wie die Rechnung zu Reinhard Eder gelangte und wie die Zahlungsanweisung erfolgte, wird von Mag. Primschitz und Reinhard E. verheimlicht und kann Reinhard E. weder diese Verheimlichung erkennen noch darauf reagieren.
Die Rechnung hat laut Mail Mag. Anton Primschitz vom 6.7.2012 an Dr. Klaus Weber einen falschen Rechnungstext. Diese falsche Rechnung überwies Reinhard E. (seine Mitarbeiterin) am 9.7.2012, trotz fehlender Zustimmung Dris. Weber/Mag. Reinprecht und trotz falschem Rechnungstext.
- alleine aus diesen Schilderungen erschließt sich das kriminelle Verhalten des Mag. Anton Primschitz, unabhängig von den weiteren (nachfolgend geschilderten) Details -
Die Rechnung beinhaltete angebliche Leistungen von Mag. Anton Primschitz, die dieser laut Vereinbarung über Eigenleistungen, welche nach der Ersteigerung der Liegenschaft mit den nunmehrigen Gesellschaftern der Reinprecht Beteiligungs OG (diese ist die Bündelung der Rechte der GesellschafterInnen u. a. an der Liegenschaft Hans-Sachs-Gasse 10) geschlossen wurde, nicht berechtigt war, zu verrechnen.
Dr. Klaus Weber wurde NICHT um Zustimmung zur Überweisung ersucht, sondern gab dieser von sich aus an, für seine Mandantin als Treuhänderin NICHT ZUSTIMMEN zu können.
Aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme über die Treuhänderstellung der Mag. Eva Reinprecht, erstellt in deren Auftrag durch RA Dr. Sigrid Urbanek aus dem Jahr 2011/2012 und eines daraus resultierenden Vertragsentwurfs der damaligen Anwältin des Mag. Anton Primschitz, Dr. Vera Scheiber, aus dem Frühjahr 2012 (Übernahme der Anteile Magis. Eva Reinprecht – „als Treuhänderin für namentlich Mag. Anton Primschitz nicht offengelegte PERSONEN erworben hat“…..“Mit Rücksicht auf die Stellung von Mag. Eva Reinprecht als Treuhänderin…“), war es Dr. Klaus Weber zu riskant, weiter das Treuhandverhältnis kollusiv (verboten zum Schaden der Reinprecht Beteiligungs OG) mit Mag. Anton Primschitz zu bestreiten. (Jeweils in einem Telefonat vom 23.1.2017 mit RA Dr. Sigrid Urbanek und vom 25.1.2017 mit RA Dr. Vera Scheiber bestätigten diese beiden gegenüber Mag. K. H., dass sie die oben genannten Dokumente erstellt haben.)
Selbst nachdem Reinhard E. der gegenständliche Mailverkehr (4.7.2012/5.7.2012) zur Kenntnis gebracht worden war, konnte und kann dieser nicht erkennen:
1. was es bedeutet, dass Mag. Anton Primschitz und Dr. Klaus Weber das Email vom 5.7.2012 ihm verheimlichten.
2. dass er dadurch die Zahlung von Euro 13.200,- ohne Zustimmung aller Eigentümer auf seine alleinige Verantwortung durchführte,
3. was es für Folgen für ihn hat, dass er auch nach dem 5.7.2012 noch andere gleich gelagerte Zahlungen in durch Mag. Anton Primschitz betrügerisch herbeigeführter Alleinverantwortung leistete,
4. dass seine Aussage im Verfahren Az. 11 Cg 74/15y des LG ZRS Graz dass, wenn eine Rechnung mit dem Kürzel „TP“ paraphiert wurde laut Mitteilung seiner Mitarbeiterin auch die Genehmigung des Dr. Klaus Weber für Mag. Eva Reinprecht zu dieser Rechnung vorliegen würde, durch die Mail vom 5.7.2012 widerlegt wird.
Reinhard E. war, trotz Aufforderung durch seinen Anwalt Dr. Gerhard Halbreiner, trotz vielmaliger Schreiben und Anrufe der Reinprecht Beteiligungs OG an alle, die diese dazu bemühen konnten, nicht in der Lage, aufzuklären, wie die Kaspar Harnisch GmbH Rechnung vom 29.6.2012, Nr. 121444 über Euro 13.200,- zu Reinhard E. gelangte, (auf der Rechnung ist der Eingang mit 5.7.2012 verzeichnet, wie im Verfahren zu Az 10 Cg 64/13t des LG für ZRS Graz vorgelegt, Reinhard E. kann nicht aufklären, ob die Rechnung per Post, Fax, Mail, per Bote oder persönlich durch Mag. Anton Primschitz bei ihm einlangte, und vor allem, mit welchem Auftrag), wie es zu der Zahlung am 9.7.2012 kam, und wie seine Mitarbeiterin zu der falschen Annahme gelangte, dass das Kürzel „TP“ automatisch die Zustimmung Dris. Weber zur Überweisung bedeutete.
Es gibt nur die Möglichkeiten, dass Reinhard E. in Belangen der Hans-Sachs-Gasse 10 weder geschäfts- noch prozessfähig ist, oder, dass er sich an berechtigt angenommenen Betrugshandlungen des Mag. Anton Primschitz beteiligt.
Reinhard E. kann auch die anderen Sachverhalte, wie sie in den gutachterlichen Stellungnamen des Univ. Prof. Dr. Peter Gathmann und der Prim. Dr. Adelheid Kastner enthalten sind, nicht erkennen, nachvollziehen oder entsprechend reagieren.
Reinhard E. hat nur hilflos ausfallend auf den Vorhalt der ihm drohende Haftungsfolgen mit „Gehirnpfurz“ reagiert. (Protokoll der Verhandlung vom 5.3.2015 des BG Döbling zu Az 17 C 1241/14s)
Reinhard E. nahm an einer Fülle von Verhandlungen mit Vorbringen schriftlicher und mündlicher Art, sowie Einvernahmen teil, und ist nicht in der Lage, dem Verhandlungsfortgang zu folgen, sondern macht stattdessen sexistische Aufzeichnung, Äußerungen und anderes mehr und ist teilweise von seinem Anwalt, RA Dr. Gerhard Halbreiner, nicht im Zaum zu halten.
Jüngstes Beispiel ist ein Mailverkehr zwischen Reinhard E. und der Reinprecht Beteiligungs OG. In seinem Mail nimmt Reinhard E., unter offenkundiger Anleitung des Mag. Anton Primschitz, Bezug auf das nicht rechtskräftige Gerichtsurteil zu 213 C 641/14h des BG Graz-Ost. Da Reinhard E. nicht Partei dieses Verfahrens ist und keine der beklagten Parteien ihm dieses erstinstanzliche Urteil zukommen hat lassen, kann er es nur von Mag. Primschitz erhalten haben. Dieser verwendet auch anderweitig bewusst irreführend diesen Gerichtsentscheid, in dem Versuch der Reinprecht Beteiligungs OG zu schaden.
Dieses Urteil stellt ein Nutzungsrecht der Reinprecht Beteiligungs OG nicht in Frage.
Reinhard E. ist aber nicht in der Lage diese Tatsache auf Grund des Urteiles zu erfassen. Mag. Primschitz hat ihm nämlich etwas anderes erzählt. Dieser teilte ihm mit, dass aus diesem Urteil hervorgeht, dass die Reinprecht Beteiligungs OG nicht nutzen darf. Das ist bewusst irreführend und tatsachenwidrig. Da aber Reinhard E. nicht in der Lage zu sein scheint, Äußerungen des Mag. Primschitz kritisch gegenüber zu stehen, vermag er auch nicht, den Text des Urteiles einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.
Belegt wird das Vorstehende dadurch, dass die Reinprecht Beteiligungs OG Reinhard E. aufforderte, darzulegen, was er konkret aus diesem Urteil herausliest und dies wiederum belegt durch Zitate aus dem Urteil.
Dies stellt eine unüberwindbare Hürde für Reinhard E. dar und führt dazu, dass er „in Deckung geht“ und nicht mehr reagiert. Dies ist das Verhalten eines kleinen Kindes, das unangenehme Situationen oder Erkenntnisse einfach vermeintlich ausblendet, in dem es ganz fest die Augen zu macht.
Notiz von Reinhard E. „Die Damen sind wieder aufgemascherlt“ auf der Rückseite einer bei Gericht vorgelegten Urkunde im Verfahrens zu Az. 11 Cg 74/15y (ehemals Az. 20 Cg 50/13g) LG ZRS Graz;
Das Wesen eines Betrügers insbesondere Prozessbetrügerst zeichnet der pensionierte Zivilrichter Dr. Matthias Gaster mit:
„Richter: Am Ende muss ich, meines Erachtens, auch wenn Sie, darüber nachdenken, ob das richtig ist, ob das möglich ist, dann müssen Sie gedanklich, mit den Gedanken arbeiten. Und da kommens dann oft drauf, dass das nicht stimmen kann, was der da sagt, und Sie können es ihm glauben, aber im Glauben und das kann nicht stimmen. Verstehen Sie? Das hat schon, das ist schon….
Simon: Jaja.
Richter: Das ist unglaublich, da kommt einer so treuherzig hin und sagt, sie glauben ihm alles und dann kommens drauf, dass der im Laufe des Prozesses nicht immer das gleiche sagt, verschiedene Aussagen. Und dass das nicht zusammenpasst, das ist nämlich auch „lustig“ oft. Unter Anführungszeichen.
präzise und wird damit der Betrüger Mag. Primschitz präzise beschrieben.
Reinprecht Beteiligungs OG
Staatsanwaltschaft: Keine Verleumdung Mag. Anton Primschitz als Betrüger zu bezeichnen
Betreff Staatsanwaltschaft: Keine Verleumdung Mag. Anton Primschitz als Betrüger zu bezeich-nen
Von <frau@die-frau.at>
An <anton.primschitz@kasparharnisch.at>
Datum 2017-04-12 10:19
Staatsanwaltschaft: Keine Verleumdung Mag. Anton Primschitz als Betrüger zu bezeichnen
Guten Tag Herr Mag. Primschitz,
Die Reinprecht Beteiligungs OG hat die Medien, so auch uns, ersucht, einen Gastbeitrag auf Verantwortung der Reinprecht Beteiligungs OG zu veröffentlichen, welcher zum Inhalt hat, dass es laut Staatsanwaltschaft keine Verleumdung ist, wenn die Reinprecht Beteiligungs OG und deren geschäftsführende GesellschafterInnen Sie öffentlich als Betrüger bezeichnen.
Im Rahmen dieses Gastbeitrags wird auch die Anzeige der Richterin des Bezirksgerichtes Graz-Ost und die Antwort der Staatsanwaltschaft Graz im Original veröffentlicht werden.
Sollten Sie sich dazu äußern wollen, werden Sie ersucht dies mitzuteilen und wird dies ohne jeden Kommentar – Wort für Wort – wie von Ihnen übermittelt veröffentlicht werden.
die-frau.at
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Ausschnitt aus Gespräch mit Richte Dr. Matthias Gaster
Richter: Schauen Sie, Sie müssen schon wissen, dass man sich bemüht die Wahrheit herauszufinden, die Richter: Wahrheit als richtig ansieht, im allgemeinen Sinn und so weiter, und dann hat man zu prüfen, ob der die Wahrheit sagt, das ist ein nicht einfacher Vorgang.
Bernhard: Keine Frage.
Richter: Das ist kein einfacher Vorgang und das kann man nicht von äußerlichen und net von dem und von dem abhängig machen…. das ist halt komplex und von Umständen.
Bernhard: Net von Sympathien.
Richter: Am Ende muss ich, meines Erachtens, auch wenn Sie, darüber nachdenken, ob das richtig ist, ob das möglich ist, dann müssen Sie gedanklich, mit den Gedanken arbeiten. Und da kommens dann oft drauf, dass das nicht stimmen kann, was der da sagt, und Sie können es ihm glauben, aber im Glauben und das kann nicht stimmen. Verstehen Sie? Das hat schon, das ist schon….
Simon: Jaja.
Richter: Das ist unglaublich, da kommt einer so treuherzig hin und sagt, Sie glauben ihm alles und dann kommens drauf, dass der im Laufe des Prozesses nicht immer das gleiche sagt, verschiedene Aussagen. Und dass das nicht zusammenpasst, das ist nämlich h auch lustig oft. Unter Anführungszeichen. Das schon, da muss man aufpassen und jeder, das Leben ist hart und dass man den richtigen Weg geht, das ist eine Preisfrage und eine ethische Grundhaltung muss man irgendwo herkriegen. Die ja Maßstab für vieles ist, wie Sie entschieden, weil Sie können sagen ich glaube das, obwohl Sie wissen, das ist eh ein Schmäh. Das könnens net tun, das ist die ethische Grundhaltung, die Ihnen aber nicht wirklich jemand beibringen kann.
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Die feinen Herren Reinhard Eder und Mag. Primschitz
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz: Mag. Anton Primschitz ist ein Prozessbetrüger