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Warum wundert es die Notariatskammer - oder wundert es die Notariatskammer überhaupt - dass Notare kriminell werden?
05.06.2014
Wie wir in unserem Artikel „Wundert Sie, dass Notare des Öfteren kriminell werden?“ detailliert schildern, schaut der Verlasskommissar und Amtsperson Notar Dr. Stefan Kralik monatelang zu, dass das Gericht einen Verlasskurator entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht bestellt und verständigt weder die Notariatskammer noch die Dienstaufsicht.

Wir haben selbstverständlich die Notariatskammer und die Dienstaufsicht verständigt und auch Notar Dr. Kralik zur Stellungnahme aufgefordert.

Notar Dr. Kralik ist laut Notar Dr. Benedikt (Substitut) ortsabwesend, weshalb Notar Dr. Benedikt (Substitut) uns mitgeteilt hat, wir können die Entscheidung des Landesgerichtes für ZRS Wien 42 Fs 1/14p in welchem verlangt wird, dass „ehest“möglich eine Zustellbarkeit (Verlasskurator oder Verwaltung durch die Erben) herzustellen ist, nicht lesen.

Es ist verständlich, dass, wenn man über 20 Jahre in Familiensachen RichterIn ist, man dann mit widerlichsten Scheidungen, widerlichsten Erbstreitigkeiten, widerlichsten Unterhaltsstreitigkeiten, schrecklichen Kindesabnahmen und Fürsorgepflichtverletzungen konfrontiert ist und damit in eine persönliche Ausnahmesituation kommen kann, die ein Einschreiten der Dienstaufsicht erfordert.

Der Verlasskommissar als Amtsperson ist aufgrund der österreichischen Gesetze ein Notar, der mit derartigen Familienrichterin gesetzlich zusammenarbeitet und natürlich, siehe Dr. Homma, Notar aus Graz, der überhöhte Honorarnoten stellt oder Dr. Kralik, der einfach monatelang, aus welchen Gründen auch immer, nichts tuend zuschaut und dann, wie die Verurteilung eines Notars am 02.06.2014 in St. Pölten zeigt, Verlassenschaftsgelder unterschlagen kann.

Vergessen wird dabei, dass dieselben RichterIn auch noch für widerlichste Sachwaltersachen zuständig sind und da auch Gelder erfahrungsgemäß in eine Vielzahl von Richtungen verschwinden, was nur zu einem kleinen Teil dann in der Öffentlichkeit bekannt wird. Die Notare lassen durch das Gericht bestellen wechselseitig Kuratoren in den Personen von Notarslehrlingen von Notarskollegen. Damit bleibt das „Geschäft“ innerhalb der Notariate – das ist wie in Nordkorea.

Da schreibt das Landesgericht für ZRS, bei welchem man sich mittels Fristsetzungsantrages beschwert, dass über ein Monat lang kein Verlasskurator bestellt wurde und dann auch noch einmal die Beschwerde wochenlang liegenblieb und zwar sowohl beim Erstgericht, wie auch beim entscheidenden Landesgericht, dass „ehest“möglich eine Zustellbarkeit, das ist eben ein Verlasskurator oder ein Erbe, der die Verwaltung des Verlasses übernimmt, herzustellen ist. Was geschieht dann?  wieder Monate lang nichts?  Dann schreibt Notar Dr. Benedikt uns, wir können nicht lesen, denn angeblich hätte das Landesgericht für ZRS Wien zu 42 Fs 1/14p entschieden, dass kein Verlasskurator zu bestellen sei und legt damit offen, dass man problemlos Notar werden kann, ohne eine Gerichtsentscheidung lesen zu können, denn genau das, was der Herr Notar Dr. Benedikt behauptet, steht in dieser Entscheidung nicht drinnen. Sondern es steht in dieser Entscheidung wörtlich: „Dass für eine „ehest“mögliche Zustellbarkeit zu Sorgen ist“ und das ist ausschließlich die Bestellung eines Verlasskurators oder die Verwaltung durch einen Erben.

Das ist das Umfeld, das dafür sorgt, dass ein Notar, der eine Amtsperson ist und als Verlasskommissar ausdrücklich Amtsmissbrauch machen kann, einfach nicht die Dienstaufsicht verständigt, sondern nicht „anstreifen“ will. Im konkreten Fall geht es um eine Liegenschaft in bester Wiener Lage mit Eigentümern und Erben im Ausland. Ist das ein Motiv?


Bernadette Wukounig



Die angeführten Dokumente und Gerichtsentscheidungen finden Sie nachstehend in den anderen Artikeln zu Hohenberg, Notare, Styrian Airways

Titelbild: v.li.: Univ.-Prof. Mag. Dr. Markus Hengstschläger, Vorstand des Instituts für Medizinische Genetik; Dr. Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatsakademie; Univ.-Doz. DDr. Ludwig Bittner, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. Fotocredit: Österreichische Notariatsakademie

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Betreff: Re: AW: AW: Wundert Sie das Notare des  Öfteren kriminell werden? Bezirksgericht Döbling 2  _A_307_13m
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Do, 5.06.2014, 22:32
An:      "Notariat Kralik" <notar@kralik.net>
Cc:      kammer@notar.or.at
         office@ktn-notare.at
         oberoesterreich@notariatskammer.at
         salzburg@notariatskammer.at
         steiermark@notariatskammer.at
         notariatskammer.tirol@chello.at
         medienstelle.ressort@justiz.gv.at
         olgwien.praesidium@bmj.gv.at
         kammer-wnb@notar.or.at
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Sehr geehrter Herr Notar Dr. Kralik,

Zu Ihrem Schreiben erlauben wir uns wie folgt zu fragen:

1.    Ist Ihnen bewusst, dass Sie Amtsperson sind?

2.    Ist Ihnen bewusst, dass Sie Amtsmissbrauch begehen können?

3.    Ist Ihnen bewusst, dass Sie den Bestimmungen des § 78 Abs 1 und 3. StPO unterliegen?
(1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet (3) Die Behörde oder öffentliche Dienststelle hat jedenfalls alles zu unternehmen, was zum Schutz des Opfers oder anderer Personen vor
Gefährdung notwendig ist; erforderlichenfalls ist auch in den Fällen des Abs. 2 Anzeige zu erstatten.

4.    Ist ihnen bewusst, dass Sie bei der Beobachtung von monatelangem rechtwidrigen Nichtstun als Amtsperson bei sonstigem Amtsmissbrauch handeln müssen?

5.    Ist Ihnen bewusst, dass Sie in so einem Fall die Dienstaufsicht direkt oder über die Notariatskammer verständigen müssen?

6.    Warum schauen Sie monatelang zu und tun noch immer nichts?

7.    Haben Sie etwas zu verbergen oder was befürchten Sie, dass Sie Ihre diesbezügliche Pflicht nicht erfüllen?

8.    Sind Sie der Meinung, dass Notariate und Notare als Verlasskommissäre und damit Amtspersonen  in einer Demokratie nichts mehr verloren haben?

Wir werden in unserer Berichterstattung nicht Innehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig
die-frau.at Redaktion






> Sehr geehrte Frau Wukounig!
>
> Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass ich als
> Gerichtskommissär im Auftrag des Abhandlungsgerichtes tätig und in dieser Funktion nicht Entscheidungsträger in der Sache selbst bin.
> Entscheidungsträger ist das zuständige Bezirksgericht als
> Abhandlungsgericht.
>
> Ich darf Sie aber ersuchen, die Stellungnahme der zuständigen
> Notariatskammer  abzuwarten.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Dr. Stefan Kralik
> öffentlicher Notar
>
> Martinstraße 81
> 1180 Wien
> Tel. +43 1 40407-0
> Fax. +43 1 40407-23
> E-Mail. notar@kralik.net
>
>
------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------
Betreff: Wundert Sie das Notare des      Öfteren kriminell werden? 
Von:    "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:   Di,3.06.2014, 11:32
An:      kammer@notar.or.at
         office@ktn-notare.at
         kammer-wnb@notar.or.at
         oberoesterreich@notariatskammer.at
         salzburg@notariatskammer.at
         steiermark@notariatskammer.at
         notariatskammer.tirol@chello.at
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http://die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wundert_sie_das_notare_des_oefteren_kriminell_werden/11035

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit dem Ersuchen um offizielle Stellungnahme aller Notariatskammern, die Entscheidung ist dem Artikel unter obigem link angeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen


Bernadette Wukounig
die-frau.at Redaktion



------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------
Betreff: Re: AW: Wundert Sie das Notare des   Öfteren kriminell werden? Bezirksgericht Döbling 2 _A_307_13m
Von:     "die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:  Mo, 2.06.2014, 18:56
An:      "Notariat Kralik" <notar@kralik.net>
Cc:      "medienstelle.ressort@justiz.gv.at"
<medienstelle.ressort@justiz.gv.at>
         "kammer@notar.or.at" <kammer@notar.or.at>
         "olgwien.praesidium@bmj.gv.at" <olgwien.praesidium@bmj.gv.at>
apa@apa.at
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Sehr geehrter Herr Mag. Benedikt,

Ihre Antwort ist derart verfehlt, dass wir die persönliche Stellungnahme des Notar Dr. Kralik abwarten.

Der Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien spricht wörtlich von:"ehest.... Zustellmöglichkeit" am 12. 2. 2014 die am 2. 6. 2014 noch immer nicht gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Bernadette Wukounig

die-frau.at/de/ch Redaktion




> Sehr geehrte Frau Wukounig!
>
> Zunächst darf ich mitteilen, dass Herr Notar Dr. Kralik diese Woche
nicht in der Kanzlei ist und ich daher als sein Substitut Ihnen gleich antworte.
>
> Ich darf Ihnen versichern, dass Notar Dr. Kralik als Gerichtskommissär
nichts zu verbergen hat und auch mit den von Ihnen geschilderten
angeblichen Sachverhalten von Berufskollegen nichts zu tun hat.
>
> Als Gerichtskommissär ist der Notar im Auftrag des Abhandlungsgerichtes
tätig und in dieser Funktion nicht Entscheidungsträger in der Sache selbst. Entscheidungsträger ist das zuständige Bezirksgericht als
Abhandlungsgericht.
>
> Ich darf Sie daher ersuchen, sich mit Ihrem Anliegen an das
Bezirksgericht Döbling zu wenden.
>
> In der Sache selbst kann und dürfte ich Ihnen ohnehin keine Auskünfte
erteilen, da Sie nicht Verfahrenspartei sind. Ohne daher inhaltlich auf das laufende Verlassenschaftsverfahren einzugehen, empfehle ich Ihnen, den Ihnen vorliegenden (und auch von Ihnen ihrem email angehängten) Beschluss des Landesgerichts für ZRS Wien vom 12.2.2014 die nötige Aufmerksamkeit zu schenken, insbesondere dem Absatz, in dem
ausgesprochen wird, dass eine Bestellung eines Verlassenschaftskurators nicht angebracht scheint.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Rupert Benedikt
>
>
>
>
> Dr. Stefan Kralik
> öffentlicher Notar
> Martinstraße 81
> 1180 Wien
> Tel. +43 1 40407-0
> Fax. +43 1 40407-23
> E-Mail. notar@kralik.net
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: die-frau.at - Das Online Frauenmagazin [mailto:frau@die-frau.at]
Gesendet: Sonntag, 01. Juni 2014 17:23
> An: Notariat Kralik
> Cc: medienstelle.ressort@justiz.gv.at; kammer@notar.or.at;
> wolfgang.brandstaetter@bmj.gv.at; olgwien.praesidium@bmj.gv.at
> Betreff: Wundert Sie das Notare des Öfteren kriminell werden?
> Bezirksgericht Döbling 2 _A_307_13m
> Wichtigkeit: Hoch
>
> Wundert Sie das Notare des Öfteren kriminell werden? Bezirksgericht
Döbling 2_A_307_13m
>
> Sehr geehrter Herr Notar Dr. Kralik,
>
> Wundert Sie das Notare des Öfteren kriminell werden?
>
> Es werden Ihnen die Selbstmorde von Notaren u.a. in Wien und der
Steiermark bekannt sein, die Folge der Beteiligung derselben in
> betrügerische Handlungen waren.
>
> Es wird Ihnen der Artikel der Kronen Zeitung vom 27. 5. 2014, siehe
Anlage, über einen angeblich betrügerischen Notar bekannt sein.
>
> Es ist Ihnen vielleicht nicht bekannt, dass zu 113_Hv_3_14_k des
Landesgerichtes für Strafsachen Wien gegen em. Notar Dr. Lukanec wegen notarieller Handlungen ein Strafverfahren als Beitragstäter wegen
betrügerischen Krida anhängig ist.
>
> Ihr Schulkollege Rechtsanwalt Dr. Eltz hat hier für Klarheit gesorgt!
>
> Es ist Ihnen vielleicht nicht bekannt, dass der Grazer Notar Dr. Homma
rechtswidrig, rechtskräftig gerichtlich festgestellt, überhöhte Gebühren als Verlasskommissar in 1. Instanz sich zusprechen ließ.
>
> Sie melden weder der Dienstaufsicht des Bezirksgerichtes Döbling noch
dem Oberlandesgericht Wien noch der Notariatskammer, dass das
Bezirksgericht Döbling zu 2_A_307_13m seit Monaten einen gesetzlich umgehend zu bestellenden Verlasskurator nicht bestellt.
>
> Die einzigen 3 Erklärungen Ihrerseits dazu, der Nachbar der keinen Lift
einbauen kann, da die Baubehörde Magistrat Wien dem Verlass mangels Verlasskurator, die Nachbarin ist 2005, also vor 8 Jahren verstorben war, die Aufforderung zur Wahrung der Nachbarrechte im Bauverfahren nicht zustellen kann, waren:
> 1.    auszuziehen;
> 2.    Sie hätten in Kalksburg mit seinem Anwalt als Schüler Fußball
gespielt; 3.    wenn man sich über eine Richterin beschwert, dann läßt diese den Akt monatelang liegen.
>
> Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat den Fristsetzungsantrag
des Nachbarn am 12.2.2014 zu 42 FS1/14p, Eingang beim Bezirksgericht Döbling am 4.3.2014 abgewiesen und keine Säumnis des Gerichtes
> festgestellt. Es sei zulässig, dass die Verlasskuratorenbestellung
entgegen den gesetzlichen Vorschriften monatelang dauert.  Das
> Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat alle Parteien zur
> Sachlichkeit aufgefordert - mit dem Ergebnis, dass der Nachbar geduldig
bis heute, weiter 3 Monate wartet, ohne dass die Richterin den zwingend gesetzlich vorgeschriebenen sofort zu bestellenden Verlasskurator
bestellt hat und das mit Ihrer Duldung.
>
> Haben Sie etwas zu verbergen, dass Sie duldend zusehen statt die
Dienstaufsicht einzuschalten?
>
> Es gilt für Sie wie für alle anderen die Unschuldsvermutung.
>
> Das unter den Notaren dieses Ämter "familienintern" weitergegeben werden
macht uns auf Kasachstan als Demokratie hinaufschauend, so tief ist kein anderes Land gesunken!
>
> Mit Ersuchen um umgehende Beantwortung verbleiben wir mit freundlichen
Grüßen
>
> Bernadette Wukounig
> die-frau.at Redaktion
>
> Zeittabelle
> 28.11.2013 Antrag auf Bestellung eines Verlasskurators, nach
> vorhergehender vergeblicher Vorsprache beim Amtstag
> 18.12.2013 Fristsetzungsantrag an das Landesgericht für
Zivilrechtssachen Wien dem Bezirksgericht Wien aufzutragen einen
Verlasskurator zu bestellen 12. 2. 2014 Ablehnung des
Fristsetzungsantrages durch das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien
> 4.3.2014 Eingang des Ablehnungsbeschlusses des Landesgerichtes für
Zivilrechtssachen Wien, dem unzweifelhaft zu entnehmen ist, dass das Bezirksgericht Wien umgehend einen Verlasskurator zu bestellen habe, wenn nicht umgehend die Erben, was bis heute nicht erfolgte, die
Verwaltung des Verlasses übernehmen und Zustellungen an diese erfolgen können.




 

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