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Die Beamten-TERRORReaktion auf die behördliche und gerichtliche E-Mail-Phobie.
26.10.2015
In den Zeiten der Monarchie des Kaiser Franz Josef I. und auch schon davor, gab es innerhalb der Beamtenschaft, in der Gerichtsbarkeit und in der Verwaltung, sowie bei allen Verantwortlichen eine übereinstimmende Einstellung, dass der Zugang zum Recht für jeden Einzelnen der in diesem Land lebt, ohne Hindernisse zu sein hat.

Zu Zeiten, als die technische Übermittlung von Nachrichten noch in den Kinderschuhen steckte, war bereits das Telegramm als fristwahrend für rechtliche Angelegenheiten Bestandteil der Rechtsordnung.

In der Folge konnte man mit der Telefonnummer 10 telefonisch ein Telegramm von jedem x-beliebigen Telefon, mit Rückrufmöglichkeit damit die Zahlung über diese Telefonnummer erfolgen konnte, an Gerichte oder Ämter verschicken.
Diese Übermittlungsmöglichkeiten blieben auch über die Zeiten des Fernschreibers, den es heute gar nicht mehr gibt, der dann durch das Telefax abgelöst wurde, bis zur Möglichkeit der Versendung mittels E-Mail, hindernisfrei.
Mit der Möglichkeit der Übermittlung von E-Mails, zur Sendung von Botschaften, trat eine E-Mail-Phobie in der Beamtenschaft, sei es bei Gerichten oder Behörden, auf, die sich bis heute dramatisch verschlimmert hat, sodass nunmehr der Zugang zum Recht für den Bürger erschwert bis verunmöglicht ist.
Phobie - Angststörung (auch: phobische Störung) ist ein Sammelbegriff für psychische Störungen, bei denen entweder eine übertriebene unspezifische Angst oder konkrete Furcht (Phobie) vor einem Objekt bzw. einer Situation besteht oder eine der Situation angemessene Angst fehlt. Auch die Panikstörung, bei der Ängste zu Panikattacken führen, zählt zu den Angststörungen.

Grundsätzlich wurde unter dem Schlagwort E-Government die gemeinsame Wunschvorstellung getroffen, dass Behördenwege auf elektronischem Wege erfolgen können müssen.

Im Bereich der „normalen“ Verwaltung wurde dies weitgehend durchgeführt, indem festgelegt wurde, dass Rechtsmittel oder Rechtsschritte in jeder erdenklichen Übermittlungsform, somit auch mittels E-Mail, möglich sind. Die „normalen“ Verwaltung ist der überwiegende Teil des Kontaktes des Bürgers mit Behörden.

Beim Finanzamt somit den Bundesabgabenbehörden, und nur diesen, wurde, aus völlig unergründlichen Ursachen, (Korruption bei der Auftragsvergabe zu Finanzonline?) die elektronische Möglichkeit, vermeintlich nur - den auch Fax ist eine elektronische Übermittlung, der Übermittlung mittels Finanzonline eröffnet und gleichzeitig die Verwendung von E-Mails im Gegensatz zu Telefax, obwohl technisch dasselbe, als unzulässig erklärt.

Dass das ein technischer, und damit auch rechtlicher, Nonsens ist, ist weder Anwälten noch Steuerberatern, noch Beamten noch sonst jemandem ein Anliegen, sondern scheint es zur österreichischen Tradition zu gehören, Schikanen im Umgang mit Behörden und Gerichten, die oft nur von einem oder einer kleinen Gruppe von gesetzgebenden Beamten in die Welt gesetzt werden, einfach hinzunehmen und hinten herum zu meckern und zu maulen, aber konkret nicht auf diesen krankhaften Irrsinn hinzuweisen.

Wie wir bereits in anderen Artikeln ausgeführt haben, ist die österreichische Beamtenschaft in der Art von Al-Qaida-Zellen organisiert. Wenn es einem Beamten in einem Ressort ein Anliegen oder schlich auch nur fad ist und das zu seinem Tätigkeitsbereich gehört, dann lässt er sich eine Gesetzesbestimmung einfallen. Diese wird dann dem Ministerrat unterschoben, der das meist ungelesen, wenn es sich nicht um etwas handelt, was das Etikett „Reform oder Gesetzesänderung“ hat, auch wenn dies eine Gesetzänderung ist, durchwinkt. In der Folge wird auch durch das Parlament durch gewunken. Da gibt es pro Fachgebiet einen jeweiligen Sprecher, was der genau tut, weiß kein Mensch, zumeist diese oder dieser auch nicht, und alle anderen zeigen so auf wie der Sprecher will. Es handelt sich bei denen, die eigentlich die Gesetze machen sollen, also die Nationalräte, damit die Vertretung des Volkes, zum überwiegenden Teil um Beamte, die als Marionetten und Hampelmänner das dann absegnen.

So entstehen und entstanden eine Fülle von Gesetzen, die der Bürger schlichtweg einfach nicht mehr ertragen kann und die überdies in sehr häufigen Fällen völlig sinnlos sind und nur den Beamten befriedigt, der dieses Gesetz hat entstehen lassen und der sich dann deswegen wichtig und mächtig fühlt. Auch wenn er sich dann durch eine derartige Vorgehensweise in anderen Bereichen, wo er dann selbst Partei und nicht gesetzgebender Beamter ist, sich über das dann dort erlittene Unrecht beschwert und keinerlei Verknüpfung zum eigenen Verhalten herstellt.

Der Herr links zeigt auf einem Video auf Instragramm eine sinnvollere Beschäftigung für die Beamten zur Lösung deren Email-Phobie mit weniger krankmachenden Auswirkungen auf die BügerInnen in Österrech.

Wir haben an anderer Stelle schon ausgeführt, dass am Ende der rot-schwarzen Koalition unter SPÖ Bundeskanzler Klima es eine Diskussion zwischen der SPÖ und ÖVP gab, ob die absolute Verjährungsfrist bei gerichtlichen Finanzstrafdelikten, die damals 15 Jahre betrug, verlängert wird und wenn ja um wie viele Jahre.

In Bundesabgabensachen (Steuern) kommt es regelmäßig zu einer bizarren Allianz von ÖVP (CV), somit schwarzen Beamten, mit roten Politikern Gewerkschaftern aber regelmäßig uach schon Beamte zumindest in der Geisteshaltung, und in dieser Kombination ist jedes grausliche Bundesabgabengesetz von der gesetzgebenden Beamtenschaft, die dazu eigentlich nicht befugt ist, denn Gesetzgeber nach Verfassung ist der Nationalrat, in die Welt gesetzt.

Ministerialrat Dr. Plückhahn, mittlerweile verbittert in Pension, hat das einfach nicht gepasst, dass Rot und Schwarz sich nicht auf eine Verlängerung einigen können, die er mit der Begründung wollte, dass die Finanz nicht in der Lage ist Abgabenangelegenheiten innerhalb von 15 Jahren zu erledigen. So hat er einfach in die Gesetzesvorlage den jeweiligen Paragrafen des Finanzstrafgesetzbuches, in dem die absolute Verjährung von gerichtlich strafbaren Finanzdelikten mit 15 Jahren Verjährungsfrist geregelt war, durch das Wort „entfällt“ ersetzt und Ministerrat und Parlament sowie den unfähigen Sprechern/Nationalratsabgeordneten die in der jeweiligen Partei für Steuern „zuständig“ sind, unterschoben. Daher völlig unbemerkt von Ministerrat und Parlament wurde diese Änderung dann Gesetz. Wenn man mittlerweile Steuerberater, Anwälte, Nationalräte, die in irgendwelchen politischen Gremien tätig sind, dieses vorhält, dann bekommt man die bizarrsten Antworten, einschließlich der völlig falschen Behauptung, dass es unrichtig sei, dass es die absolute Verjährung bei gerichtlichen Finanzstrafdelikten nicht mehr gebe.

Mittlerweile fand aber diese Tatsache in Lehrbüchern, zum Beispiel des Univ.-Prof. Leitner, Steuerberater in Linz, Eingang.

Die Reaktion der gesetzgebenden Beamten, des Nationalrates, also der Nationalräte, der Steuerberater, der Anwälte, auf das Belügen des Nationalrates und der Schaffung einer verfassungswidrigen und menschrechtskonventionswidrigen Gesetzeslage, ist, dass diese schlichtweg gar nichts tun.

Jetzt gibt es die Rechtsmeinung, dass eine überlange Verfahrensdauer nicht den Bestimmungen eines fairen Verfahrens gem. Art. 6 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) entspricht und gleichzeitig wurde die absolute Verjährungsfrist bei gerichtlichen Finanzstrafdelikten entfernt und damit gerichtlich strafbare Finanzstrafdelikte mit Völkermord und Mord, was die Verjährung betrifft, gleichgesetzt.
Jetzt könnte man natürlich der Meinung sein, man streicht für alle Gesetzesbestimmungen die absolute Verjährung, das ist aber nicht der Fall. Das hat ganz einfache Gründe, weil ab einem gewissen Zeitablauf die Erinnerung von Zeugen, Parteien usw., derart verblasst ist, dass ein faires Verfahren nicht mehr möglich ist und die Möglichkeit von Fehlurteilen nahezu 100 % erreicht.

Für einfache Verwaltungsstrafdelikte, z. b. wenn man sein Auto an der falschen Stelle geparkt hat, irgendwo um 5 km/h zu schnell gefahren ist, oder man irgendwo falsch abgebogen ist und anderes mehr, gab es ursprünglich eine 6-monatige Verfolgungsverjährung. Das heißt, innerhalb von 6 Monaten musste gegen den Richtigen ein Schritt im Akt sein, ansonsten eine Verfolgungsverjährung eintritt.
Auch das hat ganz einfache Gründe, nämlich dass man bei Kleinigkeiten sich eigentlich nicht mehr erinnert, jedenfalls nicht mehr wenn es länger als 6 Monate her ist.

Diese Bestimmung wurde still und leise, ohne dass irgendein Anwalt gegenüber dem Nationalrat oder den Medien oder sonst jemandem gegenüber aufgeschrien hat, auf ein Jahr verlängert.

Also wer weiß, wann er innerhalb der Familie, oder Freunden, sein Auto vor 9 Monaten verborgt hat? Oder wer weiß, wo er vor 10 Monaten falsch geparkt hat, oder zu schnell gefahren ist, oder falsch abgebogen ist?

Das führt dann weiter zur bereits Anfangs erwähnten Groteske über E-Mails, dass in Verwaltungsangelegenheiten, auch in der Justizverwaltung, E-Mails grundsätzlich zulässig sind.

Zur Zeiten der Monarchie und danach war klar, dass eine Frist um Mitternacht endet und dass man mit einem Telegramm am Telefon, dann in der Folge auch mit einem Telefax, oder in dem man bis 24:00 Uhr auf das Postamt gegangen ist, die Frist wahren kann.
Dann wurde es irgendeinem Beamten fad und dieser wollte ein Gesetz  machen und der hat dann eben eine Gesetzesbestimmung sich überlegt, dass Behördenleiter mittels Kundmachung den Empfang von Faxsendungen und E-Mailsendungen auf die Amtsstunden beschränken können und dies mittels Aushang einer Verordnung kundtun müssen.

Jetzt muss man sich vorstellen, dass es in Österreich eine ganze Fülle von Behörden gibt, mit unterschiedlichen Amtsstunden, und jetzt muss der Bürger, der in der Regel bei Verwaltungsverfahren gar nicht durch einen Anwalt vertreten wird, aber selbst wenn er durch einen Anwalt vertreten wird weiß es der nicht, wissen, bei welcher Behörde ein Telefax oder E-Mail nur während der Amtsstunden als rechtzeitig einlangt und sich auch gleichzeitig erkundigen, wann diese Amtsstunden sind. Ein diesbezügliches österreichisches Verzeichnis der Amtsstunden der einzelnen Behörden gibt es nicht.

Da gibt es dann die gute Frage bei Landespatron-Feiertagen: Entfallen da die Amtsstunden? Dürfen in der Zeit Telefaxe oder E-Mails so zugemittelt werden, dass sie als während der Amtsstunden eingangen gewertet werden, obwohl es diese Amtsstunden an diesem Tag nicht gibt?
Man könnte jetzt sagen, wenn die Frist auf einen Feiertag fällt, dann gilt erst der nächste Werktag als letzter Tag der Frist. Aber gilt das auch für Landesfeiertage, an denen nur die Beamtenschaft und die Schulen frei haben, aber sonst niemand? In diesem Fall würde sich die Frist dann um einen Tag verkürzen.

Es ist jedenfalls für den Bürger nicht mehr nachvollziehbar, warum jetzt auf einmal bei diversen Behörden die Übermittlung nicht bis Mitternacht möglich ist, sondern zu irgendwelchen obskuren Zeiten.

Das ist halt so wie beim Landesverwaltungsgericht Wien, da ist der Präsident, der also offensichtlich eine sehr eigenwillige Einstellung zum demokratischer Rechtsstaat hat, der hat deswegen eine Parteibuch als Karrierevoraussetzung, der macht eine Verordnung und sagt, Fax- und E-Maileingang zählen nur während der Amtsstunden, alles was danach hereinkommt, gilt erst für den nächsten Tag, womit also ein Fristversäumnis des Bürgers provoziert wird. Einen sachlichen Sinn für diese Vorgangsweise gibt es nicht. Wenn man nämlich bis Mitternacht zum Postamt geht, das ist jetzt durch Selbstbedienung wieder möglich, dort bei einem Selbstbedienungsschalter das Schriftstück vor 24:00 Uhr aufgibt, dann ist die Frist gewahrt. Warum bei Fax- oder E-Mail nicht der Versand, sondern der Eingang zählt, ist rechtlich und demokratisch nicht nachvollziehbar, sondern ist einfach Ausfluss des Schikanebedürfnisses einzelner gesetzgebender oder gesetzesvollziehender Beamter.

Beim Verkehr mit den Gerichten gibt es ein WebERV (elektronsicher Rechtsverkehr) und da sind die E-Mails überhaupt laut Entscheidungen der Richter, außer für die Justizverwaltung (Gerichtskosten etc.), verboten gewesen. Dann hat der Oberste Geriichtshof (OGH) ausgeführt, dass in Zivilrechtsverfahren E-Mails sehr wohl fristwahrend sind.
Im Strafverfahren sind gem. § 83 Strafprozessordnung (StPO) E-Mails gesetzlich ausgeschlossen.
In Justizverwaltungsangelegenheiten sind wiederum E-Mails auch an Gerichte zulässig.
Beim Verfassungsgerichtshof kann man mit WebERV Eingaben bis 24:00 Uhr tätigen.
Beim Verwaltungsgerichtshof geht das nicht, da gibt es kein WebERV, genauso wenig bei den Landesverwaltungsgerichten.

Es ist jedenfalls ein Chaos und wir werden da eine genaue Aufstellung machen, was, wie, wann, möglich und zulässig ist, um einfach das enorme Schikanepotential, die Kreativität von gesetzgebenden Beamten und deren Marionetten in den Landtagen und im Parlament, mit dem einzigen Ziel und Zweck, den Bürger in Österreich zu schikanieren, aufzuzeigen.

Wenn der Verfassungsrichter und Professor für öffentliches Recht an der Universität Graz, Dr. ChrstophGrabenwarter, in einem Interview (Experte warnt: „Der Staat kann vieler Akteure nicht mehr habhaft werden“)in der Presse behauptet, "Die Gefährdung des Rechtsstaats ist heute nicht mehr der willkürliche Beamte in einer Bezirksverwaltungsbehörde." hat er nur insofern Recht, als dieser überall bis zu den Ministerien und Parlametn zu finden ist, den schikanösen Beamten gibt es nicht mehr, dann kann man sich nur fragen, ob dieser Herr auf dem Mond lebt, weil dies einfach mit der vorherrschenden Realität in Österreich im Widerspruch steht, indem der schikanierende, leitende und gesetzgebungsfähige Beamte, der gerade so eine zentrale Figur ist, sich Minister und so weiter als Darsteller, Repräsentanten, nach außen hält.

Wir werden berichten:
Zustellmöglichkeiten bei Gerichten, bei Finanzamt, getrennt nach Justiz und Verwaltung
 – wie und wann kann zugestellt werden
Per E-Mail
Per Telefax
Post
Einwurf
Abgabe Einlaufstelle
Per WebERV
Finanzonline

Bernadette Wukounig

=========Original Text von Daniela Pechhacker vom 25.10.2015 18:10:00==========
Ich habe heute gelernt, dass es bezüglich der Art der Übermittlung/Zusendung von Anbringen an Behörden (Gerichte, Polizei, Finanzamt etc.) keine einheitlichen Bestimmungen gibt und dass dieser Umstand für die einbringende Partei sehr mühsam ist, da man sich zuerst erkundigen muss, wie denn Anbringen an den jeweiligen Adressaten fristwahrend eingebracht werden können.
Die nächste Herausforderung besteht dann darin, eine Auskunftsperson (egal ob bei Gericht oder Bezirkshauptmannschaft udgl.) zu finden, die einem korrekte Informationen diesbezüglich gibt oder geben will (!!!).
Dieses Rechtssystem funktioniert eigentlich nur für die Behörden. Diese können sich durch diesen Dschungel irgendwie durchmogeln, wenn es notwendig ist. Eine Privatperson kann nur hoffen, dass sie einen fähigen Rechtsanwalt (die allerdings extrem rar sind) ergattert, der mit diesen Spielchen vertraut ist und mithalten kann.
 
Lg
Daniela Pechhacker


die-frau.ch