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Ein Kind im Kreuzfeuer der Eltern
30.03.2010
Welche Rechte hat eine Mutter auf ihr Kind? Wer darf entscheiden, was dem Wohl des Kindes dient?

Sandra M. ist eine Mutter, die gezwungen ist, um ihr Kind zu kämpfen.

Während eines Urlaubes in Griechenland verliebt sich Sandra M. in einen Taxifahrer. Kurz darauf folgt die Heirat. Doch bald schon entdeckt die in der Zwischenzeit werdende Mutter in ihrem Mann eine ganz andere Person – eine Person voller Gewalt. Dass dieser Mann ein Tyrann ist, weiß nur ein einziger Mensch - Sandra M. selbst, denn weder Polizei noch Botschaft wurden benachrichtigt. Von der Familie des Mannes bekam die Frau nur einen Ratschlag: In die Kirche beten gehen. Daraus folgend flieht Sandra M. nach Linz, der Sohn bleibt unter ihrer Obhut.

Der verlassene Mann konnte seinen Stolz nicht hinunterschlucken, gab seinen verletzten Gefühlen freien Lauf und zog dadurch das Kind in die Probleme der Erwachsenen hinein. Sollte Sandra M. zurück nach Griechenland kommen, würde sie wegen Kindesentführung verhaftet. Seitdem zieht die Mutter von Behörde zu Behörde und schildert ihre Situation und ihre Angst, das Sorgerecht für das eigene Kind nicht behalten zu dürfen. Bis zur Entscheidung des Gerichtes: Das Kind wird nach Griechenland zu seinem Vater, den es kaum kennt, ziehen müssen. Wie es heißt, „zum Wohle des Kindes“.

Die einzige Möglichkeit, die die Mutter jetzt noch hat, um den Kontakt zum Kind nicht zu verlieren, ist, mitzufahren. Mit seinen drei Jahren hat der Junge noch kein Recht, für sich selbst entscheiden zu können, und somit wird die Entscheidung für ihn getroffen. Wird sein Vater Recht behalten, muss der Kleine mit ansehen, sogar miterleben, wie seine Mutter leidet, denn ihn alleine zu lassen, das kann und will sie nicht.

Bleibt der Junge aber in Österreich, wird er ohne Vater aufwachsen müssen, vielleicht wird er ihn sogar niemals sehen können. Was ist in dieser Situation für das Kind wirklich das Beste? Reichen ein paar Wochen mit einem der Elternteile, um ein Vertrauen aufbauen zu können? In Anwesenheit des Jugendamtes?

Der Prozess wird sich noch lange hinziehen. Schlimmstenfalls würde sogar ein Abschieben in ein Kinderheim in Griechenland oder das Leben alleine beim handgreiflichen Vater bevorstehen. Welches „Wohl“ das Kind am Ende annehmen muss, ist noch offen.

(vs)





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