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jeanette
02.04.2024 13:58:41 jeanette hat ein Thema kommentiert Fensterbank Gestaltung?:  Das kommt sicherlich darauf an, wie das Zimmer gestaltet ist. Wir haben uns z.B. für das Wohnzimmer neue Riviera Maison Sideboards gegönnt. Diese sind so gestellt, das sie keiner direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt sind. Damit sie aber auch gut zur Geltung kommen, steht nichts auf der Fensterbank, um den Raum nicht zusätzlich zu verdunkeln. In anderen Räumen sieht das ganz anders aus, da stehen viele Pflanzen auf dem Sims
alexomelko4323
03.03.2024 19:37:20 alexomelko4323 hat ein Thema kommentiert Geocaching- Moderne Schatzsuche:  cool
444dd
01.03.2024 13:22:39 444dd hat ein Thema kommentiert Fensterbank Gestaltung?:  Wir habe bei uns auch eine Fensterbank, und wir haben uns jetzt auch hier eine sehr gute Palletheizung gekauft.https://www.ofen.de/pelletheizung Damit können wir längerfristig auch etwas Strom sparen.
blehhan
25.02.2024 10:39:39 blehhan hat ein Thema kommentiert Das bisschen Haushalt....: Montenegro ist nicht nur für seine atemberaubende Landschaft und sein angenehmes Klima bekannt, sondern auch für seine wachsende Wirtschaft und die günstigen Investitionsmöglichkeiten im Immobiliensektor. Mit der steigenden Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen bieten sich hier zahlreiche Chancen für potenzielle Investoren. Die Vielfalt der Immobilienoptionen reicht von luxuriösen Villen mit Meerblick bis hin zu erschwinglichen Apartments in lebhaften Städten. Zudem locken attraktive Steuervorteile und ein einfaches Genehmigungsverfahren für Immobilienkäufe Auswanderer aus aller Welt an. Für weitere Informationen über Immobilien in td {border: 1px solid #cccccc;}br {mso-data-placement:same-cell;}Bar Montenegro immobilien besuchen Sie immobilien-in-montenegro.com.td {border: 1px solid #cccccc;}br {mso-data-placement:same-cell;}
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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22.10.2020  |  Kommentare: 0

Für Justizministerin Zadic sind die Corona-Vorschriften eine unbeachtliche Inszenierung!

Für Justizministerin Zadic sind die Corona-Vorschriften eine unbeachtliche Inszenierung!
Salzburg Corona Ampel Rot – die Republik in Aufregung übersteigenden Corona Zahlen – völlig anders der Saal L des Landesgerichtes Leoben, 20.10.2020, 9:08.

15 Personen auf 45 m², vorerst teilweise ohne Mund-Nasenschutz, darunter eine 71-jährige Hochrisikoperson, sind für das Landesgericht Leoben, unbeanstandet durch die Frau Justizministerin Dr. Zadic, ein eindeutiges Dokument, dass die Justizministerin und die Gerichtsbarkeit die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung als ein lächerliches, unnotwendiges, nicht zu beachtendes Theater behandeln.

Auf lediglich 45 m², mit lediglich vorne rechts zwei kleinen Fenstern, sitzt Richter Mag. Richard Gollner mit zwei Assistentinnen in der vorderen Hälfte, diese ist mit Richtertisch über die gesamte Raumbreite, sowie jeweils 2 Tischen für Kläger und Beklagte mit nur wenig Raum für die Personen, und dicht gedrängt, da der Eingangsbereich freiblieb; im verbleibenden Teil der hinteren Hälfte sitzen vorerst 8 Personen, also insgesamt 11 Personen, was in den übrigen Teilen Österreichs ein undenkbare öffentliche Versammlung in COVID-19-Zeiten ist.

Mund-Nasenschutz wurde nur vereinzelt getragen. Der hochgewachsene Richter thronte, ohne Mund-Nasenschutz, ebenso wie seine Assistentinnen, dieses überragend, hinter einem minimalistischen Plexiglasschild, das offenkundig nur wirkungslose Dekoration ist.

Als die beiden Parteien eintreffen, werden aus diesen 11 Personen schon 13 Personen.

Der 71-Jährige mit Vorerkrankungen, der in den letzten Tagen mehrmals die Präsidentin und das Gericht darauf aufmerksam machte, dass in der gegenwärtigen Corona-Situation eine derartige Verhandlung ein medizinsicher Wahnsinn ist, verließ fluchtartig den Saal mit der Erklärung, erst wieder einzutreten, wenn alle Personen im Raum einen Mund-Nasenschutz tragen.

Hohngelächter einerseits und andererseits widerwilliges Verwenden von Mund-Nasenschutz war die langsame Folge.

Dann kam ein weiterer Richter als Verteidiger, Mag. Robert Schwarzl, lässig den Mund-Nasenschutz, den er beim Auftreten durch die Hintertür noch getragen hatte, beim Niedersetzen, ungeniert abnehmend.

Der 71-Jährige steht wieder auf und geht mit dem Bemerken hinaus, er käme erst wieder, wenn auch Richter Mag. Robert Schwarzl einen Mund-Nasen-Schutz trägt.

Dieser lässig, wie dies heute bei Richtern auch im Verhandlungssaal vorkommt, nur mit Pullover bekleidet und frierend, wenn das Fenster zum Lüften geöffnet wurde, sodass dieses dann in der Folge für mehr als 30 Minuten gänzlich geschlossen blieb.

Dann bemerkte ein anwesender Anwalt, dass der Staatsanwalt fehlt.

Das ist kein Theaterstück, in welchem Darsteller hintereinander auftreten, sondern eine reale Strafgerichtsverhandlung, wenn auch die angeklagten Delikte, Namensfeststellung bei Besitzstörungen durch den Besitzgestörten, Hundebisse, weil der Hund so lieb ist und die „Opfer“ die Distanz nicht wahrten etc., keine schwerwiegenden sind, sodass diese vor einem Einzelrichter verhandelt werden können und für alle Delikte, bis auf einen, nicht einmal Verteidigerpflicht besteht.

Also – Anruf – und es erscheint der Staatsanwalt mit Mund-Nasen-Schutz und behält diesen auf.

Auf dem Platz des Staatsanwaltes sitzt schon eine Anwältin und schon sitzen 2 Fremde, wie die anderen im Saal, alle fremd und nicht zusammenlebend, ohne Babyelefant, Schulter an Schulter, wie ein zusammenlebendes Ehepaar. Die Tragik entbehrt oft nicht einer gewissen Komik, was schon Charlie Chaplin zu Weltruhm brachte.

Der medizinische und strafrechtlich verbotene (vorsätzliche Gemeingefährdung) Wahnsinn – wenn die Corona-Maßnahmen kein Witz sind: Nun sind sage und schreibe 15 Personen, darunter ein 71-Jähriger mit Vorerkrankungen, der nicht freiwillig da ist, sondern seiner Ladung nachzukommen hatte, in diesem, im Verhältnis zur Anzahl der Personen, minimalem Raum von 45 m², in dem in der Folge 30 Minuten nicht gelüftet wurde.

Die 71-jährige Hochrisikoperson hat die Präsidentin des Landesgerichtes Leoben Dr. Ulrike Haberl-Schwarz darauf schriftlich hingewiesen, dass Frau Univ.-Prof. Dr. Suzanne Rödler, Medizinische Universität Wien und in einem Corona-Berater-Stab, eine derartige Verhandlung zu diesem Zeitpunkt als medizinischen Wahnsinn bezeichnet, dabei nicht wissend, dass dieser noch dazu auf lediglich 45 m² und mit 15 Personen stattfinden wird.

Frau Präsidentin des Landesgerichtes Leoben Dr. Ulrike Haberl-Schwarz hat diese Äußerung von Bedenken als mutwillig unbeachtlich mit Beschluss abgetan.

Richter Dr. Gollner hat die Verhandlung so angesetzt, wissend dass an diesem Tag ein Rechtsvertreter, als dort bestellter Verfahrenshelfer, beim Staatsverweigerprozess in Graz unabkömmlich ist und hat diesen damit faktisch gezwungen, die Vollmacht zurückzulegen, da dieser nicht an zwei Gerichtsverhandlungen, noch dazu eine in Graz die andere in Leoben, teilnehmen kann.

Die andere Rechtsvertreterin aus Salzburg – Corona Ampel rot – war Corona-Verdachtsfall und vom 21. September bis 18. Oktober durchgehend krank, dadurch auch danach eingeschränkte Lungenfunktion, und am 19. Oktober eine ganztägige Verhandlung von 8 bis 19:30, was auf Grund ähnlicher Verhandlungen in derselben Gerichtssache davor, vorhersehbar war.

Es war also rechtlich, durch den Krankenstand keine taugliche Vorbereitung, und medizinisch eine Vertretung durch diese für die 71-jährige Risikoperson absolut denkunmöglich sinnvoll.

Als Richter Dr. Gollner die Verhandlung anberaumte, war diesem durch Telefonate mit dieser, deren Krankheit bekannt und dass Salzburg – Ampel Corona rot war, war allgemeines öffentliches Wissen.

Jetzt schreibt der Paragraph 11 der Rechtsanwaltsordnung vor, dass eine Anwältin, ohne eine Ausnahme durch Krankheit etc. zuzulassen, noch weiter 14 Tage vertreten muss.

Die einzige Möglichkeit, die der § 11 der RAO für so einen Fall vorsieht ist, dass der Klient selbst die Vollmacht auflösen muss.

Dies wurde der Präsidentin des Landesgerichtes Leoben Dr. Ulrike Haberl-Schwarz und dem Richter Mag. Gollner mitgeteilt. Die taten die Corona-Bedenken als willkürliches Theater ab.

Die Präsidentin des Landesgerichtes Leoben Dr. Ulrike Haberl-Schwarz bestellte den Richter Mag. Schwarzl als Vertreter für die 71-jährige Risikoperson – mit der Folge des zuvor Beschriebenen.

Richter Mag. Schwarzl hat noch unmittelbar vor der Verhandlung der 71-jährigen Hochrisikoperson ein Mail geschrieben, als Erwiderung des Mailverkehrs, begonnen von der Präsidentin des Landesgerichtes Leoben Dr. Ulrike Haberl-Schwarz durch Mailübermittlung des Beschlusses über die Bestellung des Richters Mag. Schwarzl zum Verteidiger in dieser Sache, er wolle nicht per Mail belästigt werden, und damit zweifelsfrei kundtuend, dass er seine Bestellung zum Verteidiger nicht ernst nimmt, womit er ohne Aktenkenntnis die Situation auch treffend zum Ausdruck brachte und in der Verhandlung ausschließlich sage konnte, als seine Aktenunkenntnis von der 71-jährigen Hochrisikoperson zu Protokoll gebracht wurde – „ich beantrage Vertagung“, was von Richter Mag. Gollner abgelehnt wurde, und Richter Mag. Gollner seine Entscheidung erklärend protokollierte, es ist die Angelegenheit so einfach, dass trotz Anwaltspflicht, der von der Präsidentin bestellt Richter als Verteidiger keine Aktenkenntnis haben müsse.

Am 22.10.2020, also 2 Tage später, ist die Corona Ampel auch in Leoben rot – wenn wundert das, wenn man mit 15 Personen auf 45 m² mit einer 71-jährigen Hochrisikoperson 2 Stunden zusammenlässt.

Ich habe selbstverständlich die Pressesprecherin der Justizministerin ebenso um Stellungnahme gebeten, wie das Gesundheitsministerium, Volksanwälte und den Bezirkshauptmann von Leoben.

Einzig der Bezirkshauptmann von Leoben Mag. Markus Kraxner reagierte - mit der Antwort, er werde das mit dem Präsidium des Landesgerichtes Leoben besprechen.

Dass der Exekutor ohne Mund-Nasen-Schutz Exekutionshandlungen, Übergabe eines Schriftstückes durchführt, passt in das Bild der Einstellung der Gerichtsbarkeit, unterstützt von Frau Justizministerin Zadic, dass die Corona-Maßnahmen ein sinnloses, unnötiges Theater sind.

Dr. Zadic ist Rechtsanwältin und weiß, und das gilt für den Gesundheitsminister und die Volksanwälte ebenso, dass Handeln durch Unterlassen nicht "nichts" ist, sondern Handeln.


Sabine Stenzenberger


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Betreff     Re: 45qm_15_Personen_20.10.2020_zulässig_Leoben_wird_Ampel_rot
Von     <presse@die-frau.com>
An     Alma zadic <alma.zadic@bmj.gv.at>, <alma.zadic@gruene.at>
Kopie     <martina.schmidt@bmj.gv.at>, <julian.ausserhofer@bmj.gv.at>, Medienstelle ressort <medienstelle.ressort@bmj.gv.at>
Antwort an     Presse <presse@die-frau.com>
Datum     2020-10-22 22:15

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Zadic,

http://die-frau.com/artikel/gesundheit_-_allgemeine_gesundheit/fuer_justizministerin_zadic_sind_die_corona-vorschriften_eine_unbeachtliche_inszenierung/14309

mit dem Ersuchen um ergänzende Stellungnahme, die leider bis heute trotz mehrmaliger Anfragen unterblieb.

Wenn Sie auf die-frau.com auf http://die-frau.com/meistegelesene.aspx?z=365 sehen, werden Sie überrascht sein, welche Artikel eines Frauenmagazins am meisten gelesen werden.

Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen

Sabine Stenzenberger

Am 2020-10-22 14:15, schrieb presse@die-frau.com:
>
> 45qm_15_Personen_20.10.2020_zulässig_Leoben_wird_Ampel_rot
>
> Sehr geehrte Frau Pressesprecherin Schmidt,
>
> Ich ersuche um dringende Antwort, da der Artikel auf dem meistgelesenen österreichischen Online-Magazin zu Rechtsthemen die-frau.com, sowie die-frau.de, die-frau.ch und donna.ch noch heute veröffentlicht wird.
>
> Das hat auch deshalb für .de und .ch Aktualität, da eine Anwältin aus dem Ampel - Rot Salzburg hätte gezwungen werden sollen anzureisen, was die Risikoperson als Klient nur durch Vollmachtskündigung verhindern konnte, und heute Deutschland eine Reisewarnung für Salzburg ausgegeben hat und angeblich heute Leoben auf Ampel - Rot gestellt werden soll.
>
> Die Anwältin aus Salzburg Ampel rot und davor durchgehend mehr als 3 Wochen krank, wie öffentlich in der Verhandlung zu Protokoll vom Gericht diktiert wurde, konnte selbst nicht kündigen, da der § 11 RAO diese, trotz Kündigung, gezwungen hätte für 14 Tage weiter zu vertreten und der § 11 RAO für diesen Notfall nur die Kündigung durch den Mandanten vorsieht.
>
> Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen
>
> Sabine Stenzenberger
>
> -------- Originalnachricht --------
> Betreff:     45qm_15_Personen_20.10.2020_zulässig
> Datum:     2020-10-20 22:25
> Von:     presse@die-frau.com
> An:     martina.schmidt@bmj.gv.at
> Kopie:     julian.ausserhofer@bmj.gv.at, medienstelle.ressort@bmj.gv.at
>
>  
>
> 45qm_15_Personen_20.10.2020_zulässig
>
>
> Sehr geehrte Frau Pressesprecherin Schmidt,
>
> Ich schreibe einen Artikel über die Ignoranz der Corona-Massnahmen bei Gericht.
>
> Heute 20.20.2020 in einem Amtsgebäude Landesgericht Leobeen auf 45qm 15 Personen, davon ein 71 Jähriger mit Vorerkrankungen, nur teilweise Masken, alle bis auf 2 untereinander fremd, alle in keinem gemeinsamen Haushalt lebend.
>
> Auf den vorderen 22,5 qm einseitig 2 Fenster, davon eines eine zeitlang geöffnet, dann einmal kurz, jedenfalls 30 Minuten keines geöffnet.
>
> Auf diesen 22,5qm 6 Personen.
>
> Auf den hinteren 22,5qm 9 Personen, davon eine die Risikoperson - kein Fenster.
>
> Von Babyelefant-Abstand keine Spur, sondern Schulter an Schulter, sowie unmittelbar davor zumeist ein Rücken.
>
> Der 71 Jährige musste mühselig auf Maskenpflicht drängen und wurde dabei verhöhnt.
>
> Anbei ein online Zeitungartikel, der dies gut darlegt: "Ich gehöre zur Risikogruppe und komme nicht herein, wenn nicht allle einen Mund-Nasenschutz tragen. Das Verfahren sei außerdem "rechtswidrig" weil sich 15 Leute im Raum befinden."
>
> Was ist die Stellungnahme der Frau Bundesministerin für Justiz zu diesem Sachverhalt?
>
> Corona-Massnahmen ein Humbug, lächerlich für das Landesgericht Leoben, mit dem Hochrisikoproblem der angeschlossenen Haftanstalt, ist diese Ansicht berechtigt?
>
> Wird die Frau Ministerin verlangen, dass alle anwesenden Personen erfasst und getestet werden?
>
> Wird die Frau mit den Verantwortlichen der Gerichtsbarkeit diesbezüglich ein Gespräch führen lassen oder ist dies alles belanglos und sind alle Coronavorschriften reine Täuschungen?
>
> Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen
>
> Sabine Stenzenberger


Logo
Betreff     Re: 45qm_15_Personen_20.10.2020_zulässig
Von     <frau@die-frau.com>
An     <rudolf.anschober@sozialministerium.at>, <rudolf.anschober@gruene.at>
Kopie     <pressesprecher@sozialministerium.at>
Datum     2020-10-22 22:50

Sehr geehrter Herr Minister Anschober,

http://die-frau.com/artikel/gesundheit_-_allgemeine_gesundheit/fuer_justizministerin_zadic_sind_die_corona-vorschriften_eine_unbeachtliche_inszenierung/14309

mit dem Ersuchen um ergänzende Stellungnahme, die leider bis heute trotz Anfrage unterblieb.

Wenn Sie auf die-frau.com auf http://die-frau.com/meistegelesene.aspx?z=365 sehen, werden Sie überrascht sein, welche Artikel eines Frauenmagazins am meisten gelesen werden.

Der 10. meistgelesene Artikel seit die-frau.com publiziert ist

http://die-frau.com/artikel/karriere_-_wissen_erfolg/gericht_vernichtet_das_gesetzliche_recht_auf_ruhigen_besitz/8385

Damit sind wir das meistgelesene online Magazin Österreichs zu Rechtsthemen.

 

Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen

Sabine Stenzenberger

Am 2020-10-20 22:11, schrieb frau@die-frau.com:
>
> 45qm_15_Personen_20.10.2020_zulässig
>
>
> Sehr geehrte Frau Pressesprecherin Draxl,   
> Sehr geehrter Herr Pressereferent Hinterreither, Bakk.,
> Sehr geehrte Frau Pressereferentin Mag.a (FH) Häckel-Schinkinger, MBA,
>
> Ich schreibe einen Artikel über die Ignoranz der Corona-Massnahmen bei Gericht.
>
> Heute 20.20.2020 in einem Amtsgebäude Landesgericht Leobeen auf 45qm 15 Personen, davon ein 71 Jähriger mit Vorerkrankungen, nur teilweise Masken, alle bis auf 2 untereinsander fremd, alle in keinem gemeinsamen Haushalt lebend.
>
> Auf den vorderen 22,5 qm einseitig 2 Fenster, davon eines eine zeitlang geöffnet, dann einmal kurz, jedenfalls 30 Minuten keines geöffnet.
>
> Auf diesen 22,5qm 6 Personen.
>
> Auf den hinteren 22,5qm 9 Personen, davon eine die Risikoperson - kein Fenster.
>
> Von Babyelefant-Abstand keine Spur, sondern Schulter an Schulter, sowie unmittelbar davor zumeist ein Rücken.
>
> Der 71 Jährige musste mühselig auf Maskenpflicht drängen und wurde dabei verhöhnt.
>
> Anbei ein online Zeitungartikel, der dies gut darlegt: "Ich gehöre zur Risikogruppe und komme nicht herein, wenn nicht allle einen Mund-Nasenschutz tragen. Das Verfahren sei außerdem "rechtswidrig" weil sich 15 Leute im Raum befinden."
>
> Was ist die Stellungnahme des Gesundheitsministers zu diesem Sachverhalt?
>
> Corona-Massnahmen ein Humbug, lächerlich für das Landesgericht Leoben, mit dem Hochrisikoproblem der angeschlossenen Haftanstalt, ist diese Ansicht berechtigt?
>
> Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen
>
> Sabine Stenzenberger

 
 


 

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