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Doppelvertretung – Interessenskollision des Anwaltes Dr. M. – Geldgeilheit
25.09.2015
Schreibe wie es dich als Verwandte und wie es dich als Jusstudentin betrifft

Warum willst du den Namen nicht nennen?

Geldgeilheit ist eine gute Frage

Bernadette Wukounig



Am 25.09.2015 um 08:40 schrieb Bernadette Wukounig:

Es ist es eine Standeswidrigkeit - bei der Rechtsanwaltskammer anzeigen

Gerichtlich egal

Bernadette



Am 25.09.2015 um 08:26 schrieb Lisa Pxxxxxxxxxx:

Hallo Bernadette!

Ich habe eine kurze Frage, und dachte, dass du mir vl. weiterhelfen kannst.

2 Personen grenzen mit ihren Wäldern an - sie streiten über einen ca. 2 m breiten Grenzabschnitt, (zu wem der gehört), (wer die Bäume darauf schlagen darf). Die Person A wird dabei vom RA Dr. M. vertreten. Es kommt zu keinem Gerichtsverfahren - die Sache ist dann vorbei - es stellt sich heraus, dass diese Grenze keinen der beiden Gehört, sondern Gemeindebesitz ist.

Nach 2 Jahren (mittlerweile hat die Person A das besagte Grundstück von der Gemeinde abgekauft) kommt es wieder zum gleichen Streit rund ums Gleiche Grundstück. Nun vertritt der RA Dr. M. genau in der gleichen Sache, in der er zuvor die Person A vertreten hat, die Person B.

IST ER HIER NICHT EIGENTLICH BEFANGEN.
Ich denke nämlich, dass er die Person B hier in diesem Fall nicht vertreten dürfte und er das nur aus Geldgeilheit macht.

Wie siehts du das?

Lisa

die-frau.ch