Startseite

Forum

Ratgeber

Gruppen

Gemeinschaft

Rezepte

Kolumne

blehhan
14.04.2025 08:17:53 blehhan hat ein Thema kommentiert Filmbewertungen: Ich bin kein Technikexperte, deshalb war es mir wichtig, dass ein  Beste IPTV-Anbieter leicht verständlich ist und einfach funktioniert – und genau das habe ich bei tivimateiptv.nl gefunden. Die Einrichtung war total unkompliziert: Zugangsdaten erhalten, App installiert, kurz eingerichtet und zack – ich konnte direkt fernsehen, ohne mich durch komplizierte Menüs zu kämpfen. Die Benutzeroberfläche ist übersichtlich, die Programme sind nach Kategorien sortiert, und selbst die elektronische Programmübersicht ist kinderleicht zu bedienen. Ich war wirklich überrascht, wie angenehm das Ganze ist – und vor allem, wie gut die Qualität ist. Fernsehen, wie es sein sollte: entspannt, schnell und ohne technischen Schnickschnack.
blehhan
14.04.2025 08:14:15 blehhan hat ein Thema kommentiert Welche TV Serien schaut ihr?: Ich finde es super, dass ich mit IBO Player IPTV von iboplayerpro.nl so flexibel bin, was meine Unterhaltung angeht. Ich kann jederzeit die neuesten Blockbuster schauen, mein Lieblingssportevent live verfolgen oder mich in eine spannende Serie vertiefen. Die Auswahl an Inhalten ist riesig – und das alles in Top-Qualität. Was mich besonders überzeugt hat, ist die einfache Bedienbarkeit. Die App ist übersichtlich, die Sendungen sind nach Kategorien sortiert, und die Benutzeroberfläche ist super intuitiv. So macht Fernsehen wirklich Spaß!
blehhan
13.04.2025 19:02:06 blehhan hat ein Thema kommentiert Fernsehen macht keinen Spaß mehr: Ich habe schon ewig nach einer guten und zuverlässigen IPTV-Lösung gesucht, die nicht nur deutsche oder niederländische Sender bietet, sondern wirklich ein komplettes internationales Angebot – und genau das habe ich mit IPTV Diamond gefunden. Das Angebot ist riesig: über 22.500 Live-TV-Kanäle aus aller Welt, darunter auch Premium-Sender aus Deutschland, Großbritannien, Spanien, der Türkei, Indien und vielen anderen Ländern. Dazu kommt eine riesige Auswahl an mehr als 80.000 Filmen und Serien, die jederzeit abrufbar sind – alles in kristallklarer Qualität bis hin zu 4K und sogar 8K. Ich war anfangs skeptisch, aber die Qualität ist wirklich top und alles läuft stabil, ohne Ruckeln oder Aussetzer. Die Bestellung ist super einfach, der Kundenservice antwortet schnell und kompetent, und das Beste: Du kannst einfach per WhatsApp Hilfe bekommen. Für mich war es die beste Entscheidung, zu IPTV Abonement zu wechseln – endlich grenzenloses Entertainment zum fairen Preis!
blehhan
04.03.2025 09:24:53 blehhan hat ein Thema kommentiert Fernsehen macht keinen Spaß mehr: Ich liebe es, zu lesen, besonders wenn es um Themen geht, die mich inspirieren oder zum Nachdenken anregen. Ob aktuelle Nachrichten, spannende Artikel über Persönlichkeitsentwicklung oder einfach unterhaltsame Kolumnen – ich entdecke gerne neue Perspektiven. Zu meinen Lieblingsseiten gehören Plattformen mit gut recherchierten Inhalten und verständlich geschriebenen Horoskop heute. Ich mag es, wenn Artikel leicht zugänglich und prägnant formuliert sind, ohne dass ich mich erst registrieren oder lange suchen muss. Besonders schätze ich Seiten, die mir täglich neue Impulse geben, sei es für den Alltag oder einfach nur zur Unterhaltung. Ein gutes Leseerlebnis sollte informativ, inspirierend und angenehm gestaltet sein – und genau solche Seiten besuche ich am liebsten!
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
Musiker
Für alle die Musik in all ihren Facetten lieben
All around the world
Wenn für dich Reisen, Entdecken neuer Länder und deren Kulturen, Besuchen atemberaubender Sehenswürdigkeiten, neue Leute kennenlernen und einfach etwas von der Welt zu sehen, das größte ist, bist du hier genau richtig...
Buchclub
Für alle Literaturfans
News Update
Für alle, die gerne unterwegs sind!
 
 
31.08.2013  |  Kommentare: 0

Lieber Chef, ich bin schwanger!

Lieber Chef, ich bin schwanger!
Nachdem eine schwangere Frau ihren Arbeitgeber über ihren Zustand aufgeklärt hat, steht sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes und darf, abgesehen von ein paar Ausnahmen, nicht gekündigt werden.

Einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand zu haben, ist vielleicht die beste Nachricht, die eine Frau bekommen kann. Ab jetzt heißt es, sich zu schonen, auf gesunde Ernährung zu achten, viele Spaziergänge ins Freie zu unternehmen, große Belastungen zu vermeiden... Stopp.

Schwanger zu sein bedeutet ja nicht, krank zu sein, man kann ruhig weiter die alltäglichen Tätigkeiten betreiben, solange man sich dabei wohl fühlt und das Gefühl hat, es kann dem Kind nicht schaden. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Obwohl nicht alle Arbeitgeber sich mit einer Benachrichtigung über den Zustand ihrer Arbeitnehmerin freuen, haben sie meistens kein Recht dazu, eine schwangere Frau zu kündigen. Unter die Ausnahmen fallen nur Freiberuflerinnen, Selbständige, Studierende und Geschäftsführerinnen.

Mit einer offenen Ankündigung der Schwangerschaft (am besten auch in schriftlicher Form) kann man leider beim Arbeitgeber nicht punkten, daher tritt ab diesem Zeitpunkt der Schutz durch das Mutterschutzgesetz in Kraft und eine Kündigung bis zu vier Monaten nach der Entbindung ist nicht gerechtfertigt. Auch danach muss es einen Kündigungsgrund geben, der sich nicht auf den gesundheitlichen Zustand der Angestellten beruft, und dieser ist in schriftlicher Form zu nennen. Sogar ein abgeschlossenes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit stellt keine Gefahr dar, außer im Falle, dass dieses auf einen bestimmten Zeitraum befristet wurde. Läuft die Frist des Vertrages ab, so wird die Entscheidung womöglich nicht zugunsten der schwangeren Frau ausfallen. Wenn aber der Vertrag keine im Vorhinein fixierte Beendigungsfrist für das Arbeitsverhältnis aufweist, ist die Anstellung auf der Dauer des Mutterschutzgesetzes vom Arbeitgeber einzuhalten. Eine Frau kann vier Monate vor und nach der Entbindung nicht von Heimarbeit ausgeschlossen werden. Liegt allerdings eine Insolvenz oder eine Betriebsschließung vor, ist die Schwangere nicht mehr durch das Mutterschutzgesetz geschützt.

Würde eine Arbeitnehmerin gekündigt werden, bevor sie erfahren hat, dass sie ein Baby erwartet, so hat sie einen Anspruch darauf, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kündigungsdatum den Chef über ihren Zustand zu benachrichtigen, wobei die Kündigung zurückgenommen werden muss.

Hat eine Frau ihren Zustand verschwiegen, so liegen wieder alle Rechte beim Arbeitgeber. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Bei einem Vorstellungsgespräch ist die Frage „Sind Sie schwanger?“ nicht zulässig, weshalb Sie sie auch nicht beantworten müssen.

Viele Arbeitgeber raten ihren schwangeren Angestellten, sich krank zu melden. Somit zahlt der Arbeitgeber nur die ersten sechs Wochen Krankengeld, danach springt die Krankenkasse ein. Für eine Arbeitnehmerin reduziert sich in diesem Fall das Einkommen allerdings auf 30%. Als Alternative kann auch vom Arbeitgeber eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden, wobei der Chef eine schwangere Frau komplett frei stellen kann, dabei aber für ihn keine Kosten entstehen.

Da das Baby nicht in direkten oder indirekten Kontakt mit Krankheitserregern, giftigen Stoffen, gefährlichen Geräten etc. kommen darf, muss ein Arbeitgeber einer Frau, die einer Beschäftigung nachgeht, bei der dies der Fall ist, eine Alternativbeschäftigung anbieten oder sie, als letzte Möglichkeit, frei stellen.

Nur weil eine Frau schwanger ist, heißt es noch lange nicht, dass sie von den alltäglichen Beschäftigungen ausgeschlossen werden soll. Wenn der Chef diese Meinung nicht zu teilen weiß, kann ihn eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt höchstwahrscheinlich dazu ermutigen.

(vs)



 


 

Kommentare

Facebook automatisch im meinem Facebook-Profil anzeigen
Twitter automatisch im meinem Twitter-Profil anzeigen 

die-frau.ch
Forum der Rubrik Weiter nach alle

Der Mann des Tages


 

Rezept der Woche

Zitronenmarmelade

Kolumne  
Marvel(lous)!

On Thursdays, we're Teddybear doctors

Marvel(lous)!

Umfrage Weiter nach alle

Ich kaufe mir Kleidung...