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PR/Pressemitteilung: Medassure – die erste Versicherung für ästhetische Operationen
18.04.2016
In der Hand erfahrener Fachärzte sind kosmetische Operationen relativ risikoarme Eingriffe. Trotz größter Vorsicht ist die Möglichkeit einer Komplikation bei jedem chirurgischen Eingriff gegeben. So können bei Brustvergrößerungen, Bauchstraffungen oder Fettabsaugungen Komplikationen wie Nachblutungen, Thrombosen, Embolien, Infektionen und Wundheilungsstörungen auftreten. Die Kosten für eine Nachbehandlung bei einer ästhetischen Operation haben die Patienten aber gemäß Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG, § 3 Abs. 1 Z1, § 5 Abs. 6 und § 5 Abs. 1 Z9) selbst zu tragen. Mit der medassure Folgekostenversicherung können sich Patienten nun erstmalig gegen dieses finanzielle Risiko absichern.

„medassure" schließt die versicherungstechnische Lücke für Personen, die sich einer selbst bezahlten ästhetischen oder plastischen Operation unterziehen. Das schafft Sicherheit und schützt vor bösen Überraschungen nach dem chirurgischen Eingriff“, argumentiert Martin Schäfer, MBA, Geschäftsführer der Vmk Versicherungsmakler GesmbH.

Nachbehandlungskosten bis 250.000 Euro gedeckt
Im Rahmen der österreichweit einzigartigen Folgekostenversicherung trägt medassure die Kosten einer medizinisch notwendigen Nachbehandlung – etwa Operation, Untersuchung oder ambulanter Eingriff –, die aufgrund einer Komplikation nach einer selbst bezahlten ästhetischen oder plastischen Operation entstehen können. Dabei werden Nachbehandlungskosten des Privatarztes bis zu 10.000 Euro sowie Rückforderungsansprüche der Krankenversicherungsträger (bei größeren Komplikationen im Krankenhaus) bis zu 250.000 Euro von der Versicherung übernommen. Die Folgekostenversicherung gilt für alle Operationen, die in Österreich von einem bei medassure registrierten Facharzt durchgeführt werden. Eine Liste der angemeldeten und qualifizierten Fachärzte aus dem Fachbereich plastische Chirurgie ist auf www.medassure.at angeführt.

Sicherheit für Patienten und Ärzte
Der Patient erhält die finanzielle Sicherheit, dass die vereinbarten Behandlungskosten bis zur Ausheilung der Komplikationen nicht durch Nachträge belastet werden. Ausgenommen von der Folgekostenversicherung ist eine Unzufriedenheit mit dem Ergebnis des ästhetischen Eingriffs, denn diese gilt nicht als Komplikation und fällt nicht unter den Versicherungsschutz. „Wir empfehlen unseren Patienten medassure, denn damit erhalten sie die Sicherheit, dass die vereinbarten Behandlungskosten nicht durch Folgekosten belastet werden“, erklärt Dr. Doris Spreitzer, Fachärztin für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie in Baden.

Umfassender Folgekostenschutz ab 199 Euro
Fast alle üblichen kosmetischen Operationen – wie etwa Augenlidstraffung, Bauchstraffung, Brauenlifting, Bruststraffung, Brustvergrößerung (Eigenfett oder Implantat), Brustverkleinerung, Fettabsaugung, Gesichtsstraffung (Facelift) oder Nasenkorrektur – können mit einer Jahresprämie von 199 Euro versichert werden. Zusätzlich bietet medassure jetzt auch ein 3-Jahres-Schutzpaket für Kapselfibrosen einen Aufpreis von 249 Euro an. Patienten können die Folgekostenversicherung einfach und schnell auf www.medassure.at online beantragen. Antragsteller erhalten vom behandelnden Arzt einen Transaktionsbogen mit einer zugeteilten Transaktionsnummer (TAN). Mit dieser Zahlenkombination lässt sich die Versicherung auf der medassure-Website zeichnen und die Versicherungspolizze sowie das Beratungsprotokoll ausdrucken. Die Versicherungsunterlagen werden dann per E-Mail zugeschickt.

Erfahrener Versicherer
medassure ist ein Versicherungsservice der Jahnke Hoyer & Cie. GmbH mit Sitz in Köln. Seit 2009 haben mehr als 50.000 Patienten in Deutschland den Folgekosten-Versicherungsschutz wahrgenommen. Über 1.000 Patienten haben bereits eine Entschädigung erhalten. Versicherer ist der amerikanische Konzern CHUBB. In Österreich ist Vmk Versicherungsmakler Ges.m.b.H. der exklusive Vertriebspartner von medassure und für die Beratung der Patienten und Ärzte zuständig.

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