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daleko
14.09.2025 21:38:20 daleko hat ein Thema kommentiert Lieferdienste wenn keine Zeit bleibt: Für mich ist Astrologen24 inzwischen eine richtig verlässliche Anlaufstelle, wenn ich Klarheit über bestimmte Entscheidungen oder Lebensbereiche brauche. Die Vielfalt der angebotenen Beratungen ist groß, und die Berater nehmen sich wirklich Zeit, die Informationen auf die persönliche Situation zuzuschneiden. Ich habe schon mehrfach erlebt, dass mir Tipps aus der Beratung geholfen haben, schwierige Situationen zu meistern oder Chancen zu erkennen, die ich sonst übersehen hätte. Alles in allem eine sehr empfehlenswerte Plattform für alle, die Orientierung oder spirituelle Unterstützung suchen.
blehhan
05.09.2025 15:50:03 blehhan hat ein Thema kommentiert Schade um das Forum: Für mich ist Astrologen24 inzwischen eine unverzichtbare Anlaufstelle, wenn es um Orientierung im Alltag oder persönliche Fragen geht. Die Vielfalt der angebotenen Beratungen – von Tarot über Hellsehen bis hin zu Channeling – ist beeindruckend, und man merkt, dass die Berater großen Wert auf individuelle Betreuung legen. Ich habe schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass Tipps und Hinweise aus der Beratung mir geholfen haben, schwierige Situationen zu meistern oder Chancen zu erkennen, die ich sonst übersehen hätte. Die Preise sind transparent, die Beratung diskret, und man fühlt sich wirklich ernst genommen. Es ist eine großartige Plattform für alle, die spirituelle Begleitung oder konkrete Orientierung suchen.
blehhan
23.08.2025 12:22:01 blehhan hat ein Thema kommentiert Nehmen Sie Platz - auf den Treppen! Wieso sind die Hörsäle überlastet?: Neulich hatte ich das Gefühl, dass mir im Alltag ein klarer Impuls fehlt, um die richtige Richtung einzuschlagen. Aus Neugier habe ich die Funktion Tarot Tageskarte auf astrologen24 ausprobiert und war positiv überrascht, wie treffend die Botschaft für meinen Tag war. Es war kein starres „so wird es sein“, sondern vielmehr ein Hinweis auf die Energien, die mich begleiten könnten, und genau das hat mir geholfen, meine Entscheidungen mit mehr Ruhe und Klarheit zu treffen. Besonders gut finde ich, dass man mit nur einem Klick seine Karte ziehen kann, ohne lange zu suchen oder komplizierte Erklärungen lesen zu müssen. Für mich war es ein kleiner Moment der Inspiration, der mich tatsächlich gestärkt hat, und ich finde, dass astrologen24 eine sehr angenehme Möglichkeit bietet, solche Impulse unkompliziert in den Alltag zu integrieren.
blehhan
23.08.2025 12:18:37 blehhan hat ein Thema kommentiert Kinder im Internet schützen: Ich habe schon öfter gehört, dass Menschen mit spirituellen Karten wie Engelkarten arbeiten, aber erst vor kurzem habe ich mich selbst darauf eingelassen. Über astrologen24 habe ich die Möglichkeit entdeckt, mit nur wenigen Klicks eine Engelkarte ziehen zu können. Für mich war das eine ganz besondere Erfahrung, denn die Botschaft der Karte hat mich sehr berührt und mir Mut gemacht, einer schwierigen Situation mit mehr Vertrauen zu begegnen. Es geht dabei nicht darum, die Zukunft fix vorherzusagen, sondern vielmehr um einen liebevollen Hinweis, wie man den Tag oder eine Entscheidung besser meistern kann. Ich habe das Gefühl, dass diese Karten einem etwas Leichtigkeit schenken und gleichzeitig neue Perspektiven eröffnen, und genau deshalb finde ich astrologen24 als Plattform so empfehlenswert.
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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31.08.2013  |  Kommentare: 0

Lieber Chef, ich bin schwanger!

Lieber Chef, ich bin schwanger!
Nachdem eine schwangere Frau ihren Arbeitgeber über ihren Zustand aufgeklärt hat, steht sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes und darf, abgesehen von ein paar Ausnahmen, nicht gekündigt werden.

Einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand zu haben, ist vielleicht die beste Nachricht, die eine Frau bekommen kann. Ab jetzt heißt es, sich zu schonen, auf gesunde Ernährung zu achten, viele Spaziergänge ins Freie zu unternehmen, große Belastungen zu vermeiden... Stopp.

Schwanger zu sein bedeutet ja nicht, krank zu sein, man kann ruhig weiter die alltäglichen Tätigkeiten betreiben, solange man sich dabei wohl fühlt und das Gefühl hat, es kann dem Kind nicht schaden. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Obwohl nicht alle Arbeitgeber sich mit einer Benachrichtigung über den Zustand ihrer Arbeitnehmerin freuen, haben sie meistens kein Recht dazu, eine schwangere Frau zu kündigen. Unter die Ausnahmen fallen nur Freiberuflerinnen, Selbständige, Studierende und Geschäftsführerinnen.

Mit einer offenen Ankündigung der Schwangerschaft (am besten auch in schriftlicher Form) kann man leider beim Arbeitgeber nicht punkten, daher tritt ab diesem Zeitpunkt der Schutz durch das Mutterschutzgesetz in Kraft und eine Kündigung bis zu vier Monaten nach der Entbindung ist nicht gerechtfertigt. Auch danach muss es einen Kündigungsgrund geben, der sich nicht auf den gesundheitlichen Zustand der Angestellten beruft, und dieser ist in schriftlicher Form zu nennen. Sogar ein abgeschlossenes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit stellt keine Gefahr dar, außer im Falle, dass dieses auf einen bestimmten Zeitraum befristet wurde. Läuft die Frist des Vertrages ab, so wird die Entscheidung womöglich nicht zugunsten der schwangeren Frau ausfallen. Wenn aber der Vertrag keine im Vorhinein fixierte Beendigungsfrist für das Arbeitsverhältnis aufweist, ist die Anstellung auf der Dauer des Mutterschutzgesetzes vom Arbeitgeber einzuhalten. Eine Frau kann vier Monate vor und nach der Entbindung nicht von Heimarbeit ausgeschlossen werden. Liegt allerdings eine Insolvenz oder eine Betriebsschließung vor, ist die Schwangere nicht mehr durch das Mutterschutzgesetz geschützt.

Würde eine Arbeitnehmerin gekündigt werden, bevor sie erfahren hat, dass sie ein Baby erwartet, so hat sie einen Anspruch darauf, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kündigungsdatum den Chef über ihren Zustand zu benachrichtigen, wobei die Kündigung zurückgenommen werden muss.

Hat eine Frau ihren Zustand verschwiegen, so liegen wieder alle Rechte beim Arbeitgeber. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Bei einem Vorstellungsgespräch ist die Frage „Sind Sie schwanger?“ nicht zulässig, weshalb Sie sie auch nicht beantworten müssen.

Viele Arbeitgeber raten ihren schwangeren Angestellten, sich krank zu melden. Somit zahlt der Arbeitgeber nur die ersten sechs Wochen Krankengeld, danach springt die Krankenkasse ein. Für eine Arbeitnehmerin reduziert sich in diesem Fall das Einkommen allerdings auf 30%. Als Alternative kann auch vom Arbeitgeber eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden, wobei der Chef eine schwangere Frau komplett frei stellen kann, dabei aber für ihn keine Kosten entstehen.

Da das Baby nicht in direkten oder indirekten Kontakt mit Krankheitserregern, giftigen Stoffen, gefährlichen Geräten etc. kommen darf, muss ein Arbeitgeber einer Frau, die einer Beschäftigung nachgeht, bei der dies der Fall ist, eine Alternativbeschäftigung anbieten oder sie, als letzte Möglichkeit, frei stellen.

Nur weil eine Frau schwanger ist, heißt es noch lange nicht, dass sie von den alltäglichen Beschäftigungen ausgeschlossen werden soll. Wenn der Chef diese Meinung nicht zu teilen weiß, kann ihn eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt höchstwahrscheinlich dazu ermutigen.

(vs)



 


 

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