Wie nicht nur die Wahl in Wien gezeigt hat, wählen Frauen zwischen 40
und 75 H. C. Strache und gehen auch zur Wahl – warum? Die-frau.at
versucht dies in einer Artikelserie zu erhellen.
Durch die
Unzahl von Scheidungen aber auch ledigen Geburten, hat die Mehrheit
durch Scheidungs-, Unterhalts- und sonstige Gerichtsverfahren direkt und
indirekt Gerichtserfahrung, und das prägt das allgemein vorhandene
Gefühl von erlittenem Unrecht. Dieses Unrechtsgefühl rührt weniger vom
Endergebnis des Verfahrens, sondern wie mit den Bürgern in diesen
Verfahren umgegangen wird und wie unfair solche Verfahren oft geführt
werden.
Das öffentliche Gerichtsverfahren ist ein demokratisches
Grundrecht. Die Amerikaner werden attackiert, weil die Verfahren in
Guantanamo nicht öffentlich sind, das ist aber an einem österreichischen
Landesgericht für Zivilrechtssachen nicht anders. Der Richter Dr K.
(Name der Redaktion bekannt) steht zum Beispiel auf dem Standpunkt, der
eindeutig rechtswidrig ist und auch der europäischen
Menschenrechtskonvention widerspricht, dass er als Richter das Recht
hat, die Zuhörer (gesetzliche Öffentlichkeit) nach Namen und Ausweis zu
fragen. Dr K. steht auch auf dem Standpunkt, dass er zwar eine
Einvernahme unterbrechen kann, um einen Zuhörer zu befragen, diesen aber
dann hinausschickt, statt ihn zum Sitzen aufzufordern, weil er erst
nach und nicht während der Einvernahme den Saal betreten dürfe (siehe
Faksimile des Vermerks weiter unten), was ebenfalls eindeutig
rechtswidrig ist und auch der europäischen Menschenrechtskonvention
widerspricht.
Es wird mit dem menschenrechtswidrigen Vorgehen
des Richters Dr. K. aktive Wahlwerbung für Heinz Christian Strache als
Verkörperung des Gefühls der Wähler über ständig erlittenes Unrecht
einerseits und der Weißwähler aus demselben Unrechtsempfinden
andererseits betrieben. Es wird einerseits vermutet, dass mit H. C.
Strache ein Unrechtssystem hereinbrechen wird und andererseits wird H.
C. Strache gewählt, weil die Menschen Unrecht direkt oder indirekt
subjektiv erlitten haben und sei es nur durch rechtswidrigen Ausschluss
von der Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung.
Faksimile Vermerk
(bw)
Bild Justicia: Marcel Douwe Dekker
die-frau.ch
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