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Fahrlässige kriminelle Notariatsakte für Notare straffrei!
14.07.2014
Es ist erstaunlich und das Rechtsempfinden von jedem in diesem Land erschütternd, wie mit Fehlverhalten von Amtsträgern beschönigend und verharmlosend umgegangen wird.

Der Notar Dr. Lukanec erstellte einen Übergabsvertrag, der vom Landesgericht für Strafsachen Wien als kriminell festgestellt wurde und hat die beiden Vertragspartner Ing. Karl Ergenzinger und Lara Elfriede Lastin zu bedingten Haftstrafen, sowie zum Ersatz von € 23.840,00, nicht rechtskräftig, die Unschuldsvermutung ist daher noch immer gültig, am 3. 7. 2014 verurteilt. Notar Dr. Lukanec, der diesen Vertrag errichtet hat und der die strafbare Handlung wörtlich in diesen Vertrag aufgenommen hat, nämlich „die Nichtübernahme der Schuld gegenüber dem Gläubiger der das Grundstück unentgeltlich an Ing. Karl Ergenzinger übertragenden Lara Elfriede Lastin“, wurde freigesprochen.

Bei der Hypo Alpe Adria war auch die Kapitalerhöhung, die erst das derzeitige Hypo Alpe Adria Desaster ermöglichte, ein Notariatsakt. Die Äußerungen des Notars dazu, wer ihm welche Aufträge dazu gegeben hat, was herauszugeben oder nicht herauszugeben war, aufzubewahren oder nicht aufzubewahren war, stinkt übler als eine Tonne Affenscheiße und dennoch gibt es gegen diesen Notar nicht einmal staatsanwaltschaftliche Erhebungen.

Notare in Österreich sind Amtspersonen, die ohne jede Scham den Zugang zu Notariaten zum überwiegenden Teil nur für Familienmitglieder, Kinder von Richtern und Freunden öffnen. Alle anderen bekommen selten eine Kandidaten(lehrling)stelle bei einem Notar. Die Kandidaten(lehrling)stelle ist zwingende Voraussetzung um Notar werden zu können ist. Um diesen Amtsposten erreichen zu können, ist meistens ein familiäres- oder verwandtschaftliches Verhältnis zum Notar erforderlich. Das ist übelste Verwandtschafts- und Freunderlwirtschaft, Denn wenn ein Notar einen kriminellen Notariatsakt erstellt, dann ist dies selbst in so einem Fall wo dies auch noch ausdrücklich hineingeschrieben wird, dass die Schulden des Gläubigers nicht bezahlt werden, in unserer Rechtsprechung als fahrlässig und straffrei für den Notar zu beurteilen. Genauso wie die Handlung des Notars in Zusammenhang mit der Hypo Alpe Adria, mit den Eigenmitteln, die keine Eigenmittel waren, für die Kulterer und Genossen verurteilt wurden und damit feststeht, dass diese Notariatsakte kriminelle Handlungen waren, aber eben offensichtlich nicht des Notars, weil man einem Notar nicht zumuten kann, dass er die Qualifikation und Sorgfalt besitzt, dass ihm fahrlässig derartig kriminelle Aktenstücke, ohne die diese kriminelle Handlungen gar nicht erst möglich wären, nicht „passieren“.

Man kann nur hoffen, dass der EU-Wettbewerbskommissar, egal wer das in Zukunft sein wird, diesem Treiben einen Riegel vorschieben wird.


Maria Stieger

die-frau.ch