Startseite

Forum

Ratgeber

Gruppen

Gemeinschaft

Rezepte

Kolumne

cloudia90
18.06.2026 14:45:25 cloudia90 hat ein Thema kommentiert Wo hin reisen?: Ich und mein Freund wollen als nächstes hier einen Fallschirmsprung machen, wir wollten das schon immer mal erleben und haben uns da hier informiert Fallschirmsprung im Allgäu – Adrenalin pur mit Skydive Nuggets | Skydive Nuggets
blehhan
17.06.2026 20:41:34 blehhan hat ein Thema kommentiert Kunsthistorisches Museum 2010: Vor Kurzem hat mir ein Freund empfohlen, meinen Aszendenten zu berechnen, um mehr über mich selbst zu erfahren. Bei meiner Suche bin ich auf aszendent-berechnen.ch gestoßen. Die Seite ist übersichtlich aufgebaut und ermöglicht es, den Aszendent berechnen aszendent-berechnen.ch/ zu lassen, ohne komplizierte Anmeldung oder versteckte Kosten. Besonders spannend fand ich die zusätzlichen Erklärungen zur Kombination von Sternzeichen und Aszendent. Auch wenn man Astrologie eher aus Neugier betrachtet, kann man dort interessante Einblicke gewinnen. Für alle, die ihr astrologisches Profil besser verstehen möchten, ist die Seite definitiv einen Blick wert.
blehhan
17.06.2026 20:41:05 blehhan hat ein Thema kommentiert High Street Fashion: Ich habe mich in letzter Zeit etwas mehr mit Astrologie beschäftigt und wollte endlich meinen Aszendenten herausfinden. Dabei bin ich auf die Seite gestoßen, auf der man ganz einfach seinen Aszendent berechnen kann. Mir hat besonders gefallen, dass keine Registrierung erforderlich ist und die Berechnung kostenlos durchgeführt werden kann. Nach Eingabe von Geburtsdatum, Uhrzeit und Geburtsort bekam ich direkt interessante Informationen über meine Persönlichkeit und mein Auftreten nach außen. Wer sich schon einmal gefragt hat, warum das eigene Sternzeichen nicht immer alles erklärt, sollte sich die Möglichkeit zum Aszendent berechnen auf jeden Fall einmal ansehen.
blehhan
17.06.2026 18:51:48 blehhan hat ein Thema kommentiert Mit Stil durch den Regen: Ich habe mich in letzter Zeit etwas mehr mit Astrologie beschäftigt und wollte endlich meinen Aszendenten herausfinden. Dabei bin ich auf die Seite gestoßen, auf der man ganz einfach seinen Aszendent berechnen kann. Mir hat besonders gefallen, dass keine Registrierung erforderlich ist und die Berechnung kostenlos durchgeführt werden kann. Nach Eingabe von Geburtsdatum, Uhrzeit und Geburtsort bekam ich direkt interessante Informationen über meine Persönlichkeit und mein Auftreten nach außen. Wer sich schon einmal gefragt hat, warum das eigene Sternzeichen nicht immer alles erklärt, sollte sich die Möglichkeit zum Aszendent berechnen auf jeden Fall einmal ansehen.
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
All around the world
Wenn für dich Reisen, Entdecken neuer Länder und deren Kulturen, Besuchen atemberaubender Sehenswürdigkeiten, neue Leute kennenlernen und einfach etwas von der Welt zu sehen, das größte ist, bist du hier genau richtig...
News Update
Für alle, die gerne unterwegs sind!
Buchclub
Für alle Literaturfans
Musiker
Für alle die Musik in all ihren Facetten lieben
 
 
05.02.2014  |  Kommentare: 0

Warum soll das Spekulieren mit Steuergeldern straffrei gewesen sein?

Warum soll das Spekulieren mit Steuergeldern straffrei gewesen sein?
Muss die Staatsanwaltschaft alle Politiker und Beamten die von Spekulationen wissen anklagen?

Es ist auch wiederrum eines der typischen österreichischen Geheimnisse, dass man nach dem Auffliegen des Finanzskandals in Salzburg, einem ähnlichen Problem in Linz und zahlreicher anderer Probleme diversester Gemeinden und Ländern einfach auf einmal mit der Argumentation kommt, in Zukunft sind Spekulationen mit öffentlichen Geldern durch neue Gesetze zu untersagen.
 
Im Strafrecht weiß man ganz genau, dass wenn ein Angestellter mit Geld, das er im Rahmen seines Unternehmens verwaltet, spekulieren geht, er einen Untreuetatbestand setzt und bis zu 10 Jahre ins Gefängnis geht.

Offensichtlich, wenn das gleiche ein Beamter oder ein Politiker macht, dann tut man so, als wäre das jemals zulässig und somit straffrei gewesen. Das es in beiden Fällen möglicherweise straffrei ist, wenn vor Entdeckung kein, auch kein vorübergehender, Schaden entstanden ist, ist ja etwas ganz Anderes.

Aber grundsätzlich ist das Spekulieren der Politiker und Beamten immer schon strafbar gewesen.

Es stellt sich die Frage, ob es nicht strafbar ist, all jene, die hier an Spekulationskräften mitgewirkt haben, nicht vor den Strafrichter zu stellen, obwohl eigentlich gemäß §78 StPO die Staatsanwaltschaften dazu verpflichtet wären.

 
Strafgesetzbuch

 Untreue
 
§ 153. (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer durch die Tat einen 3 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
 

Strafprozessordnung
 
Anzeigepflicht, Anzeige- und Anhalterecht
Anzeigepflicht
§ 78. (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
(2) Eine Pflicht zur Anzeige nach Abs. 1 besteht nicht,
                                        
1.    wenn die Anzeige eine amtliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf, oder
2.    wenn und solange hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, die Strafbarkeit der Tat werde binnen kurzem durch schadensbereinigende Maßnahmen entfallen.
(3) Die Behörde oder öffentliche Dienststelle hat jedenfalls alles zu unternehmen, was zum Schutz des Opfers oder anderer Personen vor Gefährdung notwendig ist; erforderlichenfalls ist auch in den Fällen des Abs. 2 Anzeige zu erstatten.

Foto von Heinz Schaden, Salzburger Bürgermeister (rechts im Text): Michael Kranewitter, Wikipedia, CC-by-sa 3.0/at
Foto von Gabrielle Burgstaller (Titelbild): SPÖ Presse und Kommunikation
Foto von Siegfried Pichler (links im Text): User:AK-Salzburg

 


 

Kommentare

Facebook automatisch im meinem Facebook-Profil anzeigen
Twitter automatisch im meinem Twitter-Profil anzeigen 

die-frau.ch

Der Mann des Tages


 

Rezept der Woche

Zitronenmarmelade

Kolumne  
Marvel(lous)!

On Thursdays, we're Teddybear doctors

Marvel(lous)!

Umfrage Weiter nach alle

Ich kaufe mir Kleidung...