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Will mir das Jugendamt mein Kind wegnehmen? (Teil 1)
17.07.2010
Frau Mag. Radaschitz vom Amt für Jugend und Familie in Graz meint, dass nur im äußersten Fall derart in eine Familie eingegriffen wird, dass ein Kind in Obhut genommen werden muss.

Negative Assoziationen mit dem Jugendamt würden durch solche Härtefälle, in denen tatsächlich Gefahr für das Kind besteht und es aus der Familie herausgenommen werden muss, geschürt. Überraschend ist, dass es sowohl bei kleineren Angelegenheiten als auch bei derartigen Extremfällen kaum vorkommt, dass beide Elternteile gegen diese Maßnahmen sind. Bei solch emotionalen Themen ist es verständlicherweise schwierig, rational vorzugehen.

Der Leiter des Psychologischen Dienstes und der Familienberatung Graz, Mag. Gerald Friedrich, meint, dass diese Angst vor dem Jugendamt ihren Ursprung in der Vergangenheit hat. Das Jugendamt hat sich aber stark verändert. Es möchte Hilfe anbieten und auf keinen Fall Angst verbreiten. Statistisch gesehen suchen mehr Personen von sich aus das Jugendamt auf, um sich Hilfe zu holen, als dass es selbst an Betroffene herantritt. Trotzdem geht man davon aus, dass leider viele Leute nicht richtig informiert sind und vielleicht gar nicht auf die Idee kommen, beim Amt für Jugend und Familie um Hilfe zu bitten, und nur hoffen, dass sie nie damit in Berührung kommen.

Manchmal herrscht vielleicht Angst, dass man der Willkür einer einzelnen Person ausgesetzt ist - dem ist aber nicht so. Der Mechanismus, der am sichersten vor Fehlern schützt, ist kollegiale Beratung in multiprofessionellen Teams, so wie es in Graz eingesetzt wird.

Leider ist es nicht so einfach, eine Meldung, die beim Jugendamt eingegangen ist, einzusehen. Für viele macht es einen großen Unterschied, ob ihnen etwas von einer fremden Person berichtet wird, oder ob sie die entsprechende Meldung auch selbst lesen dürfen. Erst nach einer Beantragung der Akteneinsicht ist es eventuell möglich, auch etwas in der Hand zu halten.

Manche befürchten auch, dass ihnen jemand absichtlich etwas Schlechtes will. In der Demokratie und Zeit der Zivilcourage ist man aufmerksam. Das Jugendamt kann sich in die Gefährdungsabklärung mit einschalten. Es gibt auch für viele Professionen eine Meldepflicht, wie etwa in Kindergärten, Schulen etc. - wenn jemand etwas bemerkt, ist er angehalten, es zu melden. Dabei geht es nicht um Verleumdung, sondern um eine Gesellschaft, die sich für ihre Kinder verantwortlich sieht. In wenigen Fällen kommt es vor, dass jemand etwas überinterpretiert: Dann kommt das Jugendamt zu Hilfe, um die Situation zu klären.

Eine andere Art der Angst ist die Behördenangst. Wer versteht schon einen Amtsbrief? Wer kann in dem Gewirr von Begriffen noch einen klaren Kopf behalten? Im Magistrat wird das Jugenamt nicht als typisches Amt gesehen, da es auf Grund dieser Kenntnis nicht wie ein solches agiert.

Vom Amt für Jugend und Familie gehört auf jeden Fall noch viel Aufklärungsarbeit geleistet. Es geht nicht darum, es allen recht zu machen, der gesetzliche Auftrag ist, dafür zu sorgen, dass das Kind die besten Möglichkeiten hat.

Wenn das Jugendamt vor der Tür steht und Betroffene Angst und Verzweiflung verspüren, liegt es an der zuständigen Person, die Angst zu nehmen und aufzuklären. Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Familie versuchen, auf die Betroffenen einzugehen und in aller Ruhe den Sachverhalt zu klären. So kann man auch schnell feststellen, ob es sich um ein Missverständnis handelt oder ob bei einer Familie Unterstützung von außen gebraucht wird.

(ka)

die-frau.ch