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jeanette
02.04.2024 13:58:41 jeanette hat ein Thema kommentiert Fensterbank Gestaltung?:  Das kommt sicherlich darauf an, wie das Zimmer gestaltet ist. Wir haben uns z.B. für das Wohnzimmer neue Riviera Maison Sideboards gegönnt. Diese sind so gestellt, das sie keiner direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt sind. Damit sie aber auch gut zur Geltung kommen, steht nichts auf der Fensterbank, um den Raum nicht zusätzlich zu verdunkeln. In anderen Räumen sieht das ganz anders aus, da stehen viele Pflanzen auf dem Sims
alexomelko4323
03.03.2024 19:37:20 alexomelko4323 hat ein Thema kommentiert Geocaching- Moderne Schatzsuche:  cool
444dd
01.03.2024 13:22:39 444dd hat ein Thema kommentiert Fensterbank Gestaltung?:  Wir habe bei uns auch eine Fensterbank, und wir haben uns jetzt auch hier eine sehr gute Palletheizung gekauft.https://www.ofen.de/pelletheizung Damit können wir längerfristig auch etwas Strom sparen.
blehhan
25.02.2024 10:39:39 blehhan hat ein Thema kommentiert Das bisschen Haushalt....: Montenegro ist nicht nur für seine atemberaubende Landschaft und sein angenehmes Klima bekannt, sondern auch für seine wachsende Wirtschaft und die günstigen Investitionsmöglichkeiten im Immobiliensektor. Mit der steigenden Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen bieten sich hier zahlreiche Chancen für potenzielle Investoren. Die Vielfalt der Immobilienoptionen reicht von luxuriösen Villen mit Meerblick bis hin zu erschwinglichen Apartments in lebhaften Städten. Zudem locken attraktive Steuervorteile und ein einfaches Genehmigungsverfahren für Immobilienkäufe Auswanderer aus aller Welt an. Für weitere Informationen über Immobilien in td {border: 1px solid #cccccc;}br {mso-data-placement:same-cell;}Bar Montenegro immobilien besuchen Sie immobilien-in-montenegro.com.td {border: 1px solid #cccccc;}br {mso-data-placement:same-cell;}
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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09.03.2012  |  Kommentare: 0

Wulff, Grasser, Gorbach und wie sie alle heißen, können nicht verstehen!

Wulff, Grasser, Gorbach und wie sie alle heißen, können nicht  verstehen!
Warum auch, es machen alle so?

Zumindest 10 österreichische Regierungsmitglieder haben es nicht für notwendig gefunden, zu unseren Fragen zum Amtsmachtsmissbrauch tauglich Stellung zu nehmen. Ausgerechnet die beiden kroatisch stämmigen Burgenländer, Bundesminister Mag. Darabos sowie Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich- einer von schwarz und einer von rot oder einer von rot und einer von schwarz, um keine Wertigkeit auszudrücken-haben sich gleichwertig sofort kurz und bündig gegen die Verwendung der Amtssignatur für private Mails an Gerichte und Behörden, ebenso ausgesprochen wie gegen den Bargeldtransport von mehr als 10000 Euro aus der Schweiz nach Österreich unter Verwendung des Diplomaten-oder Dienstpasses- egal ob kontrolliert wurde oder nicht. So ist es nicht verwunderlich, dass unser Anlassfall keines dieser beiden Ministerbüros betrifft.
 
Staatssekretär Kurz  sowie Bundesminister Dr. Mitterlehner haben durch Mitarbeiter ausrichten lassen,  dass sie eine Stellungnahme abgeben werden, dies aber bis heute - vielleicht aus guten Gründen - nicht in die Tat umgesetzt. Mittlerweile ist die Stellungnahme des Bundesministers Dr. Mitterlehner eingelangt und  über diese wird ebenso wie über die nun mehr eingelangte Stellungnahme der  Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner in einem gesonderten Artikel berichtetet werden. Frau Bundesminister Dr. Fekter sorgte gleich für zwei klare Antworten, gegen eine derartige Handlungsweise eines Regierungsbüroteammitglieds.  
 
Erstaunlich ist die Antwort des Bundesminister Hundstorfer, ähnlich Frau Bundesministerin Dr. Schmied, die die Behauptung aufstellt, dass generell bei allen Firmen die Firmenemailadresse für private E-Mails verwendet  werden darf. die-Frau ist schon ein gutes Beispiel dafür, dass kein Redaktionsmitglied eine „die-frau.at“ Emailadresse für private Zwecke verwenden darf und das trifft auf viele Unternehmen zu, in welchen allen die Verwendung der Firmenemailadresse für private Zwecke untersagt ist.
 
Dass die Ministeriumsemailadresse für private Zwecke verwendet werden darf, ist tatsächlich wie uns Minister mitteilten in der IKT-Nutzungsverordnung, welche laut §5(1) besagt, dass die Bediensteten, die vom Dienstgeber bereitgestellten E-Mail-Dienste für private Zwecke nur unter den für die Internetnutzung angeführten Bedingungen verwenden dürfen, erlaubt.  Dies allerdings ohne Hinweis auf ihre dienstliche Stellung oder ihre dienstliche Postadresse, so die Auskunft von Bundesminister Stöger.
 
Die Meinung des Herrn Bundesminister Hundstorfer, dass sich kein Gericht und keine Behörde durch ein E-Mail mit Ministeriumsanschrift beeindrucken lässt, wiederspricht der österreichischen Tagesrealität und der daraus resultierende Vorteil, ist  psychologisch durch aus verständlich, aber auch Anlass für das europäische Korruptionsunbehagen.
 
Allerdings muss man bei Bundesminister Hundstorfer davon ausgehen, dass sein Team Schwierigkeiten damit hatte unser Mail zu lesen und zu verstehen, denn unsere Anfrage bezog sich nicht auf die Emailadresse, sondern die Signatur eines Regierungsmitgliedsbüros.

Sehr originell ist auch die von mehreren Bundesministern geäußerte Ansicht,  dass der Dienstpass einem Faschingsorden gleichwertig sei und Diplomaten-und Dienstpässe keinen Vorteil mit sich brächten. Doch so wie sich nun mehr diverseste Personen über die Einschränkung von Diplomaten-und Dienstpässen beschweren, nicht aber auch gegen den Verlust des Sheriffstern und andere Faschingsorden, muss es scheinbar doch einen Grund für die Existenz von Diplomaten-und Dienstpässen geben. Es zeigt sich jedenfalls das Bundeskanzler Faymann, Vizekanzler Dr. Spindelegger und Staatssekretär Dr. Ostermayer, den Regierungsmitgliedern, Dr. Mitterlehner, Kurz, Dr. Waldner, Dr. Karl, Mag. Schieder, Mag. Mikl-Leitner und Heinisch-Hosek mit einem  Grünsignal voraus gehen unsere Anfrage nicht zu beantworten und so ihren Teamitgliedern signalisieren, dass die Verwendung von Regierungsmitgliederburosignaturen auf privaten E-Mails,  sowie Bargeldtransporte von mehr als 10000 Euro von der Schweiz nach Österreich durchaus in Ordnung sind.

Wieso sollten Wulff, Grasser und Gorbach an ihren Verhalten irgendetwas Unschönes entdecken, wenn mehr als 50 Prozent der Regierungsmitglieder beider Fraktionen nichts daran finden, dann ist es nicht verwunderlich, dass die Minister, die das nicht dulden offensichtlich in der Minderheit sind!

Bemerkenswert ist, dass weder die Justizministerin noch die Innenministerin sich dazu äußerten. Wen wundert die Korruptionsdebatte?  Wen wundert das schlechte Image von Politikern und Gerichten, wenn nicht mal die Justiz-und Innenministerin an einem derartigen Vorgang etwas auszusetzen haben. Man muss also Wulff, Grasser und Gorbach beipflichten: Sie sind einfach zu schön, sonst würde niemand ihr Verhalten kritisieren. Selbstredend zeigen die Antworten, dass es völlig egal ist, ob es sich um ein weibliches Regierungsmitglied oder eine weibliche Regierungsmitgliedsbeauftragte beziehungsweise um ein männliches Regierungsmitglied oder einen männlichen Regierungsmitgliedsbeauftragten handelt. Daraus folgt das Korruption nicht zwingend männlich ist, aber vielleicht wäre die Schönheitsdebatte auf der weiblichen Seite nicht so ausgeprägt. Derzeit besagt § 4 der IKT Verordnung, dass die Beamten, die vom Amt bereit gestellten Internetdienste nur für private Zwecke verwenden dürfen, wenn die nachstehenden sechs Punkte:
 
1.Beeinträchtigung des Ansehens des öffentlichen Dienstes,
2. ein mehr als bloß geringfügiger Zeitaufwand während der Dienstzeit,
3. eine Anscheinserweckung, dass die Nutzung im Namen, Interesse oder mit Wissen des
Dienstgebers vorgenommen wird,
4. die Erzeugung negativer Rechtsfolgen beim Dienstgeber,
5. eine Verletzung von Geheimhaltungspflichten
6. eine Verletzung eigener oder fremder Dienstpflichten,
7. eine Verursachung von mehr als bloß geringfügigen Kosten und
8. eine Störung des Dienstbetriebes
 
ausgeschlossen sind. Zudem besagt § 5 (1), dass die Beamten, die vom Amt bereitgestellten E-Mail-Dienste für private Zwecke nur unter den für die Internetnutzung angeführten Bedingungen verwenden dürfen und laut §5(2) Bedienstete in privaten E-Mails, die sie unter Verwendung ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse versenden, keinen Hinweis auf ihre dienstliche Stellung oder ihre dienstliche Postadresse aufnehmen dürfen . Insbesondere das Hinzufügen der dienstlichen E-Mail-Signatur ist unzulässig. Um die Korruptionsdebatte daher geringfügig zu verbessern, wäre es angebracht die IKT Verordnung insofern zu ändern, dass dem Missbrauch der E-Mailsignatur vorgebeugt wird.

BW


 
Von: die-frau.at - Das Online Frauenmagazin [mailto:frau@die-frau.at] Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2012 16:21
An: die Mitglieder der Bundesregierung – Bundeskanzler, Vizekanzler, Bundesminister und Staatsekretäre
Betreff: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
An Bundeskanzler Faymann/ Vizekanzler Dr. Spindelegger / Bundesministerin Mag. Dr. Fekter/ Bundesministerin Dr. Schmied/Bundesministerin Bures/Bundesministerin Heinisch-Hosek/ Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner/ Bundesministerin Univ. Prof. Mag. Dr. Karl/ Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich/ Bundesminister Mag. Darabos/Bundesminister Stoeger/Bundesminister Hundstorfer/Bundesminister Univ. Prof. Dr. Töchterle/Bundesminister Dr. Mitterlehner/ Staatssekretär Dr. Waldner/ Staatssekretär Mag. Schieder/ Staatssekretär Dr. Ostermayer/Staatssekretär Kurz/
E-Mail:  regierungsmitglied@ministerium.gv.at

Fax: 01 XXXXXXX
Wien, am 8.2.2012

Dienstrechtliche Folgen von
1. Verwendung der Emailsignatur des Kanzler/Ministerbüros/kabinetts für private Behörden- und Gerichtseingaben (Gorbach-Methode) 2. Privatem Bargeldtransport von mehr als die EUR 10.000,-- Freigrenze (z. B. EUR 880.000,--) mit Diplomaten/Dienstpass von der Schweiz nach Österreich durch einen akademischen Mitarbeiter des Kanzler/Ministerbüros/kabinetts (Grasser-Methode)
 
Sehr geehrter Frau/Herr Bundesminister/in, Staatssekretär/in NN!
Wir ersuchen aufgrund der Aktualität um  rasche Beantwortung nachstehender Fragen
 
1) Halten Sie es für denkmöglich, dass Ihre Mitarbeiter die offizielle Emailsignatur für private Behörden- und Gerichtseingaben (Gorbach-Methode) verwenden, um so zu ihrem Vorteil auf private Angelegenheiten Einfluss zu nehmen?
 
2) Halten Sie für denkmöglich, dass Ihre Mitarbeiter mithilfe des Dienst-/Diplomatenpasses im Stille Karl Heinz Grasser Beträge jenseits der Eur. 10.000 ,-- bis hin zu Eur. 1.000.000 ,-- aus dem in bar ohne Meldung an der Grenze von der Schweiz nach Österreich transportieren?
 
Eine Meinung dazu ist, dass es sich dabei lediglich um Kavaliersdelikte handelt. Die Gegenposition dazu ist, dass ein derartiges Vorgehen entsprechend Punkt 1) oder Punkt 2) oder beide gemeinsam einen Grund darstellen zumindest das Kanzler/Ministerbüros/kabinett verlassen zu müssen bis hin zur Entlassung.
 
Wie reagieren Sie in diesen Fällen? Wie entscheiden Sie in diesen Fällen?
 
Mit freundlichen Grüßen
Bernadette Wukonig
Die-Frau Redaktion
elektronisch abgefertigt
Antworten in der zeitlichen Reihenfolge des Einlangens
_________________________________________________________________________________________________________

Antwort des Bundesministers Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich
 
Betreff: AW: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport Von:     "Jung-Leithner, Claudia" <Claudia.Jung-Leithner@lebensministerium.at> Datum:   Do, 9.02.2012, 13:10
An:      "frau@die-frau.at" frau@die-frau.at

_________________________________________________________________________________________________________
 
             Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich


Sehr geehrte Frau Wukonig!
 
Hiermit übermittle ich Ihnen die Beantwortung durch BM Berlakovich.
 
Beste Grüße
Claudia Jung-Leithner

                Mag. Claudia Jung-Leithner

Pressesprecherin von BM Niki Berlakovich
Lebensministerium
 
Stubenring 1
A-1012 Wien
tel.: 01-711006963
mobil: 0664-8267892
fax: 01-7110016918
 
 
E-Mail:  nikolaus.berlakovich@lebensministerium.at
Fax: +43 01/7120710
 
Wien, am 8.2.2012
Dienstrechtliche Folgen von
1. Verwendung der Emailsignatur des Kanzler/Ministerbüros/kabinetts für private Behörden- und Gerichtseingaben (Gorbach-Methode) 2. Privatem Bargeldtransport von mehr als die EUR 10.000,-- Freigrenze (z. B. EUR 880.000,--) mit Diplomaten/Dienstpass von der Schweiz nach Österreich durch einen akademischen Mitarbeiter des Kanzler/Ministerbüros/kabinetts (Grasser-Methode)
 
Sehr geehrter Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich! Wir ersuchen aufgrund der Aktualität um  rasche Beantwortung nachstehender Fragen
 
1) Halten Sie es für denkmöglich, dass Ihre Mitarbeiter die offizielle Emailsignatur für private Behörden- und Gerichtseingaben (Gorbach-Methode) verwenden, um so zu ihrem Vorteil auf private Angelegenheiten Einfluss zu nehmen?
 
Nein.
 
2) Halten Sie für denkmöglich, dass Ihre Mitarbeiter mithilfe des Dienst-/Diplomatenpasses im Stille Karl Heinz Grasser Beträge jenseits der Eur. 10.000 ,-- bis hin zu Eur. 1.000.000 ,-- aus dem in bar ohne Meldung an der Grenze von der Schweiz nach Österreich transportieren?
 
# Nein
 
Eine Meinung dazu ist, dass es sich dabei lediglich um Kavaliersdelikte handelt. Die Gegenposition dazu ist, dass ein derartiges Vorgehen entsprechend Punkt 1) oder Punkt 2) oder beide gemeinsam einen Grund darstellen zumindest das Kanzler/Ministerbüros/kabinett verlassen zu müssen bis hin zur Entlassung.
 
Wie reagieren Sie in diesen Fällen? Wie entscheiden Sie in diesen Fällen?
 
# Derartige Vorfälle hätten mit Sicherheit dienstrechtliche Konsequenzen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Bernadette Wukonig
Die-Frau Redaktion
elektronisch abgefertigt
 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: AW: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 23:08
An:      nikolaus.berlakovich@lebensministerium.at
Cc:      "Jung-Leithner, Claudia" <Claudia.Jung-Leithner@lebensministerium.at>
 

Sehr geehrter Herr Bundesminister DI Berlakovich!

Wir haben Ihre Antwort im Anhang zu unserem Artikel

http://www.die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

publiziert.

Wir wissen Ihre Antwort sehr zu schätzen.

Mit respektvollen freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion

 
_________________________________________________________________________________________________________

Antwort  des Bundesministers Norbert Darabos
 
Betreff: WG: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport Von:     "KAMMERHOFER, Stefan" <stefan.kammerhofer@bmlvs.gv.at>
Datum:   Do, 9.02.2012, 18:13
An:      frau@die-frau.at
_________________________________________________________________________________________________________
 

                 Bundesminister Norbert Darabos


Geschätzte Frau Redakteurin Wukonig!
 
Danke für Ihr E-Mail, welches sofort an den zuständigen Sektionschef weitergleitet wurde. Der Herr Bundesminister hat höchstes Interesse, dass die "sensibel Tätigkeit" im BMLVS nach den geltenden Bundesgesetzen und  dem gültigen Verhaltenskodex durchgeführt wird.
 
Die zuständige Disziplinarabteilung wird daher mit Ihnen Kontakt aufnehmen um den Sachverhalt zu besprechen und im Anschluss die  erforderlichen Veranlassungen setzen zu können.
 
Mit freundlichen Grüßen und Danke für Ihre Unterstützung
 
Stefan Kammerhofer
Kabinettschef
 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: KAMMERHOFER, Stefan
Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2012 18:06
An: Christian KEMPERLE (christian.kemperle@bmlvs.gv.at)
Cc: Paul PÖCHHACKER (paul.poechhacker@bmlvs.gv.at)
Betreff: WG: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
 
Sehr geehrter Herr Sektionschef!
 
Bitte um entsprechende Veranlassung, da die "im E-Mail" inkriminierten Handlungen Strafrechtsakzessorisch sein könnten. Ich ersuche um Kontaktaufnahme mit der Frau Redakteurin, durch die zuständige Disziplinarabteilung, damit wir feststellen können ob Personal des BMLVS involviert ist.  Im Fall der Bestätigung können wir dann die vorgesehen rechtlichen Schritte einleiten und die Verfahren (bis zur Einbindung der Staatsanwaltschaft) führen.  Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kammerhofer
 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: STEYER-DACERNO, Patrizia
Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2012 16:30
An: KAMMERHOFER, Stefan; HIRSCH, Stefan
Cc: STROBL Andreas
Betreff: WG: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
 
Lg p
 
PS: gebe es auch in die Postmappe
____________________________________
Mag. Patrizia STEYER-D´ACERNO
Roßauer Lände 1, 1090 Wien Tel: +43 (0) 50201-10 20001
Fax: +43 (0) 50201-10 17000
patrizia.steyer-dacerno@bmlvs.gv.at
www.bmlvs.gv.at
------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Verwendung der E-Mail Signatur - privater Bargeldtransport
Von:     "BMLVS/Abt DiszBW" <beschwerden@bmlvs.gv.at>
Datum:   Fr, 10.02.2012, 13:28
An:      redaktion@die-frau.at

 
Sehr geehrte Redaktion!
Frau Redakteurin WUKONIG wandte sich am 9.2.2012 mit einem E-mail an den Herrn Bundesminister, Mag. DARABOS.
Wie Ihnen bereits bekannt gegeben, wurde die Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen des BMLVS mit der im Betreff angeführten Angelegenheit betraut.  Sollten Ihnen konkrete Verdachtsmomente bekannt sein, die gegen Ressortangehörige des BMLVS gerichtet sind, werden Sie ersucht, diese zur weiteren straf- und disziplinarrechtlichen Verfolgung durch die Abteilung DiszBW unter u. angeführten Adresse bekannt zu geben.
 
Derzeit sind keine in Ihrem E-mail inkrimierten Handlungen hierorts bekannt bzw. derartige Verfahren anhängig.
Mit freundlichen Grüßen
MinR Dr. MAYER
Abteilungsleiter
-------------------------------------------------------------
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen
Rossauer Lände 1
1090 WIEN
Tel: 050201-10 21201
FAX: 050201-10 17143
beschwerden@bmlvs.gv.at

 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: WG: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 23:06
An:      norbert.darabos@bmlvs.gv.at


Sehr geehrter Herr Bundesminister Mag. Darabos,

Wir haben Ihre Antwort im Anhang zu unserem Artikel

http://www.die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

publiziert.

Wir wissen Ihre Antwort sehr zu schätzen.

Mit respektvollen freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion


 


_________________________________________________________________________________________________________
 
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner
Aktenvermerk
Betreff: Gorbach_Syndrom_Fwd: AV Telefonat mit Mag. Kaserer, Pressesprecherin des BMin. Dr. Mitterlehner,
10.2.2012

_________________________________________________________________________________________________________

               Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner


AV Telefonat mit Mag. Kaserer, Pressesprecherin des BMin. Dr. Mitterlehner, 10.2.2012:
 
Frau Mag. Waltraud Kaserer (01711005108, waltraud.kaserer@bmwfj.gv.at), Pressesprecherin von BMin Dr. Mitterlehner, wollte an sich nur wissen, ob die Anfrage von gestern, 9.2.2012, eine ernst gemeinte Anfrage sei, da Rechtschreibfehler drinnen wären.
Sie wollte wissen, ob das ihrige BMinistrium betroffen wäre.
 
Ich antwortete, dass die Anfrage ernst gemeint ist. Es gibt einen konkreten Anlassfall und es wird daher für einen Artikel recherchiert. Welches Ministerium betroffen sei, könne ich ihr nicht sagen, da dies ein Redaktionsgeheimnis sei.
 
Sie sagte, sie dachte schon es wäre eine Spam-Nachricht, da eben Rechtschreibfehler drinnen sind und unter der Festnetznummer niemand erreichbar sei. Sie habe es schon mehrmals probiert.
 
Ich verneinte und bat um schriftliche Beantwortung der Fragen. Ich sagte, wir haben alle Regierungsmitglieder angeschrieben und auch schon Antworten erhalten.
 
Frau Mag. Kaserer sagte es werde eine schriftliche Stellungnahme geben, da es nichts zu verbergen gibt. Sie fragte bis wann, worauf ich antwortete, dass der Artikel nächste Woche erscheinen soll.
Das Gespräch wurde anschließend beendet.
 
BW
 
 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:34
An:      reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at

Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner,


Wir haben unsere Anfrage an Sie, sowie den Aktenvermerk über das Gespräch mit Ihrer Mitarbeiterin, die eine Beantwortung zusagte, die aber im Bermudadreieck oder Papierkorb gelandet scheint, im Anhang zu unserem Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht.

Wir haben Ihre Nichtantwort als Zustimmung zur Vorgangsweise von
Regierungsbueromitgliedern die Emailsignatur des Regierungsbueros für private Mails in privaten Angelegenheiten an Behörden und Gerichte zu verwenden, sowie mit Diplomaten- oder Dienstpass Gelbeträge von mehr als Euro 10.000,-- pro Person, somit mehr als der Freigrenze, von der Schweiz nach Österreich einzuführen, gewertet.

Mit freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion

 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: WG: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "Kaserer, Waltraud" <Waltraud.Kaserer@bmwfj.gv.at>
Datum:   Mo, 12.03.2012, 15:28
An:      "frau@die-frau.at" <frau@die-frau.at>
 

S.g. Frau Wukounig,

damit Sie nicht länger der Mutmaßung folgen müssen, wir würden "vielleicht aus guten Gründen" nicht antworten, darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Auf Ihre Frage, ob etwas denkmöglich ist, würde jeder Jurist kopfschüttelnd die Antwort verweigern. Aber wenn Sie meinen, ob unseren Mitarbeitern die angefragten Verhaltensweisen verboten oder erlaubt sind, kann ich Ihnen eine Antwort geben: Es ist ihnen verboten. Die von Ihnen angeführten Beispiele würden zudem verfolgt werden und finden daher natürlich nicht unsere Zustimmung.

Mit freundlichen Grüßen,
Waltraud Kaserer

 
_________________________________________________________________________________________________________

Antwort des  Bundesministers Rudolf Hundstorfer
 
Betreff: WG: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport - Anfrage!!! Von:     "Engl, Heidelinde" <Heidelinde.Engl@bmask.gv.at>
Datum:   Mo, 13.02.2012, 12:07
An:      "'frau@die-frau.at'" frau@die-frau.at
_________________________________________________________________________________________________________
 
              Bundesminister Rudolf Hundstorfer

Sehr geehrte Frau Wukonig!
Im Auftrag von Herrn Bundesminister Rudolf Hundstorfer bedanke ich mich herzlich für Ihre Anfrage, und darf wie folgt antworten:
Zu Frage "1"
 
Alle Bediensteten haben das Recht, das Internet auch persönlich zu nutzen. Dies ist nicht nur bei uns, sondern generell bei allen Firmen und bei allen Verwaltungsdienststellen absolut üblich. Wenn sie daher ein Mail versenden, scheint im Absender natürlich die Mailadresse des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf. Dies ist auch ausdrücklich erlaubt. Der Vorwurf, dass man sich damit "illegal" Vorteile verschaffen würde ist völlig abstrus und zurückzuweisen, da mittlerweile allen Empfänger klar ist, dass amtliche Schriftstücke immer mit einer Amtssignatur versehen sind und dass Mails ohne eine solche Signatur keinen amtlichen Charakter haben. Eine Amtssignatur wird von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im privaten E-Mail Verkehr nicht verwendet.
Zu Frage "2"
Dienstpässe werden für dienstliche Reisen ausgestellt. Niemand kann kontrollieren, bei welchen Gelegenheiten Mitarbeiter einen Dienstpass vorweisen. Beim Grenzübertritt von der Schweiz nach Österreich ist allerdings kein Pass vorzuweisen und findet keine Grenzkontrolle statt. Die Andeutung entbehrt daher schon deshalb jeder Grundlage. Obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr gibt, muss man auch im Schengen-Raum ein Reisedokument mitführen. Das gilt auch für kurze Fahrten über die Grenze. Reisedokumente innerhalb der EU sind entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis, nicht jedoch ein Führerschein. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Heidelinde Engl
[cid:image001.png@01CCEA44.8F5B41E0]
KABINETT DES BUNDESMINISTERS
FÜR ARBEIT, SOZIALES
UND KONSUMENTENSCHUTZ
 
HEIDELINDE ENGL
Stubenring 1, 1010 Wien
Tel: +43 (1) 711 00 - 2319
Fax: +43 (1) 711 00 - 2295
heidelinde.engl@bmask.gv.at<mailto:heidelinde.engl@bmask.gv.at>
 
[Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: BMASK-Altern-Logo-Final]
 
Europäisches Jahr für Aktives Altern und
Solidarität zwischen den Generationen 2012
www.aktivaltern2012.at<http://www.aktivaltern2012.at>
 
 
_________________________________________________________________________________________________________
 
Antwort  der Bundesministerin Dr. Claudia Schmied
 
Betreff: Ihre Anfrage
Von:     "Galley Josef" <Josef.Galley@bmukk.gv.at>
Datum:   Mo, 13.02.2012, 13:48
An:      "'frau@die-frau.at'" frau@die-frau.at
_________________________________________________________________________________________________________

             Bundesministerin Dr. Claudia Schmied


Sehr geehrte Frau Wukoning,
 
danke für Ihre Anfrage. Ich darf Ihnen namens des BMUKK folgende Antwort übermitteln:
 
Im BMUKK sind bisher keine derartigen Fälle bekannt geworden (bei Bargeldtransporten kann man es im Übrigen gar nicht wissen). Zusätzlich verweise ich darauf, dass es hausintern via Intranet genau Regelungen für den Umgang mit dem Internet, sozialen Medien etc. (keine privaten Postings im Namen des Ministeriums) gibt und dass die Folgen von Verstößen im Dienstrecht geregelt sind.
 
Alle Bediensteten haben das Recht, das Internet auch persönlich zu nutzen. Dies ist nicht nur bei uns, sondern generell bei allen Firmen und bei allen Verwaltungsdienststellen absolut üblich. Wenn Sie daher ein Mail versenden, scheint im Absender natürlich die Mailadresse des BMUKK auf. Dies ist auch ausdrücklich erlaubt. Der Vorwurf, dass man sich damit "illegal" Vorteile verschaffen würde ist zurückzuweisen, da mittlerweile allen Empfängern klar ist, dass amtliche Schriftstücke immer mit einer Amtssignatur versehen sind und dass Mails ohne eine solche Signatur keinen amtlichen Charakter haben. Eine Amtssignatur wird von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im privaten E-Mail Verkehr nicht verwendet.
 
Dienstpässe werden für dienstliche Reisen ausgestellt. Niemand kann kontrollieren, bei welchen Gelegenheiten Mitarbeiter einen Dienstpass vorweisen. Beim Grenzübertritt von der Schweiz nach Österreich ist üblicherweise allerdings kein Pass vorzuweisen und findet keine Grenzkontrolle statt. Die Andeutung entbehrt daher auch deshalb jeder Grundlage.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Josef Galley
Pressesprecher
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Tel.: +431 53120 5019
mailto: josef.galley@bmukk.gv.at<mailto:josef.galley@bmukk.gv.at>

 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: Ihre Anfrage -           Gorbach_Grasser_Syndrom_Regierungsmitgliedbueroteam
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:36
An:      claudia.schmied@bmukk.gv.at
Cc:      "Galley Josef" <Josef.Galley@bmukk.gv.at>

Sehr geehrter Frau Bundesministerin Dr. Schmied,

Wir haben Ihre Antwort auf unsere Anfrage im Anhang an unseren Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht. Ihre  Antwort war unbefriedigend, insbesondere weil Sie nicht gelesen haben was wir bei Ihnen anfragten und daher Ihre Antwort an der Grenze zur Beleidigung war und als arrogant missverstanden werden könnte.

Wir sind durchaus in der Lage zwischen einer Emailadresse
(IKT-Nutzungsverordnung, Fassung vom 09.03.2012 § 5. (1) Die Bediensteten dürfen die vom Dienstgeber bereitgestellten E-Mail-Dienste für private Zwecke nur unter den für die Internetnutzung angeführten Bedingungen verwenden.)
und einer Emailsignatur
(IKT-Nutzungsverordnung, Fassung vom 09.03.2012 § 5. (2) Bedienstete dürfen in privaten E-Mails, die sie unter Verwendung ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse versenden, keinen Hinweis auf ihre dienstliche Stellung oder ihre dienstliche Postadresse aufnehmen. Insbesondere das Hinzufügen der dienstlichen E-Mail-Signatur ist unzulässig)
sowie einem ebenfalls verbotenen Vermerk gem. IKT-Nutzungsverordnung, Fassung vom 09.03.2012  § 5. (2)
zu unterscheiden.

Ebenso ist uns bekannt, dass die Verordnung der Bundesregierung über die private Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik-Infrastruktur des Bundes durch Bedienstete des Bundes (IKT-Nutzungsverordnung – IKT-NV) StF: BGBl. II Nr. 281/2009 den privaten Email- und Internetgebrauch von Amtsinternetmöglichkeiten regelt. Die Erlaubnis der Verwendung der Behördenemailadresse war nicht Gegenstand unserer Anfrage wird aber als zumindes korruptionsträchtig von uns entschieden abgelehnt.

Wir wissen auch was ein Diplomatenpass, was ein Dienstpass, einen
Faschingsorden,(auch wenn diese Orden in Ihre Zuerkennungspraxis von der Orden der Republik nur schwer bis nicht zu unterscheiden sind), ein Kindersheriffstern (Niki Lauda am Opernball), eine Polizeikappe am Hutablagefach oder einem Windschutzscheibenpickerl eines Polizeivereins oder des Finanzsportvereins etc. ist und wie diese unterschiedlich bei Amtshandlungen wirken.

Eine Abgrenzung von zumindest korruptionsähnlichen Handlungen lässt Ihre Stellungnahme jedenfalls vermissen.

mit freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion


 
_________________________________________________________________________________________________________
 
 

Antwort des Staatssekretärs Sebastian Kurz
 
Betreff: Ihr Schreiben
Von:     Juliana.Haumer@bmi.gv.at
Datum:   Di, 14.02.2012, 13:35
An:      redaktion@die-frau.at
_________________________________________________________________________________________________________
 
                 Staatssekretär Sebastian Kurz


Sehr geehrte  Frau Wukonig!
 
Im Auftrag des Herrn Staatssekretärs Sebastian Kurz bestätige ich dankend den Erhalt Ihres Schreibens vom 10. Februar 2012.
 
Dazu möchte ich Ihnen gerne mitteilen, dass wir Ihr Anliegen bearbeiten und verbleibe
 
 mit freundlichen Grüßen,
Juliana Haumer
 
Juliana Haumer
Bundesministerium für Inneres
Büro des Staatssekretärs Sebastian Kurz
Minoritenplatz 9 - 1014 Wien
Tel +43 1 53126-7009
Fax +43 1 53126-108716
juliana.haumer@bmi.gv.at
www.integration.at
 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: Ihr Schreiben
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <redaktion@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:36
An:      sebastian.kurz@bmi.gv.at
Cc:      Juliana.Haumer@bmi.gv.at


Sehr geerhter Herr Staatssekretär Kurz,

Die mitgeteilte Bearbeitung unserer Anfrage hat offensichtlich im
Bermudadreieck oder Papierkorb geendet.

Wir haben Ihre Ankündigung der Bearbeitung im Anhang zu unserem Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht.

Wir haben Ihre Nichtantwort als Zustimmung zur Vorgangsweise von
Regierungsbueromitgliedern die Emailsignatur des Regierungsbueros für private Mails in privaten Angelegenheiten an Behörden und Gerichte zu verwenden, sowie mit Diplomaten- oder Dienstpass Gelbeträge von mehr als Euro 10.000,-- pro Person, somit mehr als der Freigrenze, von der Schweiz nach Österreich einzuführen, gewertet.

Mit freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion

 


_________________________________________________________________________________________________________
 
Antwort  der Bundesministerin Doris Bures
 
Betreff: WG: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport Von:     "Fleissner Walter" <Walter.Fleissner@bmvit.gv.at>
Datum:   Mi, 15.02.2012, 11:31
An:      "frau@die-frau.at" frau@die-frau.at
_________________________________________________________________________________________________________

                  Bundesministerin Doris Bures


Sehr geehrte Frau Wukonig,
 
zur Ihren Fragen kann ich Ihnen Namens des Verkehrsministeriums folgendes mitteilen:
 
1) Eine einfache E-Mail-Signatur hat keinen offiziellen Charakter. Das wissen Behörden, Gerichte etc.
 
2) Nur mit einem Diplomatenpass wären bestimmte Vorrechte z.B. beim Grenzübertritt verbunden. MitarbeiterInnen des Verkehrsministeriums hatten und haben keinen Diplomatenpass. Mit Dienstpässen, die an MitarbeiterInnen im Öffentlichen Dienst dann vergeben werden können, wenn es aus dienstlichen Gründen geboten ist (Passgesetz, § 5), sind überhaupt keine Vorrechte beim Grenzübertritt verbunden.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
Mag. Walter Fleißner
Presse und Kommunikation
Kabinett der Bundesministerin
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Tel.: +43 1 711 62 - 658 114
Mobil: +43 664 965 98 86
A-1010 Wien | Stubenring 1
E-Mail: walter.fleissner@bmvit.gv.at
www.bmvit.gv.at
 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: WG: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:35
An:      doris.bures@bmvit.gv.at
Cc:      "Fleissner Walter" <Walter.Fleissner@bmvit.gv.at>


Sehr geehrter Frau Bundesministerin Bures,

Wir haben Ihre Antwort auf unsere Anfrage im Anhang an unseren Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht.

Ihre  Antwort war unbefriedigend, insbesondere weil Sie nicht gelesen haben was wir bei Ihnen anfragten und daher Ihre Antwort an der Grenze zur Beleidigung war und als arrogant missverstanden werden könnte.

Wir sind durchaus in der Lage zwischen einer Emailadresse
(IKT-Nutzungsverordnung, Fassung vom 09.03.2012 § 5. (1) Die Bediensteten dürfen die vom Dienstgeber bereitgestellten E-Mail-Dienste für private Zwecke nur unter den für die Internetnutzung angeführten Bedingungen verwenden.)
und einer Emailsignatur
(IKT-Nutzungsverordnung, Fassung vom 09.03.2012 § 5. (2) Bedienstete dürfen in privaten E-Mails, die sie unter Verwendung ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse versenden, keinen Hinweis auf ihre dienstliche Stellung oder ihre dienstliche Postadresse aufnehmen. Insbesondere das Hinzufügen der dienstlichen E-Mail-Signatur ist unzulässig)
sowie einem ebenfalls verbotenen Vermerk
(gem. IKT-Nutzungsverordnung, Fassung vom 09.03.2012  § 5. (2))    zu unterscheiden.

Ebenso ist uns bekannt, dass die Verordnung der Bundesregierung über die private Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik-Infrastruktur des Bundes durch Bedienstete des Bundes (IKT-Nutzungsverordnung – IKT-NV) StF: BGBl. II Nr. 281/2009 den privaten Email- und Internetgebrauch von Amtsinternetmöglichkeiten regelt.

Die Erlaubnis der Verwendung der Behördenemailadresse war nicht Gegenstand unserer Anfrage wird aber als zumindes korruptionsträchtig von uns entschieden abgelehnt.

Wir wissen auch was ein Diplomatenpass, was ein Dienstpass, einen
Faschingsorden,(auch wenn diese Orden in Ihre Zuerkennungspraxis von der Orden der Republik nur schwer bis nicht zu unterscheiden sind), ein Kindersheriffstern (Niki Lauda am Opernball), eine Polizeikappe am Hutablagefach oder einem Windschutzscheibenpickerl eines Polizeivereins oder des Finanzsportvereins etc. ist und wie diese unterschiedlich bei Amtshandlungen wirken.

Eine Abgrenzung von zumindest korruptionsähnlichen Handlungen lässt Ihre Stellungnahme jedenfalls vermissen.

Hochachtungsvoll

Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion


 


_________________________________________________________________________________________________________

Antwort  der Bundesministerin Dr. Maria Fekter
 
Betreff: AW: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "Johannes Pasquali" <Johannes.Pasquali@bmf.gv.at>
Datum:   Mi, 15.02.2012, 11:43
An:      frau@die-frau.at
_________________________________________________________________________________________________________

                Bundesministerin Dr. Maria Fekter

 
Sehr geehrte Frau Wukonig!
Anbei die Beantwortung der beiden Fragen.
mfG
Johannes Pasquali
 
1) Halten Sie es ür denk möglich, dass Ihre Mitarbeiter die offizielle Emailsignatur für private Behörden- und Gerichtseingaben (Gorbach-Methode) verwenden, um so zu ihrem Vorteil auf private Angelegenheiten Einfluss zu nehmen?
 
Die Finanzverwaltung genießt dank seiner Mitarbeiter zu Recht einen ausgezeichneten Ruf in der Öffentlichkeit, aber bei über 11.000 Mitarbeitern kann man Missbrauch im Einzelfall leider nie ausschließen. Klar ist jedenfalls, dass es sich dabei um kein Kavaliersdelikt handelt und man jedenfalls mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat.
 
 
2) Halten Sie es für denk möglich, dass Ihre Mitarbeiter mithilfe des Dienst-/ Diplomatenpasses im Stile Karl Heinz Grasser Beträge jenseits der Eur. 10.000 ,-- bis hin zu Eur. 1.000.000,-- in bar ohne Meldung an der Grenze von der Schweiz nach ÖÖsterreich transportieren? Wie gesagt, kriminelle Elemente und Energie kann man nie zu 100 Prozent ausschließen, sollten uns derartige Hinweise vorliegen, können Sie sicher sein, dass wir rasch und konsequent handeln werden.
 
Mag. Johannes Pasquali
Leiter Abt. V/7 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
 
Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtsstraße 2b,
A-1030 WIEN
Tel: +43/1/514 33/ 501028
Fax: +43/1/514 33/ 507087
Mobil: +43/676/ 570 14 11
Mail: johannes.pasquali@bmf.gv.at
 
Betreff: Ihre Anfrage an die Ministerin
Von:     "Waiglein Harald" <Harald.Waiglein@bmf.gv.at>
Datum:   Do, 23.02.2012, 11:29
An:      "'redaktion@die-frau.at'" <redaktion@die-frau.at>
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich darf für das Bundesministerium für Finanzen Ihre per Fax gestellten Fragen an die Ministerin beantworten.
 
Ad 1) Halten Sie es für denkunmöglich, dass Ihre Mitarbeiter die offizielle E-Mail-Signatur für private Behörden- und Gerichtseingaben verwenden, um so zu ihrem Vorteil auf private Angelegenheiten Einfluss zu nehmen?
 
Antwort: Öffentlich Bediensteten ist grundsätzlich untersagt, im privaten Rechtsverkehr den Anschein zu erwecken, dass das Einschreiten im Namen, Interesse oder mit Wissen des Dienstgebers vorgenommen wird, wenn dies nicht der Fall ist. Wenn man unter "amtlicher Signatur" das Beifügen eines Hinweises bei einem E-Mail auf die dienstliche Stellung des Bediensteten versteht und beim Adressaten des E-Mails Unklarheiten darüber entstehen, in welcher Funktion der Schreiber auftritt, ist dies dienstrechtlich überprüfenswert und kann je nach Lage des Einzelfalles zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen (je nachdem, wie schwerwiegend der Verstoß ist). Das Beifügen der E-Mail Signatur unter ein privates E-Mail unter Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse ist gem. §5 Abs. 2 IKT-Nutzungsverordnung ausdrücklich untersagt.
 
Ad 2) Halten Sie für denkunmöglich, dass Ihre Mitarbeiter mithilfe des Dienst-/Diplomatenpasses im Stile Kar Heinz Grasser Beträger jenseits der Eur. 10.000 bis hin zu Eur 1.000.000 in bar ohne Meldung an der Grenze von der Schweiz nach Österreich transportieren?
 
Antwort: Die Frage geht offenbar von der irrigen Annahme aus, dass man mit einem Dienst- oder Diplomatenpass ohne Kontrollen und ohne Deklarationspflichten nach Österreich ein- und ausreisen darf. Da das nicht der Fall ist (der Dienst- oder Diplomatenpass verleiht kein derartiges Recht, es bestehen dieselben Pflichten im Grenzverkehr wie für Inhaber eines regulären Passes), erübrigt sich eine Antwort. Möglicherweise besteht hier eine Verwechslung mit Diplomatengepäck im Sinne der Wiener Konvention, das vom Zoll nicht geöffnet werden darf. Dieses Recht steht allerdings nur offiziellen Vertretern einer diplomatischen Mission (Botschaftspersonal) zu und hat mit dem Diplomatenpass nichts zu tun.
 
Beste Grüße,
Harald Waiglein
 
Mag. Harald Waiglein
Sprecher des Bundesministeriums für Finanzen
Hintere Zollamtstraße 2b
1030 Wien
 
E-Mail: harald.waiglein@bmf.gv.at<mailto:harald.waiglein@bmf.gv.at  Telefon: +43 1 51433-506023
 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------
Betreff: Re: AW: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:35
An:      maria.fekter@bmf.gv.at
Cc:      "Johannes Pasquali" <Johannes.Pasquali@bmf.gv.at>
         Harald.Waiglein@bmf.gv.at
 

Sehr geehrter Frau Bundesministerin Dr. Fekter!

Wir haben Ihre Antwort auf unsere Anfrage im Anhang an unseren Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht. Wir wissen Ihre Antwort zu schätzen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion

 _________________________________________________________________________________________________________

Antwort des Bundesministers Univ. Prof. Dr. Karl-Heinz Töchterle
 
Betreff: AW: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport Von:     "Grabenweger Elisabeth" <Elisabeth.Grabenweger@bmwf.gv.at> Datum:   Mo, 20.02.2012, 08:45
An:      "'frau@die-frau.at'" frau@die-frau.at
_________________________________________________________________________________________________________
 
          Bundesministers Univ. Prof. Dr. Karl-Heinz Töchterle


Sehr geehrte Frau Wukonig!
 
Zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass sowohl offizielle Emailsignaturen als auch Dienstpässe nur für dienstliche Zwecke zu verwenden sind. Dies ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbstverständlich bekannt.
 
Mit lieben Grüßen,
Elisabeth Grabenweger
 
 
Mag. Elisabeth GRABENWEGER
Pressesprecherin des Bundesministers o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, A-1014 Wien
 
Tel.: (+43) 01/53120-9014
Fax: (+43) 01/53120-99-9014
elisabeth.grabenweger@bmwf.gv.at
www.bmwf.gv.at
Antwort Bundesminister für Gesundheit

 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: AW: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:35
An:      karlheinz.toechterle@bmwf.gv.at
Cc:      "Grabenweger Elisabeth" <Elisabeth.Grabenweger@bmwf.gv.at>
 

Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Töchterle,

Wir haben Ihre Antwort auf unsere Anfrage im Anhang an unseren Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht. Wir wissen Ihre Antwort zu schätzen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Bernadette Wukounig

 


 
_________________________________________________________________________________________________________
 
Antwort des Bundesministers Alois Stoeger
 
Betreff: Ihr Mail vom 10.2.2012
Von:     "Rosenberger, Sigrid" <sigrid.rosenberger@bmg.gv.at>
Datum:   Mi, 22.02.2012, 13:10
An:      "'frau@die-frau.at'" frau@die-frau.at
_________________________________________________________________________________________________________
 
               Bundesminister Alois Stoeger

Sehr geehrte Frau Wukonig!
 
Die private Nutzung des E-Mail Accounts durch Bundesbedienstete ist durch die IKT-Nutzungsverordnung, BGBl. II Nr. 28/2009 geregelt. Alle Bediensteten haben das Recht, das Internet auch persönlich zu nutzen. Wenn daher ein Mail versendet wird, scheint als Absender-Adresse die Mailadresse des BMG auf. Die Bedienstete des Bundes dürfen jedoch in privaten e-Mails, die sie unter Verwendung ihrer dienstlichen e-Mail Adresse versenden, keinen Hinweis auf ihre dienstliche Stellung oder ihre dienstliche Postadresse aufnehmen. Insbesondere das Hinzufügen der amtlichen e-Mail Signatur ist unzulässig.
 
Zum zweiten Punkt: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des BMG verfügen grundsätzlich über keine Diplomatenpässe. Über Dienstpässe verfügen nur jene Bediensteten, deren Tätigkeitsbereiche auch mit häufigen Dienstreisen verbunden sind.
 
 
Mit besten Grüßen - Sigrid Rosenberger
 
Mag. Sigrid Rosenberger
 
 
------------------------------------------------------
Kabinett des Bundesministers Alois Stöger
Pressesprecherin
 
[cid:image001.gif@01CCF162.BB755660]
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystr. 2, 1030 Wien
Tel.: +43/1/71100-4585
Mobil.: +43/664/8581205
Fax: +43/1/71100-14 304
 
sigrid.rosenberger@bmg.gv.at<mailto:sigrid.rosenberger@bmg.gv.at>
http://www.bmg.gv.at<http://www.bmg.gv.at/

 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: Ihr Mail vom 10.2.2012           Gorbach_Grasser_Syndrom_Regierungsmitgliedbueroteam
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:35
An:      alois.stoeger@bmg.gv.at
Cc:      "Rosenberger, Sigrid" <sigrid.rosenberger@bmg.gv.at>


Sehr geehrter Herr Bundesminister Stöger!

Wir haben Ihre Antwort auf unsere Anfrage im Anhang an unseren Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht.

Wir wissen Ihre Antwort zu schätzen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion


 


 
_________________________________________________________________________________________________________
 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:34
An:      andreas.schieder@bmf.gv.at
 

   Staatssekretär Andreas Schieder


 

Sehr geerhter Herr Staatssekretär Mag Schieder,


Wir haben unsere Anfrage an Sie im Anhang zu unserem Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht.

Wir haben Ihre Nichtantwort als Zustimmung zur Vorgangsweise von
Regierungsbueromitgliedern die Emailsignatur des Regierungsbueros für private Mails in privaten Angelegenheiten an Behörden und Gerichte zu verwenden, sowie mit Diplomaten- oder Dienstpass Gelbeträge von mehr als Euro 10.000,-- pro Person, somit mehr als der Freigrenze, von der Schweiz nach Österreich einzuführen, gewertet.

Mit freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion

_________________________________________________________________________________________________________

 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:34
An:      johanna.mikl-leitner@bmi.gv.at

Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner

Sehr geehrter Frau Bundesminister Mag Mikl-Leitner!


Wir haben unsere Anfrage an Sie im Anhang zu unserem Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht.

Wir haben Ihre Nichtantwort als Zustimmung zur Vorgangsweise von
Regierungsbueromitgliedern die Emailsignatur des Regierungsbueros für private Mails in privaten Angelegenheiten an Behörden und Gerichte zu verwenden, sowie mit Diplomaten- oder Dienstpass Gelbeträge von mehr als Euro 10.000,-- pro Person, somit mehr als der Freigrenze, von der Schweiz nach Österreich einzuführen, gewertet.

Mit freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion

 ----------------------- Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: AW: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     Andreas.Wallner@bmi.gv.at
Datum:   Mi, 14.03.2012, 14:49
An:      frau@die-frau.at


Sehr geehrte Frau Wukounig!


Vorab vielen Dank für die Benachrichtigung über die Veröffentlichung. Selbstverständlich habe ich mehrfach versucht sie telefonisch zu erreichen. Ein Rückruf hat mich auch nach dem vierten Anruf meinerseits leider  nicht erreicht.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen!

Andreas Wallner

Mag. Andreas Wallner
Pressesprecher
Bundesministerium für Inneres
Kabinett der Frau Bundesminister
Mag.ª Johanna Mikl-Leitner
Herrengasse 7 - 1014 Wien
Tel +43 1 53126-2027
Fax +43 1 53126-2191
andreas.wallner@bmi.gv.at

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: AW: AW: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     Andreas.Wallner@bmi.gv.at
Datum:   Mi, 14.03.2012, 17:58
An:      frau@die-frau.at


Sehr geehrte Frau Wukounig!

Vielen Dank für Ihre ehrliche Antwort, dass der Kommunikationsfehler hier offensichtlich in ihrem technischen Bereich lag und sie uns die Möglichkeit nochmals einräumen auf Ihr Mail zu replizieren.

Selbstverständlich übermittle ich Ihnen gerne die gewünschten Antworten.

Zu Frage 1: Nein
Zu Frage 2: Nein
Zu Frage 3: Dienstrechtliche Prüfung

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Wallner

Mag. Andreas Wallner
Pressesprecher
Bundesministerium für Inneres
Kabinett der Frau Bundesminister
Mag.ª Johanna Mikl-Leitner
Herrengasse 7 - 1014 Wien
Tel +43 1 53126-2027
Fax +43 1 53126-2191
andreas.wallner@bmi.gv.at



_________________________________________________________________________________________________________

 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: Verwendung der Emailsignatur - privater Bargeldtransport
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:33
An:      wolfgang.waldner@bmeia.gv.at




Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Waldner,


Wir haben unsere Anfrage an Sie im Anhang zu unserem Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht.

Wir haben Ihre Nichtantwort als Zustimmung zur Vorgangsweise von
Regierungsbueromitgliedern die Emailsignatur des Regierungsbueros für private Mails in privaten Angelegenheiten an Behörden und Gerichte zu verwenden, sowie mit Diplomaten- oder Dienstpass Gelbeträge von mehr als Euro 10.000,-- pro Person, somit mehr als der Freigrenze, von der Schweiz nach Österreich einzuführen, gewertet.

Mit freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion

_________________________________________________________________________________________________________

 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:33
An:      stsostermayer@bka.gv.at
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Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer!


Wir haben unsere Anfrage an Sie im Anhang zu unserem Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht.

Wir haben Ihre Nichtantwort als Zustimmung zur Vorgangsweise von
Regierungsbueromitgliedern die Emailsignatur des Regierungsbueros für private Mails in privaten Angelegenheiten an Behörden und Gerichte zu verwenden, sowie mit Diplomaten- oder Dienstpass Gelbeträge von mehr als Euro 10.000,-- pro Person, somit mehr als der Freigrenze, von der Schweiz nach Österreich einzuführen, gewertet.

Mit freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion

 
_________________________________________________________________________________________________________

 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:33
An:      gabriele.heinisch-hosek@bka.gv.at

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek,


Wir haben unsere Anfrage an Sie im Anhang zu unserem Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht.

Wir haben Ihre Nichtantwort als Zustimmung zur Vorgangsweise von
Regierungsbueromitgliedern die Emailsignatur des Regierungsbueros für private Mails in privaten Angelegenheiten an Behörden und Gerichte zu verwenden, sowie mit Diplomaten- oder Dienstpass Gelbeträge von mehr als Euro 10.000,-- pro Person, somit mehr als der Freigrenze, von der Schweiz nach Österreich einzuführen, gewertet.

Mit freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion

_________________________________________________________________________________________________________

 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:32
An:      werner.faymann@bka.gv.at




Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Faymann!


Wir haben unsere Anfrage an Sie im Anhang zu unserem Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht.

Wir haben Ihre Nichtantwort als Zustimmung zur Vorgangsweise von
Regierungsbueromitgliedern die Emailsignatur des Regierungsbueros für private Mails in privaten Angelegenheiten an Behörden und Gerichte zu verwenden, sowie mit Diplomaten- oder Dienstpass Gelbeträge von mehr als Euro 10.000,-- pro Person, somit mehr als der Freigrenze, von der Schweiz nach Österreich einzuführen, gewertet.

Mit freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion


_________________________________________________________________________________________________________

 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:32
An:      beatrix.karl@justiz.gv.at




Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Karl!


Wir haben unsere Anfrage an Sie im Anhang zu unserem Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht.

Wir haben Ihre Nichtantwort als Zustimmung zur Vorgangsweise von
Regierungsbueromitgliedern die Emailsignatur des Regierungsbueros für private Mails in privaten Angelegenheiten an Behörden und Gerichte zu verwenden, sowie mit Diplomaten- oder Dienstpass Gelbeträge von mehr als Euro 10.000,-- pro Person, somit mehr als der Freigrenze, von der Schweiz nach Österreich einzuführen, gewertet.

Mit freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion

 
_________________________________________________________________________________________________________

 

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------

Betreff: Re: Verwendung der Emailsignatur - Privater Bargeldtransport
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Fr, 9.03.2012, 22:32
An:      michael.spindelegger@bmeia.gv.at




Sehr geehrter Herr Vizekanzler, Bundesminister Dr. Spindelegger!


Wir haben unsere Anfrage an Sie im Anhang zu unserem Artikel

http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902

veröffentlicht.

Wir haben Ihre Nichtantwort als Zustimmung zur Vorgangsweise von
Regierungsbueromitgliedern die Emailsignatur des Regierungsbueros für private Mails in privaten Angelegenheiten an Behörden und Gerichte zu verwenden, sowie mit Diplomaten- oder Dienstpass Gelbeträge von mehr als Euro 10.000,-- pro Person, somit mehr als der Freigrenze, von der Schweiz nach Österreich einzuführen, gewertet.

Mit freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion

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