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wallee
24.02.2026 19:00:17 wallee hat ein Thema kommentiert Natur vs. Bio?: Ich finde die Diskussion Natur vs. Bio total spannend, weil man im Alltag oft gar nicht so genau hinschaut, was eigentlich hinter den Begriffen steckt. Für mich persönlich ist beides wichtig, aber am Ende zählt, wie sich ein Produkt wirklich anfühlt und ob es hält, was es verspricht. Gerade bei Pflegeprodukten habe ich gemerkt, dass nicht nur das Label entscheidend ist, sondern die tatsächliche Wirkung auf der Haut. In dem Zusammenhang bin ich auch über das Thema Jasminsalbe Erfahrungen gestolpert und war überrascht, wie unterschiedlich die Rückmeldungen sind. Was mir besonders positiv auffällt, ist dass viele berichten, wie angenehm natürlich der Duft ist und wie sanft die Salbe zur Haut sein kann. Genau da zeigt sich für mich, dass Natur und Bio sich nicht ausschließen, sondern ergänzen können. Wenn hochwertige, möglichst unverarbeitete Inhaltsstoffe verwendet werden und gleichzeitig auf nachhaltigen Anbau geachtet wird, fühlt sich das einfach stimmig an. Meine eigenen Jasminsalbe Erfahrungen waren jedenfalls sehr gut, vor allem was die Pflege trockener Hautstellen angeht. Ich denke deshalb, dass die Diskussion weniger ein Gegeneinander sein sollte, sondern eher ein bewusstes Abwägen. Natur allein reicht nicht, wenn die Qualität nicht stimmt, und Bio ist kein Selbstzweck, wenn das Produkt nicht überzeugt. Am Ende geht es darum, was unserer Haut wirklich gut tut und womit wir uns wohlfühlen. Wenn man sich informiert und offen bleibt, kann man aus beiden Welten das Beste für sich mitnehmen.
wallee
19.02.2026 11:52:34 wallee hat ein Thema kommentiert Kinder im Internet schützen:  Aufklärung ist King, mehr kann man da nicht machen. Das Internet selbst ist nicht das Problem, sondern die Leute die es missbrauchen.
wallee
19.02.2026 11:47:23 wallee hat ein Thema kommentiert Was mache wenn man/frau älter wird:  Ich würde sagen, man genießt sein Leben und blickt hoffentlich auf eine schöne Vergangenheit zurück.
wallee
19.02.2026 11:46:22 wallee hat ein Thema kommentiert Wie kann ich mein Kleinunternehmen verkaufen?:  Vom verkauf bis hin zur Reinigung. Okay verstehe, hauptsache sauber verkaufen xD
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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05.02.2014  |  Kommentare: 0

Warum soll das Spekulieren mit Steuergeldern straffrei gewesen sein?

Warum soll das Spekulieren mit Steuergeldern straffrei gewesen sein?
Muss die Staatsanwaltschaft alle Politiker und Beamten die von Spekulationen wissen anklagen?

Es ist auch wiederrum eines der typischen österreichischen Geheimnisse, dass man nach dem Auffliegen des Finanzskandals in Salzburg, einem ähnlichen Problem in Linz und zahlreicher anderer Probleme diversester Gemeinden und Ländern einfach auf einmal mit der Argumentation kommt, in Zukunft sind Spekulationen mit öffentlichen Geldern durch neue Gesetze zu untersagen.
 
Im Strafrecht weiß man ganz genau, dass wenn ein Angestellter mit Geld, das er im Rahmen seines Unternehmens verwaltet, spekulieren geht, er einen Untreuetatbestand setzt und bis zu 10 Jahre ins Gefängnis geht.

Offensichtlich, wenn das gleiche ein Beamter oder ein Politiker macht, dann tut man so, als wäre das jemals zulässig und somit straffrei gewesen. Das es in beiden Fällen möglicherweise straffrei ist, wenn vor Entdeckung kein, auch kein vorübergehender, Schaden entstanden ist, ist ja etwas ganz Anderes.

Aber grundsätzlich ist das Spekulieren der Politiker und Beamten immer schon strafbar gewesen.

Es stellt sich die Frage, ob es nicht strafbar ist, all jene, die hier an Spekulationskräften mitgewirkt haben, nicht vor den Strafrichter zu stellen, obwohl eigentlich gemäß §78 StPO die Staatsanwaltschaften dazu verpflichtet wären.

 
Strafgesetzbuch

 Untreue
 
§ 153. (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer durch die Tat einen 3 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
 

Strafprozessordnung
 
Anzeigepflicht, Anzeige- und Anhalterecht
Anzeigepflicht
§ 78. (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
(2) Eine Pflicht zur Anzeige nach Abs. 1 besteht nicht,
                                        
1.    wenn die Anzeige eine amtliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf, oder
2.    wenn und solange hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, die Strafbarkeit der Tat werde binnen kurzem durch schadensbereinigende Maßnahmen entfallen.
(3) Die Behörde oder öffentliche Dienststelle hat jedenfalls alles zu unternehmen, was zum Schutz des Opfers oder anderer Personen vor Gefährdung notwendig ist; erforderlichenfalls ist auch in den Fällen des Abs. 2 Anzeige zu erstatten.

Foto von Heinz Schaden, Salzburger Bürgermeister (rechts im Text): Michael Kranewitter, Wikipedia, CC-by-sa 3.0/at
Foto von Gabrielle Burgstaller (Titelbild): SPÖ Presse und Kommunikation
Foto von Siegfried Pichler (links im Text): User:AK-Salzburg

 


 

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