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Welches Mindestmaß an „Nein“ ist erforderlich, um ficken zu dürfen?
18.01.2015

Geht es nach dem österreichischem Justizminister Brandstetter, soll bald das Sexualstrafrecht um einen Straftatbestand bereichert werden. Bislang ist für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung die Ausübung von Gewalt, Freiheitsentzug oder eine Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben erforderlich. Demnächst soll der „Ein Nein muss genügen“ Paragraph hinzukommen. 

Die Republik Österreich sollte sich aber zuvor darüber Gedanken machen,  wo sie die vielen zukünftigen „Vergewaltiger“ unterbringen wird. Österreichische Gefängnisse werden dafür bei weitem nicht ausreichen. 


Ja = Schlampe

Mädchen und junge Frauen werden dazu angehalten, „nicht leicht zu bekommen zu sein“, um nicht als „Schlampen“ zu gelten. Soll heißen, es MUSS ein „Nein“ am Anfang des Beischlafes stehen, um nicht als „leichte Beute“ zu gelten. Erst nach einigem Hin und Her sollte die junge Frau also zögerlich in medias res gehen dürfen. Das wiederum setzt eine gewisse Beharrlichkeit des Mannes voraus. Belässt er es beim ersten „Nein“,  dann ist es schlecht um das Sexualleben der Alpenrepublik bestellt.  
 

Frauen wollen erobert werden

Der nächste Punkt ist, dass Frauen „erobert“ werden wollen. Die Definition von „erobern“ laut Duden ist: 

  1. (ein fremdes Land, Gebiet o. Ä.) durch eine militärische Aktion an sich bringen 
  2. durch eigene Anstrengung, Bemühung oft gegen Widerstände erlangen, erhalten, gewinnen 

„Oft gegen Widerstände“. Das ist der wesentliche Punkt. Eine Eroberung setzt die Abgabe der Verantwortung an einen anderen für das, das zukünftig geschehen wird, voraus. Die Frau ist aus dem Schneider, denn „sie kann ja nichts dafür“.  Er eroberte sie und sie gab sich ihm hin. Mit jeder Eroberung geht naturgemäß eine wenig glamouröse Niederlage einher. Warum Frauen daran gelegen ist, permanent die Verlierer zu sein, bleibt rätselhaft. 
 

Legt man nun den  „Ein Nein Muss genügen“ Paragraphen über dieses Szenario, dann steht demnächst so gut wie jeder Mann mit einem Fuß im Kriminal und die Frauen kommen aus ihrer Opferrolle überhaupt nicht mehr heraus. 
 

Unabhängig vom „ersten Mal“ kann die Behauptung ruhigen Gewissens aufgestellt werden, dass 99% aller Frauen schon „Nein“ sagten, obwohl sie „Ja“ meinten. Das kann aus stante pede Aktionen erwachsen; weil der Partner sich nicht wunschgemäß verhalten hat etc.  Dieses „Nein“ dreht sich anschließend nur allzu oft. Und dann?
 

Dann kommt es zum Geschlechtsverkehr und aus einer Laune heraus, so wie Frau zuvor „Nein“ sagte und „Ja“ meinte, fällt ihr ein, dass sie ein Druckmittel gegen ihren vormals Liebsten hat. Sie könne ihn ja anzeigen, weil das Wort „Nein“ ist gefallen. 
 

Oder was, wenn es nach dem Beziehungsaus überhaupt nur mehr um Rache geht und das Wort „Nein“ gar nicht gefallen ist? Frau muss es nur behaupten. Zeugen wird es kaum geben. Sichtbare Spuren auch nicht. Aussage gegen Aussage. 
 

Als Mutter eines Sohnes kann man dem Filius nur raten, eine schriftliche Einverständniserklärung im Vorfeld einzuholen, Tonband und Kamera mitlaufen zu lassen oder einen Zeugen mitzunehmen. Das mutet alles sehr unsexy und unromantisch an, aber für Männer wird es gefährlich, sich allein mit einer Frau in einem Raum oder sonst wo aufzuhalten. 
 

Nur wenn man das Ficken zwischen Mann und Frau als solches abschaffen will, sollte man für diesen Paragraphen sein. Er wird ein Unheilbringer für alle Beteiligten sein und die großen Verlierer, sind jene, die man schützen will - die Frauen. 
 

Ohne Eigenverantwortung und Selbstewusstsein der Frau funktioniert die Sexualität nicht. Hier gilt es gesellschaftspolitisch anzupacken und nicht bei fragwürdigen neuen Gesetzen. 

 

KWH
Titelbild: Urheber Chris Haus


die-frau.ch