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alexomelko4323
03.03.2024 19:37:20 alexomelko4323 hat ein Thema kommentiert Geocaching- Moderne Schatzsuche:  cool
444dd
01.03.2024 13:22:39 444dd hat ein Thema kommentiert Fensterbank Gestaltung?:  Wir habe bei uns auch eine Fensterbank, und wir haben uns jetzt auch hier eine sehr gute Palletheizung gekauft.https://www.ofen.de/pelletheizung Damit können wir längerfristig auch etwas Strom sparen.
blehhan
25.02.2024 10:39:39 blehhan hat ein Thema kommentiert Das bisschen Haushalt....: Montenegro ist nicht nur für seine atemberaubende Landschaft und sein angenehmes Klima bekannt, sondern auch für seine wachsende Wirtschaft und die günstigen Investitionsmöglichkeiten im Immobiliensektor. Mit der steigenden Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen bieten sich hier zahlreiche Chancen für potenzielle Investoren. Die Vielfalt der Immobilienoptionen reicht von luxuriösen Villen mit Meerblick bis hin zu erschwinglichen Apartments in lebhaften Städten. Zudem locken attraktive Steuervorteile und ein einfaches Genehmigungsverfahren für Immobilienkäufe Auswanderer aus aller Welt an. Für weitere Informationen über Immobilien in td {border: 1px solid #cccccc;}br {mso-data-placement:same-cell;}Bar Montenegro immobilien besuchen Sie immobilien-in-montenegro.com.td {border: 1px solid #cccccc;}br {mso-data-placement:same-cell;}
melanieso
21.02.2024 11:04:07 melanieso hat ein Thema kommentiert Garten?:  Wir haben uns in unserem Garten mit einer kleinen Gartenhütte an einem Teich, Chillout Area am Steg, Grillecke und für mich eine große Hängematte mit eigenem Gestell, um keine Bäume zu beschädigen, geschaffen. Das Teil hat mein Mann unter www.haengemattenshop.com gefunden. Als nächstes ist noch eine kleine Feuerstelle geplant
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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17.06.2019  |  Kommentare: 0

Denkmal für Recht auf Korruption In der Mitte Österreichs – Bad Aussee

Denkmal für Recht auf Korruption In der Mitte Österreichs – Bad Aussee
   
Das Rechtsempfinden des österreichischen Volkes ist - Korruption ist Österreich

Dieses Denkmal ist ein Schwarzbau als Symbol für die Kehrseite, von der Goethe Götz von Berlichingen  sprechen lässt, die die Korrupten darbieten.

Auf dem Kammerhofplatz in Bad Aussee steht seit 2015 ein SCHWARZBAU, ein Trafohaus des Schwarz, Wagendorffer & Co, Elektrizitätswerk nunmehr  GmbH, im Eigentum ua. der Familie des ehemaligen Bürgermeister Dkfm. Herbert Laimer als weithin sichtbares Denkmal des Rechtes auf Korruption..
Im § 1 Abs 1 des Verfassungsgesetzes Rechtsüberleitungsgesetzes vom 1. Mai 1945  steht: .. dem Rechtsempfinden des österreichischen Volkes...
Dem Rechtsempfinden des österreichischen Volkes wird mit diesem Denkmal Rechnung getragen, denn das Rechtsempfinden des österreichischen Volkes, welches in diesem Gesetz gesichert ist, ist dass Korruption, worunter der Bürger auch Amtsmissbrauch versteht, in Österreich Alltag ist und damit dem Rechtsempfinden Rechnung trägt.
Dkfm. Herbert Laimer war 28 Jahre alt als er 1970 bis 1975 Bürgermeister, nicht als Vertreter der stärksten Partei sondern von Gnaden anderer Bürgerlisten, wurde.

Er errichtete das VitalBad – Bauplaner sein Bruder, sodass dieses sehr schnell eine Bruchbude wurde, die dann abgerissen werden musste.

Er war Bürgermeister und Geschäftsführer der Gemeindetochtergesellschaft Bad Ausseer Kurbetriebs GmbH und hat es sofort verstanden, dass wenn er die Trafostation für die gesamte Umgebung für seine  Schwarz, Wagendorffer & Co, Elektrizitätswerk GmbH  auf Kosten dieser Gemeindetochtergesellschaft und damit der Gemeinde in diesem VitalBad errichtet, und den Mund hält, die Schwarz, Wagendorffer & Co, Elektrizitätswerk GmbH  sich das Geld für die Errichtung einer Trafostation für die Umgebung erspart.

Als das Vital Bad 2013 abgerissen werden sollte, Abbruch erfolgte dann 2014, wollte man dabei die Trafostation mitentfernen, da diese für das abgerissene Vital Bad nicht mehr benötigt wird, nur da stellte man auf einmal fest, dass dann die Umgebung finster wird.

Also errichtete die Schwarz, Wagendorffer & Co, Elektrizitätswerk GmbH  auf diesem fremden Grund ein Trafohaus über der Trafostation als Schwarzbau, also ohne die laut steirischem Baugesetz verpflichtete Bauanzeige an die Baubehörde den Bürgermeister und ohne die erforderliche Zustimmung der Grundeigentümerin.

Rudolf (Rudi) Schlömmer, damals grüner Gemeinderat und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Stadtgemeinde Bad Aussee berichtet: er glaubt das war 2015, in einer Fachausschusssitzung,
Thema war das hässliche nackte Trafohaus mitten am Kammerhof.

Es wurde beraten was damit geschehen sollte
Stadtrat Schiffner setzte sich für Laimer ein.
Er sagte, wenn Laimer das Holz stellt, könnte der Gemeindebauhof das Trafohaus damit behübschen.

Schuster, (Stadtamtsdirektor, Richelieu von Bad Aussee) der direkt neben Schlömmer saß, machte einen wilden Wirbel wegen dem Trafohaus.
Er sagte mit lauter Stimme, nur weil Laimer Bürgermeister war, konnte er sich solche Schweinereien erlauben.
Jeder andere müsste das Trafohaus sofort entfernen.
Die schwarze Mehrheit im Ausschuss stimmte für die Holzverschalung
Wer das Holz bezahlt hat, weiß er nicht mehr.

Laimer Herbert erzählte ihm unlängst, dass er noch 10 Jahre das Recht hat auf den Standort Trafohaus

In Bad Aussee ist Amtsmissbrauch und Korruption täglich gelebter Alltag. Rechtsanwalt Dr. Reinhard Hohenberg hat besonders ab 2007 die vorhandenen Sumpfblüten Amtsmissbrauch und Korruption zu einem strahlenden Sumpfblütenmeer erblühen lassen. Mit Dr. Hohenberg haben Korruption und Amtsmissbrauch nicht begonnen.

Die Rechtslage ist eindeutig. Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Bad Aussee Franz Frosch als Baubehörde 1. Instanz muss einen Abbruchbescheid für das Trafohaus erlassen, das macht er aber nicht.

Der Bezirkshauptmann von Liezen Hofrat Dr. Josef Dick müsste Baustrafverfahren  einleiten und den Bürgermeister samt Gehilfen gem. § 78 Strafprozessordnung anzeigen, weil  er keinen Abbruchbescheid erteilt.

Die Beamten der Abteilung 13 des Amtes der steiermärkischen Landesregierung müssten als Aufsichtsbehörde tätig werden und überdies Bürgermeister Frosch, Bezirkshauptmann Hofrat Dr. Dick gem § 78 Strafprozessordnung anzeigen, weil  diese untätig bleiben.

Wissen die das? Ist diesen das bewusst? Ja, ist es aber ,sie wissen auch, dass sie in ihrem amtsmissbräuchlichen, korrupten Handeln  gedeckt  werden, nicht s befürchten müssen und sich Liebkind machen, wenn sie nichts tun.

Dasselbe spielt sich bei den Bilanzen bei der Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH, bei der Stadtgemeinde Bad Aussee Entwicklungs-und Infrastruktur-KG, deren Bilanzen um Millionen falsch sind, ab. Eine Darlehensschuld von Euro 4 Mio. der Stadtgemeinde Bad Aussee Entwicklungs-und Infrastruktur-KG ist mit einer Beteiligung an der Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH „besichert“ die es in den Bilanzen der Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH nicht gibt. Dafür gibt es Bezugsrechte in Millionenhöhe in den Bilanzen der Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH, die alle tatsächlich nicht Millionen sondern nichts wert sind.

Kurzparkzonengebühren, mit Organstrafmandaten bei Nichtzahlen, Zeitüberschreitung etc. und Verwaltungsstrafverfahren,  die nur auf öffentlichen  Straßen verlangt werden dürfen, werden auch auf Privatgrundstücken kassiert, für die nicht hoheitsrechtlich statt wie bei jeder Parkgarage nur privatwirtschaftlich Parkkosten verrechnet werden dürfen aber keine Organstrafmandate bei Nichtzahlen, Zeitüberschreitung etc. und Verwaltungsstrafverfahren.

Es gilt für alle Beteiligten und hier erwähnten die Unschuldsvermutung. Zu 25 St 5/18m ist bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Verfahren anhängig, das kümmert aber Frosch, Schuster & Co nicht - es gibt kein behördliches Handelnin bezug auf diesen Schwarzbau - keinen Beseitigungsbescheid der Baubehörde 1. Instanz - dem Bürgermeister Frosch, keine Verwaltungstrafverfahren durch den Bezirkshauptmann HR Dr. Dick usw.

Bernhard Lanz


Betreff     AW: Transformatorgebaeude: Vorschriften Steiermaerkisches Baugesetz, Betriebsanlagen, Sonstige Vorschriften (173114)
Von     Wiespeiner Michael <michael.wiespeiner@stmk.gv.at>
An     verwaltung@mbba.at <verwaltung@mbba.at>
Kopie     Kanz Katharina <katharina.kanz@stmk.gv.at>
Datum     2019-04-02 08:31

S.g. Damen und Herren,

zu untenstehender Anfrage wird, ohne Kenntnis der Situation im Detail und der Örtlichkeit, mitgeteilt:

eine derartige Trafostation unterliegt

-          einer Bewilligungspflicht nach dem Stmk. Starkstromwegegesetz (§§ 3 und 7) und

-          einer Anzeigepflicht nach § 20 Z.3b des Stmk. Baugesetzes, wenn die Station ein begehbares Gebäude darstellt; ist die Station nicht begehbar, liegt kein Anwendungsfall des Stmk. Baurechtes vor (siehe § 3 Z. 7 Stmk. Baugesetz).

 

Steht die Station auf Eigengrund des Stationsinhabers und dient nur der Eigenversorgung, so liegt – ungeachtet der baurechtlichen Betrachtung – auch kein Anwendungsfall des Starkstromwegerechtes vor (§ 1 Abs. 2 Stmk. Starkstromwegegesetz, LGBL. Nr. 14/1971 i.d.g.F.). Dient sie dabei der Versorgung einer gewerblichen Betriebsanlage, unterliegt sie wiederum der gewerbebehördlichen Beurteilung.

 

Mit freundlichen Grüßen
HR Dr. Michael Wiespeiner
Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung

Referat Abfall-, Energie- und Wasserrecht
Stempfergasse 7, 8010 Graz (Lageplan)
Telefon: +43 (0)316 / 877 -  2402
Mobil: +43 (0)676 / 8666 - 2402

Fax:    +43 (0)316 / 877 – 3490

E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at

Link: http://www.verwaltung.steiermark.at

Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn Linien

1,3,4,5,6,7 Haltestelle Hauptplatz

 

Von: verwaltung@mbba.at <verwaltung@mbba.at>
Gesendet: Montag, 1. April 2019 15:30
An: Wiespeiner Michael <michael.wiespeiner@stmk.gv.at>
Betreff: Fwd: Transformatorgebaeude: Vorschriften Steiermaerkisches Baugesetz, Betriebsanlagen, Sonstige Vorschriften (173114)

 

 

-------- Originalnachricht --------

Betreff:
   

Transformatorgebaeude: Vorschriften Steiermaerkisches Baugesetz, Betriebsanlagen, Sonstige Vorschriften (173114)

Datum:
   

2019-04-01 14:06

Von:
   

verwaltung@mbba.at

An:
   

michael.wiespeiner@stmk.gv.at

 

Bitte als HTML lesen
Please read html


Transformatorgebaeude: Vorschriften Steiermaerkisches Baugesetz, Betriebsanlagen, Sonstige Vorschriften

Sehr geehrter Herr Dr. Wiespeiner,

Wir ersuchen um Ihre Antwort an uns und Anleitung an Bezirkshauptmann HR Dr. Dick, Bürgermeister Frosch und Staatsanwaltschaft Leoben, leitender Staatsanwalt Dr. Plöbst.

Nachstehend ein Schlriftverkehr zwischen unserem Hausmeister und dem EGewerken, und EPolitiker Dr. Gilbert Frizberg, laut diesem die Rechtslage eindeutig ist.

Betreff     AW: Transformatorgebaeude: Vorschriften Steiermaerkisches Baugesetz, Betriebsanlagen, Sonstige Vorschriften
Von     Krasser Barbara <Barbara.Krasser@hereschwerke.com>
An     bernhard@lanz.biz <bernhard@lanz.biz>
Datum     2019-04-01 13:08


Sehr geehrter Herr Bernhard!

Im Auftrag von Dr. Gilbert Frizberg darf ich Ihnen ein paar Zeilen zu Ihrem Mail schicken:

Dr. Gilbert Frizberg hat seit der Abtretung der Stromnetze nichts mehr mit dieser Materie zu tun.

Soweit Dr. Frizberg jedoch informiert ist, bedarf es einer Baugenehmigung, keiner gewerbebehördlichen Genehmigung, wahrscheinlich aber einer Genehmigung nach dem Elektrizitäts-, Wirtschafts- und Organisationsgesetz.


Ich hoffe wir konnten Ihnen damit weiterhelfen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen,

i.A. Barbara Krasser
Assistenz Geschäftsführung



Hereschwerke GmbH
Franz-Heresch-Straße 2
A-8410 Wildon

T    +43 (3182) 22 16 - 100
F    +43 (3182) 22 16 - 110

barbara.krasser@hereschwerke.com
http://www.hereschwerke.com

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: bernhard@lanz.biz <bernhard@lanz.biz>
Gesendet: Montag, 01. April 2019 08:11
An: Contact <contact@hereschwerke.com>
Betreff: Transformatorgebaeude: Vorschriften Steiermaerkisches Baugesetz, Betriebsanlagen, Sonstige Vorschriften

Transformatorgebäude: Vorschriften Steiermärkisches Baugesetz, Betriebsan-lagen, Sonstige Vorschriften

An
Dr. Gilbert Frizberg
contact@hereschwerke.com

Servus Gilbert!

Wir haben auf unserem Grund ein 2014, ohne jede Genehmigung, errichtetes Transformator-haus in der Größe von 3 mal 6 Metern und 3 Metern Höhe.

Ich möchte wissen, welche Vorschriften es für die Errichtung so eines Transformatorhauses gibt oder, ob es dafür keinerlei Baugenehmigung und sonstiger gewerbebehördlicher (Betriebsanlagen) Genehmigung bedarf.

Liebe Grüße
Bernhard

Mit freundlichen Grüßen

MB BA Hotel Errichtungs GmbH
Bernhard Lanz, Hausmeister




============Original Text  vom 01.04.2019 08:04:56============
>

Begehbares Transformatorgebäude: Vorschriften Steiermärkisches Baugesetz, Betriebsanlagen, Sonstige Vorschriften

Sehr geehrter Herr Dr. Wiespeiner,

Es handelt sich um ein betretbares Gebäude, mit Zählerplätzen, Sicherungskästen etc,  somit gilt die Ausnahme des § 3 Zif. 7 des Steiermärkischen Baugesetzes nicht.

Mit freundlichen Grüßen

MB BA Hotel Errichtungs GmbH
Bernhard Lanz, Hausmeister




============Original Text vom 01.04.2019 08:04:00============
>

Transformatorgebäude: Vorschriften Steiermärkisches Baugesetz, Betriebsanlagen, Sonstige Vorschriften

An

Dr. Michael Wiespeiner
Amt der Stmk. Landesregierung
03168772404



Guten Morgen Herr Dr. Wiespeiner!

Herr Maximillian Scheuer, EWerk Wies, der damit nichts zu tun hat, hat mir Ihre Kontaktdaten gegeben,


Wir haben auf unserem Grund ein 2014, ohne jede Genehmigung, errichtetes Transformatorhaus in der Größe von 3 mal 6 Metern und 3 Metern Höhe.

Ich möchte wissen, welche Vorschriften es für die Errichtung so eines Transformatorhauses gibt oder, ob es dafür keinerlei Baugenehmigung und sonstiger gewerbebehördlicher (Be-triebsanlagen) Genehmigung bedarf.

Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen

MB BA Hotel Errichtungs GmbH
Bernhard Lanz, Hausmeister



 

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