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lavendel
30.11.2024 11:45:44 lavendel hat ein Thema kommentiert Das bisschen Haushalt....:   Hallo zusammen, wenn man eine neue Wohnung einrichten möchte, sollte man auch auf eine stilvolle Wanddeko setzen. Aus meiner Erfahrung kann ich euch exklusive Weltkarten aus Kork empfehlen, die als Pinnwand dienen können. Mein Karte als Pinnwand aus Kork habe ich im Online-Shop https://canvascale.de gekauft. Den Online-Shop kann ich euch mit reinem Gewissen empfehlen, da es gibt dort die Möglichkeit, eine Pinnwand in verschiedenen Größen und Farbvarianten auszuwählen. Überzeugt euch selbst, dass ihr eurem Wohnzimmer mit einer dekorativen Weltkarte an der Wand das gewisse Etwas verleihen können!
lavendel
30.11.2024 11:31:24 lavendel hat ein Thema kommentiert Garten?:   Nicht nur den Garten, sondern auch seine Terrasse kann man so gestalten, dass sie eine tolle Wohlfühloase wird. Vor kurzem habe ich mir einen Epoxidharz Tisch bei der Firma Malita gekauft. Der Tisch sieht ausgezeichnet aus – er ist ein echter Hingucker auf meiner Terrasse. Ich glaube, kann man sich für Tische dieser Art in zahlreichen Farben und verschiedenen Formen entscheiden. Daher ist es möglich, das richtige Möbelstück für jede Terrasse zu finden. Im späten Herbst, wenn es kalt ist und man nicht mehr seine Freizeit auf der Terrasse verbringt, kann man mit einem dekorativen Epoxidharz Tisch sein Wohnzimmer verschönern :)
jeanette
29.10.2024 11:09:12 jeanette hat ein Thema kommentiert Wie kann ich mein Kleinunternehmen verkaufen?:  Bevor ich verkaufen würde, würde ich alles versuchen, um das Unternehmen zu retten. Dazu gehört auch ein Leadership Coaching. Sicherlich nicht billig, aber ich würde mir nicht vorwerfen lassen, nicht alles verzucht zu haben
melanieso
27.10.2024 13:16:40 melanieso hat ein Thema kommentiert Wie kann ich mein Kleinunternehmen verkaufen?:  nichts mehr zu retten? oder gibt es einen anderen Grund warum Du aufgeben willst?
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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31.10.2015  |  Kommentare: 0

caselaw verbotene Praxis in Österreich?

caselaw verbotene Praxis in Österreich?
Die normative Kraft des faktischen - auf Deutsch - das Handeln wird zum Gesetz! Ab wann ist das gesetzlos? Immer?

Das österreichische Rechtssystem ist hierarchisch aufgebaut. Sprich es herrscht ein Über- bzw. Unterordnung der einzelnen Rechtsakte.

An oberster Spitze stehen dabei die sog. „Baugesetze der Bundesverfassung“ daran reiht sich die Bundesverfassung selbst, dann kommen die einfachen Bundes- und Landesgesetze und auf ihrer Basis können Behörden Verordnungen und Bescheide erlassen.

Die österreichischen Richter sind also in ihrer Urteilsfindung frei, frühere Urteile können als Auslegungshilfe herangezogenen werden.

Im Gegenteil dazu herrscht im angloamerikanischen Raum das sog. case-law-system. Hierbei müssen sich Richter an sog. „Präzedenzfälle“ halten, wenn sie ihre Urteile fällen. Zur Lösung eines Falles werden also bereits entschiedene Fälle herangezogen , um daraus Urteilsmaximen für den aktuellen Fall zu gewinnen.

Aus dieser Gegenüberstellung lässt sich also schließen, dass ein solches „Fallrecht“ aufgrund von Urteilsgewohnheiten in Österreich verboten ist.

Und dennoch kommt es in der Praxis sogar im Rahmen von Verfassungsrecht zur Anwendung von Gewohnheitsrecht. Als Beispiel dafür möchte ich das Beschlussrecht der Bundesregierung  gem. Art. 69 B-VG nennen.  In der leg. cit. wird jedoch NUR das Präsenzquorum geregelt. Für einen Beschluss durch die Bundesregierung bedarf es der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder der Bundesregierung. Doch vergebens sucht man in dieser Bestimmung nach einer Regelung bezüglich des Konsensquorums. Die herrschende Lehre äußert sich dazu wie folgt: Ein Beschluss der Bundesregierung erfordert Einstimmigkeit, weil dies verfassungsgewohnheitsrechtlich immer so gehandhabt wurde.

Ist es nicht erschreckend, dass gerade das österreichische Verfassungsrecht , DAS Recht des Rechts, das Recht, das über allen anderen Rechten steht und deren Gültigkeit von ihm abhängt, dass man gerade in diesem Rechtsbereich von Gewohnheitsrecht spricht und somit vorsätzlich das Verbotene zum Gesetz macht, dadurch dass „Gewohnheiten“ ähnlich wie im case-law-system immer gleich anwendet werden.

Impliziert diese gewöhnliche Einstimmigkeit, dass alle daran gewöhnt sind nicht dagegen zu stimmen?

Kann ein solches Verhalten als demokratisch oder als verfassungskonform angesehen werden?

Wenn man der Rechtslehre so zuhört und sie verstehen versucht, drängen sich bezüglich dieser Fragen berechtigte Zweifel auf. Denn es ist unvereinbar mit dem demokratischen Prinzip, dass das Verfassungsrecht in Fällen, in denen es ganz offensichtlich Lücken aufweist, von Gewohnheitsrecht spricht und damit versucht diese Lücken zu kompensieren.

In der Theorie geht das Recht und damit die Gesetze vom Volke aus durch Beschluss im Nationalrat was Bundesgesetze betrifft. Die Abstimmung finden im Sitzungssaal, siehe Foto, statt. Nur über CaseLaw und Gewohnheitsrecht wird nichr in diesem Sitzungssaal abgestimmt sondern bei Gerichten, Behörden etc.

LisaP


 

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