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98 % der Anwälte üben den Beruf, laut einem Richter des Oberlandesgerichtes Wien, nur wegen des Geldes aus
23.08.2015
Herrn
Ing. Dr. Robert Lattermann
Rechtsanwalt
Per E-Mail: office@lattermann.at
 
Betreff: 98 % der Anwälte üben den Beruf, laut einem Richter des Oberlandesgerichtes Wien, nur wegen des Geldes aus
 
 
 
Sehr geehrter Herr Ing. Dr. Lattermann,
 
ich bedanke mich für Ihr Antwortschreiben. Sie tragen den Namen eines Richters im Reitsport, der gleichzeitig auch Fahrschulbesitzer war, mit dem Sie vielleicht verwandt sind.

Ebenfalls aus dem Reitsport bekannt, ist die nunmehrige Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Fechter, geborene Elisabeth Petter, deren Vater, Dr. Theo Petter, als durchaus erfolgreicher Wiener Anwalt, sich abwechselnd als Taxi bezeichnete, der gegen Geld hinfährt, wo immer der Mandant hingeführt werden will.

Was in Anbetracht der Entscheidung, die er ein Jahr vor seinem Tod erhielt (10 Ob 1535/95, also in einem Senat angefallen, dem der Hofrat des Obersten Gerichtshofes ***** als Stimmführer angehört. Dieser teilt gemäß § 22 Abs 2 GOG mit, daß der Beklagte sein Maturakollege sei, mit dem er acht Jahre dieselbe Gymnasialklasse besucht habe. Da er mit ihm - von einigen kurzen Begegnungen auf Klassentreffen abgesehen - seit der Matura (1957) keinen Kontakt habe, fühle er sich aber nicht befangen. – Richter nicht befangen) nicht wundert.

Ob das eine sehr glücklich machende, standeskonforme Einstellung ist, ist eine Frage, die nicht von mir zu beantworten ist, aber die sich natürlich auch für mich, wie für jede Person in Österreicher stellt und sich auch in der derzeitigen Stimmung der Bevölkerung, wie sich aus den derzeitigen Wahlprognosen ergibt, niederschlägt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt sich von einem Arzt behandeln lässt, von dem er annimmt, dass er seinen Arztberuf nur wegen des Geldes ausübt. Warum dann Anwälte glauben, dass diese Einstellung eine Einstellung ist, die gesellschaftlich berechtigt ist, bleibt mir daher verschlossen, weshalb wir in mühsamer Einzelarbeit, diese E-Mails verschicken, weil es um die Verantwortung jeder einzelnen Person geht und dabei insbesondere der Rechtsberufe.

Verantwortung, weder im gesellschaftlichen noch im familiären Bereich, kann man NICHT delegieren, somit ist bereits die Delegierung der Verantwortung eine Maßnahme der Verantwortung.

Wir leiden derzeit in Österreich an einem rechtsdemokratischen Notstand, indem sich selbst die Beamten, die im eigenen Wirkungsbereich Täter sind, in allen anderen Bereichen als Opfer sehen und empfinden, das gilt für die überwiegende Mehrheit der österreichischen Bevölkerung ebenso. Als Vizekanzler Mitterlehner jetzt im August 2015 in seiner oberösterreichischen Heimat bei einer lokalen Gewerbemesse aufforderte mit ihm hart zu reden, bekam er nicht das Ausländerthema zu hören, sondern die Würgeverletzungen durch die Bürokratie. Der Standard schreibt am 22/23. 8. 2015 über das alles überschattende Stammtischthema, der erleidenden Ungerechtigkeit.

Die sechsmonatige Frist zur Verfolgungsverjährung in Verwaltungsstrafsachen, wurde ohne Demonstration von Anwälten, durch abgesandte der Beamten im Parlament, durch die Beamten als  Nationalratsabgeordnete, einfach auf zwölf Monate verlängert, durch gewunken.
Wer kann sich erinnern wo er vor 8 Monaten mit dem Auto gefahren ist, mit dem Hund zu laut gebellt hat? Das konnte man sich schon früher 6 Monate lang nicht, das nunmehrige geforderte erinnern von einem Jahr ist reine Willkür.

Noch zu Zeiten der schwarz-roten Koalition Klima, konnten sich die Schwarzen und die Roten nicht auf eine Verlängerung der absoluten Verjährung im gerichtlichen Finanzstrafverfahren, damals 15 Jahre, einigen. Worauf der mittlerweile verbittert in Pension gegangene Ministerialrat Dr. Plückhahn einfach die Nationalratsabgeordneten legte und zu dem Paragraphen, in welchen die Verjährung festgehalten war, einfach eingefügt hat „entfällt“. Seit damals gibt es in Österreich, weltweit einzigartig, aus jedem Lehrbuch, besonders unter  Leitner & Leitner, nachzulesen, keine absolute Verjährung von gerichtlichen Finanzstrafdelikten mehr. Eine Demonstration, Aufstand der Rechtsberufe, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder, der Rechtslehre der Universitätsprofessoren, dass dies ein demokratiepolitischer Wahnsinn ist, erfolgte bis heute nicht, und ist nach wie vor heute, fast 20 Jahre später,  gültiges österreichisches Un-Recht.

Der psychiatrische Wahnsinn von Resümee-Protokollen, es gibt ein unbefangenes Resümee-Protokoll in der psychiatrischen Wissenschaft nicht. Jedes Diktat hat wissenschaftlich zweifelsfrei eine persönliche Färbung und damit auch jedes Resümee-Protokoll. Das ist auch der Grund, warum in tatsächlichen Rechtsstaaten schon seit mehr als 100 Jahren Stenographiermaschinen von Gerichtsschreibern benutzt werden, um wortwörtliche Protokollierungen als selbstverständlich vorzunehmen.

Ich kann Ihnen auch das andere Beispiel sagen, dass der Europäische Gerichtshof zu C-570/13, mangels Rechtsschutz, die österreichischen Bestimmungen über die Umweltverträglichkeitsprüfungen vor kurzem, 2015, aufgehoben hat. Dies geschah weil eine Frau Gruber, Nichtjuristin, Kärntnerin, das einfach so nicht hinnehmen wollte, dass da ein Einkaufszentrum neben ihr errichtet wird und sie keine Parteistellung hat. Als der Anwalt, der immerhin erreicht hat, dass der Verwaltungsgerichtshof das dem Europäischen Gerichtshof vorlegte, sich nicht die Mühe nahm, ihr entsprechende Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, hat sie diesen Anwalt gewechselt. Sie hat zu einem anderen Anwalt gewechselt, wo ein junger Mitarbeiter dieser Kanzlei, der war damals noch nicht einmal mit seinem Studium fertig, sich die Mühe gemacht hat, hier umfassend, nach bestem Wissen und Gewissen,  Auskunft zu erteilen, im Übrigen ein polnischer Staatsbürger Mag. Piotr Pyko, der in Wien sein Jusstudium damals machte und mittlerweile fertig gemacht hat.
Die Frage stellt sich, was wäre gewesen, wenn diese Frau eine Juristin, somit Angehörige des Rechtsberufes, gewesen wäre, hätte sie dann auch so hartnäckig ihr Recht verfolgt und  Auskunft und Aufklärung, Verständnis von ihrem Anwalt verlangt und den Anwalt gewechselt, als dieser ihr keine für sie ausreichenden Auskünfte erteilte?

Das ist der Grund, warum wir Sie anschreiben, weil wir erfolgreich, sogar Kommunisten erklären, warum sie Strache wählen müssen, nicht weil sich dann irgend etwas ändert oder weil das irgendwelche besseren Politiker sind, nur weil sich einfach an der Al-Quaida-artigen, österreichischen Beamtenzellendiktatur, mit laufenden unfassbaren Kriminalitätsfällen, Styrian Airways, Therme Bad Gleichenberg, Estag, Bewag, Flughafen Wien, Hypo-Alpe-Adria, Immofinanz, Meinl European Land und anderen mehr, nicht nur nichts ändert, sondern mit Lügen, dass wegen einer Steuerreform, und nicht entsprechend der Wahrheit aufgrund der Korruptionsfälle eine „Gegenfinanzierung“ durchgeführt werden muss, die österreichischen Kleinfreiberufler- sowie gewerbe in den nächsten paar Jahren ausgerottet sein werden.
 
Es gibt nur eine Chance, dass jeder einzelne Angehörige eines Rechtsberufes seine Verantwortung wahrnimmt, sowie in Deutschland, im vollen Talar, 20 bis 30 Strafverteidiger, überhaupt nichts mit der Sache zu tun hatten, gegen die rechtswidrige Anhaltung des Gustl Mollath in Bayern so demonstriert haben, dass dessen Anhaltung aufgehoben und die Entscheidung zurückgenommen wurde.

In Österreich sind mittlerweile 50 % aller Richter und Staatsanwälte miteinander verwandt, zumindest verschwägert?

Der Oberste Gerichtshof hat der Verurteilung des Mag. Dr. Friedrich Böhm,  Alleinerbin Mag. Ruth Fischer, die diese Veröffentlichung verlangt, sprechend durch den damaligen Vizepräsidenten Dr. Harbich,  da der Nichtigkeitsbeschwerde, ein Gutachten des Univ.-Profs. Schick entlastend enthalten war, erklärt, was zweifelsohne richtig ist, die Urteile sprechen immer noch unabhängige Richter und nicht Universitätsprofessoren aus Graz.

Dr. Kodek, Hofrat am Obersten Gerichtshof und gleichzeitig Professor für Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien, teilte uns mit, dass es in Österreich eine Tradition ist, dass man, im Gegensatz zu den USA, Angehöriger des Verfassungsgerichtshofes und Oberster Gerichtshofes als Nebenbeschäftigung ist und sprechen nicht nur mit univ. Prof. Hofrat Dr. Kodek, entgegen dieser damaligen Ausführung des Vizepräsidenten Dr. Harbich, zumindest beim Obersten Gerichtshof und beim Verfassungsgerichtshof Rechtsprofessoren aus Wien, Graz und Linz Urteile. Völlig in einer Demokratiegesellschaftlich schockierend, machen die VerfassungsrichterInnen Frau Dr. Gahleitner und Herr Dr. Herbst auf ihren webpages und Briefpapieren, auch ans Gericht?, damit Werbung Richter am Verfassungsgerichtshof zu sein, was in den USA und überall außer Österreich denkunmöglich ist.

Es ist und wäre selbstverständlich gut, dass Anwälte beim Verfassungsgerichtshof oder wie seinerzeit  Anwalt Dr. Rössler, ohne dass der jetzt persönlich von uns bewertet wird, wie in allen anderen Ländern dieser Welt, beim Verwaltungsgerichtshof aber auch beim Obersten Gerichtshof Richter werden, aber nicht gleichzeitig auch Anwälte bleiben dürfen. Das ist einfach die legale österreichische Korruption.

Wir haben uns aufgrund einer völlig absurden Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes zur Familienbeihilfe eines österreichischen Kindes, mit einem österreichischen Vater und einer ausländischen Mutter, beim Bundesfinanzgericht erkundigt, wie man Richter beim Bundesfinanzgericht wird. Was nicht zuletzt auch wesentlich ist, weil die Grünen behaupten, und sich wundern, warum sie immer weniger Stimmen bekommen, dass sie durchgesetzt hätten, dass in Finanzangelegenheiten bei Kontoeröffnungen eine richterliche Zustimmung eingeholt werden muss und sich dann aber herausstellt, dass es sich dabei nicht um eine richterliche Zustimmung eines ordentlichen Zivil- oder Strafgerichtes sondern um die Zustimmung eines Bundesfinanzrichters handelt.

Wir haben die Auskunft erhalten, dass man dazu eine einschlägige Vorbildung benötigt. Auf unsere Frage, ob damit nur Finanzbeamte Richter des Bundesfinanzgerichtes werden können, wurde uns informell mitgeteilt, dass es angeblich einen einzigen Bewerber gab, der kein Finanzbeamter war, ob dieser genommen wurde, wissen wir nicht, aber alle anderen Richter des Bundesfinanzgerichtes sind in der Wolle gefärbte, mit dem Mannschaftsteamgeist der Finanzverwaltung ausgebildete Finanzbeamte. Dies sei deshalb so, da die Entlohnung so niedrig wäre. Tatsächlich ist dies eine offizielle Auskunft und wie Sie mir zustimmen werden, ist das ein demokratiepolitischer Wahnsinn. Auf die Frage, dass entgegen der Behauptung, dass man als Richter des Bundesfinanzgerichtes Akademiker sein muss, laut dem Richterverzeichnis des Bundesfinanzgerichtes sind eine Mehrzahl der RichterInnen keine Akademiker, z. B. eine, nunmehr Dr. Elisabeth Stocker, wurde während ihrer richterlichen Tätigkeit Akademikerin, ob es da Übergangsregelungen gibt, kam, wie bei kritischen Fragen immer, auch der Rechnungshof macht das, das E-Mail mit dem Inhalt, bitte rufen Sie uns, bitte sagen Sie uns eine Telefonnummer, wo wir Sie anrufen können, weil schriftlich will man sich nicht festlegen. Wir nehmen diese telefonischen Angebote in der Regel nicht an, weil wir uns nicht wie alle anderen österreichischen Journalisten in diese Situationen der österreichischen Gesellschaftspolitik hinein verstricken lassen, sondern uns, bei aller persönlicher Betroffenheit, zur Objektivität verpflichtet fühlen.

Univ. Prof. Dr. Zielinski gibt seit Jahren Presseerklärungen, dass mit dem neuen Krebsmedikament bisher nutzlose schmerzhafte den Patienten erspart bleiben. Niemand der Rechtsberufe schreit auf. Ein juristisch halbgebildeter sagt dies dem Universitätsprofessor für öffentliches Recht, dem Universitätsprofessor für Finanzrecht/Recht der Wirtschaft und diese beiden orientieren seither deren ärztlichen Inanspruchnahmen an der rechtlichen Bewertung dieser Äußerungen von fahrlässiger bis vorsätzlicher Körperverletzung bis Betrug.

Wenn Ihnen vor 10 Jahren jemand gesagt hätte, dass die FPÖ unter Strache in den Umfragen in Führung liegt, dann hätte jeder jeden für verrückt erklärt. Der ehemalige Universitätsassistent für öffentliches Recht und damit Jurist Dr. Jörg Haider war nie Führer einer stimmenstärksten Partei laut Umfragen.

Deswegen schreiben wir Ihnen, weil es ohne Sie nicht geht, die Bevölkerung braucht Sie und jeden einzelnen Angehörigen der Rechtsberufe sei  es Richter, sei es Staatsanwalt, sei es rechtskundiger Beamter und als eine ganz wesentliche Säule die AnwältInnen, die ihre Berufung, ihr Trachten nicht ausschließlich darin sehen Geld zu verdienen.

Es ist selbstverständlich rechtens für Leistung Geld zu verdienen.

Wenn Sie das nächste Mal einen Arzt in Anspruch nehmen, dann überlegen Sie sich macht er das jetzt, nur weil er Geld verdient, oder macht er das weil er Arzt oder Ärztin ist. Bestimmt deren Handeln die Qualität oder die „Kohle“.
 
Mit herzlichem Dank und ebensolchen Grüßen

Maria Stieger


Die weltweit größte Datenerhebung zu Leben/Familie - Sexualtität - Psychosomatik ARGE Psychosomatik/Loosreport –Dr. med. Julia Rüsch, Univ.-Prof.Dr.med. Hans-Georg Zapotoczky & Partner (Fragebogen unter www.loosreport.com) ergibt, dass Gesundheit nicht Glück sondern ein Folge des Lebens ist. Unrecht zu ertragen - siehe unter anderem Nelson Mandela - ist gesund, an Unrecht zu gewinnen oder Unrecht für Recht zu halten, wie Recht ist nicht Gerechtigkeit, ist ungesund und oft tödlich.

Maria Stieger



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